Die Gemeinde Neenstetten im Alb-Donau-Kreis

Informationen für Grundstückseigentümer

Wer ein Grundstück sein Eigen nennt, wird vom 1. Juli dieses Jahres an aufgefordert, eine Feststellungserklärung zur Grundsteuer abzugeben.

Die Verwaltung der der Gemeinde Neenstetten sowie die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Ehingen rechnet deshalb mit einer Vielzahl an Anfragen zu den Bodenrichtwerten.

Zum 1. Juli hin wird das Internetportal „Grundsteuer BW“ unter der Adresse www.grundsteuer-bw.de erreichbar sein. Hier können die Richtwerte für die Feststellungserklärung abgefragt werden. Sollte Ihr Bodenrichtwert dann noch nicht verfügbar sein, rufen Sie bitte die Seite zu einem späteren Zeitpunkt erneut auf.

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wird weiterhin telefonisch unter der Telefonnummer 07391/503-137 erreichbar sein.

Um eine Überlastung der Geschäftsstelle zu vermeiden, werden betroffene Grundstückeigentümer gebeten, die Daten unter dem Internetportal "Grundsteuer BW" der Finanzverwaltung abzurufen. Die Bodenrichtwerte können außerdem unter dem Internetportal BORIS BW (www.gutachterausschuesse-bw.de) oder auf der Internetseite der Gemeinde Neenstetten unter www.neenstetten.info  oder unter www.ehingen.de/gemeinsamer-gutachterausschuss eingesehen werden.