Die Gemeinde Neenstetten im Alb-Donau-Kreis

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.03.2024

 

Begrüßen konnte der Vorsitzende alle Gemeinderäte und sieben weitere interessierte Bürger, sowie Herr Schmid, Frau Bohner und Frau Schlumpberger vom Verwaltungsverband Langenau. Zu Top 1 „Bürgerfragen“ sind keine Anfragen an den Gemeinderat und den Bürgermeister gestellt worden, sodass gleich zu Top 2 „Haushaltsplan 2024“ übergegangen werden konnte. In der Vorstellung wurden die einzelnen Plansätze vom Verwaltungsverband vorgetragen und erläutert. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan wurden einstimmig vom Gremium beschlossen. Auch wurde beschlossen, dass die Gemeindeverwaltung um eine weitere Fachkraft im Vorzimmer erweitert wird. Der Stellenplan sieht eine Unterstützung mit bis zu 40 % vor. Unter Top 3 wurde der Umsetzung des Bauvorhabens „Kröner“ und der „Eythstrasse 2“ einstimmig beschlossen. Die Möglichkeit zum Kauf der Immobilie in der Neue Strasse 4 wurde einstimmig abgelehnt. Top 4 „Bauvergaberichtlinien: Dem Beschluss zur Prüfung“ wurde einstimmig zugestimmt. Hier wird die Gemeinde die erstellten Richtlinien zur Bauplatzvergabe durch eine Kanzlei prüfen und in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung vorstellen lassen. Hierzu wird die Gemeindeverwaltung in den nächsten Ausgaben des Gemeindeblättes herzlich einladen. Die unter Top 5 besprochenen Spendenannahmen wurden ebenfalls einstimmig angenommen. Es sind insgesamt 1.650 € eingegangen, die der Bücherei, der Jugendfeuerwehr, dem Landfrauenverein, dem Kindergarten und der Feuerwehr zugutekommen. Vielen Dank an die Spender.

Zu Top 6 „Bekanntgabe und Verschiedenes“ wurde folgendes besprochen: Die Gemeinde Neenstetten erhält über das Förderprogramm „Entwicklung ländlicher Raum ELR“ einen Zuschuss von 750.000 € für die Sanierung des Rathauses. Ein herzliches Dankeschön an alle, die hier für den Erhalt dieser Gelder mitgewirkt haben. Der Baubeginn zur Sanierung des Rathauses ist nach aktuellem Stand für den Herbst geplant.

Ebenfalls unter Top 6 wurde über den momentanen Stand bezüglich „Bauvorhaben Vogtslache“ informiert. Die erfolgten Fällungen der Birke und der Esche wurden angesprochen, auch dass hier eine Notwendigkeit wegen der Standsicherheit bestand. Aus der „Lache“ wurden insgesamt circa 650 m³ Wasser abgepumpt, sowie über 1.000 Fische durch den Fischzuchtvereins abgefischt. Die Probenentnahme des Schlammes in der Vogtslache wird aktuell ausgewertet. Sobald diese vorliegt, wird über das Weitere Vorgehen beraten. Als dritten Punkt wurde über die Rissbildung in der Friedhofsmauer beraten, hierzu werden Angebote zur Sanierung der Teilfläche eingeholt und nach Erhalt über das weitere Vorgehen beraten und beschlossen. Als letzten Punkt wurde über die Aufnahme neuer Flüchtlinge informiert. Die Gemeinde muss laut Landratsamt spätestens in der zweiten Jahreshälfte zwei weitere Geflüchtete zur Unterbringung aufnehmen.  

 

Tobias Dürr

Bürgermeister

Öffentliche Gemeinderatsitzung am 14.03.2024

 Zu der am Donnerstag, den 14.03.2024 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses stattfindenden öffentlichen Gemeinderatssitzung wird herzlich eingeladen.

Tagesordnung:

1.     Bürgerfragen

2.     Vorstellung Haushaltsplan

3.     Bauvorhaben Kröner / Eythstr.2 / Neue Str. 4

4.     Bauvergaberichtlinien: Beschluss zur Prüfung

5.     Spendenannahmen

6.     Bekanntgaben und Verschiedenes

·         ELR-Zuschuss Rathaus
·         Stand Bauvorhaben Vogtslache
·         Friedhofsmauer
·         Flüchtlingsaufnahme 2024

Eine nichtöffentliche Beratung schließt sich an.

Änderungen oder Ergänzungen der Tagesordnung erscheinen im nächsten Mitteilungsblatt und durch Aushang.

Tobias Dürr, Bürgermeister


 

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.2.2024

Es waren neben dem Bürgermeister und dem Gemeinderat vier weitere Bürger anwesend, sowie Herr Martin Wiedenmann und Frau Regina Zeeb vom Freiraum- und Landschaftsplaner Zeeb & Partner. Da keine Bürgerfragen an das Gremium gestellt wurden, konnte gleich zum zweiten Tagesordnungspunkt übergegangen werden. Die Vergabeempfehlung der GaLaBauarbeiten mit Zaunanlage ging an das günstigste Angebot. Die Firma Stottele in Lonsee-Luizhausen. Sie waren mit rund 46.000 € günstiger als das zweite Angebot. Der Vergabeempfehlung der SiGeKo (Koordination Sicherheits- und Gesundheitsschutz) konnte ebenfalls an den günstigsten Anbieter nachgekommen werden. Nach dessen einstimmigen Beschluss, wurde Top 3 besprochen. Der Antrag zur finanziellen Beteiligung der Dachsanierung des FC-Neenstetten (Sportheim) wurde einstimmig zugestimmt. Die Gemeinde unterstützt den Verein zur Instandsetzung des Daches mit 13.200 €. Weitere Finanzmittelgeber sind hier der WLSB, der FCN, sowie die Vereinsmitglieder durch Eigenleistung.

 

Unter Top 4 wurde der Gemeindewahlausschuss für die Kommunalwahl am 9. Juni gewählt und stellt sich wie folgt auf:

1.     Vorsitzender:       Martin Wiedenmann

2.     Vorsitzender:       Sascha Schlögl

1.     Beisitzer:               Sina Reinhardt

2.     Beisitzer:               Gerhard Schall

1.     Stellvertreter:       Bärbel Bunz

2.     Stellvertreter:       Regitta Kaiser-Schür         

Schriftführer für den 9. Juni sind Karin Albrecht und Sabine Winkelmann. Weitere Wahlhelfer sind Susanne Schlögl, Elke Dauner, Hans Reinhardt und Johannes Hauser.

Unter Top 5 erfolgte die Konzessionsvergabe Strom für die Gemeinde Neenstetten. Da das Konzessionsverfahren rechtlich immer komplexer wird und damit auch mehr Angriffspunkte im Rahmen des Bieterwettbewerbs bietet, wurde in der Bürgermeisterdienstbesprechung am 04.04.2023 besprochen, ein gemeinsames Konzessionsverfahren für alle Stromkonzessionen und die noch ausstehenden Gaskonzessionen der Umlandgemeinden des Verwaltungsverbands Langenau durchzuführen.
Die Ausschreibung soll nach den gesetzlichen und den kommunalen Vorgaben erfolgen, um eine breite und qualifizierte Beteiligung potenzieller Bieter zu gewährleisten. Aus diesem Grund soll die Ausschreibung mit fachlicher Unterstützung einer auf diesem Gebiet erfahrenen Rechtsanwaltskanzlei begleitet werden.

Die kommunalen Gremien wurden bereits frühzeitig über das Verfahren und den Sachverhalt informiert.

Der Verwaltungsverband Langenau hat deshalb eine Bieterabfrage bei mehreren Rechtsanwaltskanzleien durchgeführt. Dabei hat die Kanzlei Boos, Hummels und Wegerich aus Berlin das wirtschaftlichste Angebot für die Neuausschreibung der Gas- und Stromkonzessionen der Umlandgemeinden abgegeben. Diesem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

Unter dem letzten Punkt Top 6 „Bekanntgaben und Verschiedenes“ wurde das erfolgreiche Ergebnis der Jahresabrechnung 2012 – 2018 und die Eröffnungsbilanz angesprochen. Weitere Themen waren die Abholzung bestimmter Bäume wegen der Gefährdung der Standsicherheit, die ordentliche Bindung der Gemeinderatsprotokolle von 1985 – 2023, die Renovierung der Grabstätte des gefallen Soldaten, die Befestigung des Metallkreuzes an der Friedhofsmauer von der „Neenstetter Hebamme“ Marie Narzi, die Sanierung diverser Attraktionen in den Außenanlagen des Kindergartens und des Spielplatzes in der Jägerstrasse, sowie die 800 Jahrfeier der Gemeinde Neenstetten. Hierzu wurde vereinbart, dass verschiedene Feierlichkeiten und Veranstaltungen über das ganze Jahr in 2025 verteilt, stattfinden sollen.

 Tobias Dürr, Bürgermeister

 

Öffentliche Gemeinderatsitzung am 15.02.2024

 

Zu der am Donnerstag, den 15.02.2024 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses stattfindenden öffentlichen Gemeinderatssitzung wird herzlich eingeladen.

 

Tagesordnung:

 

1.     Bürgerfragen

2.     Vergabevorschlag Vogtslache

3.     Dachsanierung FCN-Sportheim

4.     Gemeindewahlausschuss

5.     Konzessionsvergabe Strom

6.     Bekanntgaben und Verschiedenes

 

Eine nichtöffentliche Beratung schließt sich an.

Evtl. Ergänzungen oder Änderungen werden über Aushang oder im nächsten Mitteilungsblatt bekanntgegeben.

 

Tobias Dürr, Bürgermeister

 

 

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 08.12.2023

An der öffentlichen Gemeinderatsitzung nahmen neben dem Vorsitzenden 7 Gemeinderäte teil.

Außerdem konnte der Vorsitzende den Pressevertreter, 3 interessierte Zuhörer und zwei Weltmeister begrüßen.

Zum ersten Tagesordnungspunkt (TOP) Bürgerfragen wurden keine Fragen gestellt.

Auf dem zweiten TOP stand „Ehrung für sportliche Leistungen“.

Der Vorsitzende begrüßte die beiden Weltmeister im Bogenschießen, Christian Honold und Stefan Willsch, welche im Sommer diesen Jahres für den Schützenverein Neenstetten an der Weltmeisterschaft in Finnland teilgenommen hatten.

Christian Honold startete mit dem Langbogen in der Klasse der Jungen Erwachsenen und erzielte mit 200 Punkten Vorsprunggegenüber dem Zweitplatzierten den ersten Platz und ist damit Weltmeister in seiner Klasse! Im Vorjahr hatte er bereits den Vizeeuropameistertitel in Frankreich gewonnen und hat auch mehrere Meistertitel auf nationaler Ebene inne.

Stefan Willsch, immerhin bereits Deutscher Meister und Europameister in seiner Klasse, ging am 3. Tag des Turniers mit 8 Punkten Vorsprung in Führung und holte dadurch den diesjährigen WM-Titel nach Neenstetten.

Bürgermeister Martin Wiedenmann gratulierte den beiden Sportschützen zu ihrem überragenden sportlichen Erfolg und überreichte ihnen ein Glückwunschschreiben und ein Geschenk der Gemeinde, verbunden mit dem Wunsch auf weiterhin guten Erfolg bei dem schönen Sport.

Auf dem 3. TOP stand die Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2012 – 2018 und der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2019. Der Kommunal- und Prüfungsdienst des Landratsamts Alb-Donau-Kreis führte die Prüfung in der Zeit vom 7. Juni 2023 bis 17. Juli 2023 beim Verwaltungsverband Langenau und im Landratsamt durch.

Der abschließende Prüfbericht des Landratsamts vom 28.07.2023 und die Stellungnahme des Verwaltungsverbands Langenau vom 23.11.2023 zu dem Prüfbericht wurden in seinen wesentlichen Inhalten erörtert. Insbesondere ging der Vorsitzende auf die Prüfbemerkungen ein, welche eine Stellungnahme gegenüber der Rechtsbehörde erforderlich machten.

Im Ergebnis bescheinigte die Prüfungsbehörde, dass die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsgeschäfte ordnungsgemäß geführt sind und die Eröffnungsbilanz nach den gesetzlichen Vorgaben aufgestellt wurde.

Die einzelnen Prüfbemerkungen beeinträchtigten den guten Gesamteindruck nicht.

Der Gemeinderat nahm die Inhalte des Prüfungsberichts und die Stellungnahme des VVL hierzu zur Kenntnis.

 

Im 4. TOP wurde die Kalkulation der Abwassergebühren für die Gemeinde Neenstetten für das Jahr 2024 beraten. Da aus dem Kalkulationszeitraum 2010/2014 sowie aus den Jahren 2016 und 2019 im Bereich der Abwasserbeseitigung noch Überdeckungen von insges. 24.578,68 € vorhanden waren, welche bisher mit Unterdeckungen nicht ausgeglichen werden konnten, war eine Neukalkulation der Abwassergebühren mit Einstellung der Überdeckungen zwingend erforderlich.

Die vom Verwaltungsverband Langenau sogfältig gefertigte Neukalkulation wurde im Gremium ausführlich erörtert.

Im Ergebnis waren sehr geringe Abweichungen der neu errechneten Gebühren gegenüber den derzeit geltenden Gebühren zu verzeichnen. Der Gemeinderat beschloss deshalb einstimmig, die derzeit geltenden Abwassergebühren für das Jahr 2024 nicht zu ändern.

 

Im 5. TOP wurde die 4. Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) der Gemeinde Neenstetten vom 12.03.2009 beraten.

Nach § 78 Absatz 2 Gemeindeordnung (GemO) hat die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen soweit vertretbar und geboten aus Entgelten für ihre Leistungen, im Übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen.

Bei der Wasserversorgung ist volle Kostendeckung anzustreben. Versorgungseinrichtungen und wirtschaftliche Unternehmen können nach § 14 Absatz 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) einen angemessenen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde abwerfen.

Die derzeitige Wasserverbrauchsgebühr beträgt seit 01.01.2023 netto 1,83 €/m³ und liegt unter dem Landesdurchschnitt für Gemeinden in vergleichbarer Größenklasse. Laut Statistischem Landesamt liegt die Verbrauchsgebühr für Wasser in Baden-Württemberg am 01.01.2023 für Gemeinden unter 2.000 Einwohner durchschnittlich bei 2,60 €/m³ (mit MwSt.).

Die Kalkulation der Verbrauchsgebühren für das Jahr 2024 ergibt eine Verbrauchsgebühr in Höhe von netto 2,09 €/m³. Die Gebührenkalkulation des Verwaltungsverbands Langenau lag dem Gremium vor.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Gebührenerhöhung um 0,26 €/m³ auf 2,09 €/m³ Trinkwasser zu.

Auch der Satzungsänderung der Wasserversorgungssatzung vom 12.03.2009 wurde einstimmig zugestimmt.

Die Satzungsänderung wird in diesem Mitteilungsblatt bekannt gegeben.

 

Auf dem 6. TOP stand die Festlegung der Besoldung des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Neenstetten.

Der neu gewählte Bürgermeister Herr Tobias Dürr ist hauptamtlicher Bürgermeister auf Zeit (Amtszeit 8 Jahre). Der neu gewählte Bürgermeister ist nach sachgerechter Bewertung der Stelle spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Amtsantritt vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung in eine nach dem Landeskommunalbesoldungsgesetz (LKomBesG) zulässige Besoldungsgruppe einzuweisen. Die Stelle ist nach dem Landeskommunalbesoldungsgesetz (LKomBesG) zu bewerten und nach deren Vorgaben einzuweisen.

Nach § 2 LKomBesG sind hauptamtl. Bürgermeister bei einer Einwohnergröße bis zu 1.000 Einwohnern der Besoldungsgruppe A 12 / A 13 zuzuordnen.

Hinzu kommt eine Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 13,5 % der Besoldungsstufe (§ 8 LKomBesG).

Wird der Beamte nach Ablauf seiner Amtszeit bei der unmittelbar darauffolgenden Wahl wiedergewählt, richtet sich die Besoldung nach der höheren Besoldungsgruppe.

Nach eingehender Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig, den neu gewählten hauptamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Neenstetten, Herrn Tobias Dürr, in die Besoldungsgruppe A 12, Grundgehalt der höchsten Stufe, einzuweisen.

 

Im TOP 7 wurde die Vergabe der Planungsleistungen für das Bauvorhaben in der Eythstraße 2 beraten.

Die Verwaltung hatte entsprechend des Gemeinderatsbeschlusses vom 13.10.2023 einen Förderantrag (16.10.2023) bei der L-BANK, Staatsbank für Baden-Württemberg aus dem Landesförderprogramm „Wohnraum für Geflüchtete“ (VwV-WoGeflüchtete) gestellt.

Mit Schreiben vom 10.11.2023 erging von der L-BANK ein Zuwendungsbescheid, in welchem das geplante Bauvorhaben mit 306.162,00 € im Wege der Festbetragsfinanzierung aus Mitteln des Landes bezuschusst wird.

Im Entwurf des Architekturbüros Rottler wurde die Baumaßnahme mit 1.316.255,43 € veranschlagt.

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 13.10.2023 soll die Maßnahme nach Vorliegen eines Förderbescheides weiterverfolgt, d. h. Fertigung der Genehmigungsplanung und Antrag auf Baugenehmigung gestellt werden.

Bei der Beratung wurden von Seiten des Gemeinderats verschiedene Anregungen hinsichtlich der Planung eingebracht, die bei der weiteren Planung berücksichtigt werden sollten.

Es wurde einstimmig beschlossen, nach Anpassung der Planung das Architekturbüro Rottler, Neenstetten mir der Ausarbeitung der Genehmigungsplanung nach Leistungsphase 4 der HOAI zu beauftragen.

Nach vorliegen der Genehmigungsplanung soll der Bauantrag beim Verwaltungsverband gestellt werden. Gleichzeitig soll der Abbruch des bestehenden Gebäudes beantragt werden.

Die Baukosten sind unter Abzug der Landesförderung im Haushaltsplan 2024 einzuplanen.

 

Im TOP 8 wurde der Darlehensvertrag über den Betrieb gewerblicher Art (BgA) der Gemeinde Neenstetten im Bereich Wasserversorgung beraten. Der Vertrag wird zwischen der Gemeinde (Träger) und dem BgA geschlossen. Er eröffnet die Möglichkeit, Fremdkapitalzinsen in der Steuererklärung zu berücksichtigen. Dadurch entsteht dem steuerlich eigenständig zu behandelnden Betrieb ein zusätzlicher Aufwand in Höhe der Zinsen. Dem Gebührenzahler entsteht dadurch kein Mehraufwand, da die Berechnung ausschließlich für die Steuer relevant ist.

Der Gemeinderat stimmte dem vorliegenden Vertragsentwurf des Verwaltungsverbandes einstimmig zu.

Die Verwaltung wird mit dem Abschluss des Vertrages beauftragt.

 

Im TOP 9 stimmte der Gemeinderat einstimmig der Annahme einer Spende der Fa. Gebrüder Binder in Höhe von 500,00 € zugunsten des Kinderhauses zu.

Der Vorsitzende bedankte sich Namens des Kinderhauses und der Gemeinde bei der Fa. Binder für die großzügige Spende.

 

Unter TOP 10 Bekanntgaben und Verschiedenes wurde folgendes bekannt gegeben:

1.     Der Verein „Hütte Neenstetten e. V.“ hat eine weitere Darlehenstilgung vorgenommen, so dass nur noch 20.000,- € zu tilgen sind. Der Gemeinderat zeigte sich sehr erfreut über den Erfolg des Vereins.

2.     Der FCN plant das Dach des Sportheims zu sanieren. Der Antrag auf Bezuschussung wird in der nächsten Gemeinderatsitzung öffentlich beraten.

3.     Das Landratsamt gab bekannt, dass die neue Streupflichtsatzung am 20. Oktober in Kraft getreten ist.

4.     Der Förderverein der Verbandsgrundschule Weidenstetten warb um eine Mitgliedschaft. Beschlossen wurde, dem Förderverein beizutreten und einen jährlichen Beitrag in Höhe von 300,- € zu spenden.

5.     Die bürgerliche Gemeinde erwirbt das ehemalige Pfarrhaus von der evangelischen Kirchengemeinde. Der Beurkundungstermin findet noch in diesem Jahr statt.

6.     Für den Brennholzverkauf aus dem Gemeindewald wurde der Anschlagspreis festgelegt. Er liegt bei 83,- € pro Festmeter. Das Brennholz wird wie in den vergangenen Jahren Anfang Februar öffentlich versteigert. Es wird davon ausgegangen, dass durch die Versteigerung ein höherer Verkaufspreis erzielt wird, der den Verkaufspreisen der umliegenden Gemeinden entspricht.

7.     Der geänderten Planung der Sanierung der Vogtslache wurde zugestimmt. Lediglich an der Nordseite sollen anstatt der Felsenbirnenstämme Mehlbeerenbäume gepflanzt werden. Auch wird vorerst auf das Sonnensegel auf der Südostseite verzichtet, da dies aus statischen Gründen ein Problem darstellt.

 

Eine nichtöffentliche Beratung schloss sich an.

Martin Wiedenmann, Bürgermeister

 

Öffentliche Gemeinderatsitzung am 08.12.2023

Zu der am Freitag, den 08.12.2023 um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses stattfindenden öffentlichen Gemeinderatsitzung wird herzlich eingeladen.

 

Tagesordnung:

 

1.     Bürgerfragen

 

2.     Ehrung für sportliche Leistungen

 

3.     Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2012 – 2018 und der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2019.

 

4.     Kalkulation der Abwassergebühren für die Gemeinde Neenstetten für das Jahr 2024

 

5.     4. Änderung der Satzung

über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Versorgung der Grundstücke mit Wasser

(Wasserversorgungssatzung - WVS)

der Gemeinde Neenstetten vom 12.03.2009

 

6.     Festlegung der Besoldung des hauptamtlichen Bürgermeisters

 

7.     Bauvorhaben Eythstraße 2

Hier: Beauftragung Baugesuch für Neubau Flüchtlingsunterkunft

 

8.     Darlehensvertrag über den Betrieb gewerblicher Art der Gemeinde Neenstetten im Bereich Wasserversorgung.

 

9.     Spendenannahme

 

10.   Bekanntgaben und Verschiedenes

 

Eine nichtöffentliche Beratung schließt sich an.

 

Bitte beachten Sie den geänderten Sitzungsbeginn um 18:00 Uhr!

 

Martin Wiedenmann, Bürgermeister

 

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 10.11.2023

An der öffentlichen Gemeinderatsitzung nahmen neben dem Vorsitzenden 8 Gemeinderäte teil.

Außerdem konnte der Vorsitzende einen Pressevertreter und 3 interessierte Zuhörer begrüßen.

Zunächst wurde der 2. Tagesordnungspunkt (TOP), die Spendenannahme der Förderbeiträge für die Gemeindebücherei vorgezogen.

In 2023 sind für die Gemeindebücherei 57 Förderbeiträge a´ 20,00 € eingegangen. Dies ergibt einen Förderbeitrag von insgesamt 1.140,00 €.

Der Vorsitzende erläuterte, dass in jüngster Zeit eine erfreuliche Zunahme der Fördermitglieder zu verzeichnen ist. Auch haben die Ausleihen nach der Coronapandemie wieder zugenommen.

Der Vorsitzende bedankte sich bei den Fördermitgliedern und beantragte die Annahme der Förderbeiträge als Spende. Diese wurden einstimmig angenommen.

Auch der 3. TOP Sanierung Rathaus mit Erweiterungsbau inkl. Aufzug wurde vorgezogen.

Vom Bauamt des Verwaltungsverbands lag ein Entwurf für die Sanierung des Rathauses vor. Dieser wurde ausgiebig erörtert und beraten. Danach beschloss der Gemeinderat einstimmig seine Zustimmung zum Entwurf. Das Bauamt soll mit der Fertigung des Bauantrages beauftragt werden. Nach Vorliegen der Planfertigungen soll der Bauantrag bei der Baurechtsbehörde des Verwaltungsverbands gestellt werden.

Zum nachfolgenden TOP 1 Betriebsplan 2024 des Gemeindewalds Neenstetten begrüßte der Vorsitzende den Forstrevierleiter Herrn Markus Kraus, der seit 1. Oktober 2023 die Nachfolge von Revierleiter Volker Sigmund antrat. Er wünschte Herrn Kraus viel Erfolg und Freude bei seinem künftigen Dienst für unsere Gemeinde und eine gute Zusammenarbeit.

Herr Kraus gab zunächst einen Rückblick auf das vergangene Forstwirtschaftsjahr.

In diesem wurden 525 Pflanzungen mit Douglasie, Traubeneiche, Bergahorn und Spitzahorn durchgeführt. Davon 110 Nachpflanzungen und 415 Neupflanzungen.

Kultursicherung wurde auf 1,7 ha durchgeführt.

Die Holzernte betrug 1.072 Festmeter (Fm). Diese lag 487 Fm über dem durchschnittlichen Hiebsatz nach dem Forsteinrichtungsplan. Dies rührte daher, dass im vergangenen Jahr vermehrt Sturmholz und bei den Fichten Käferholz angefallen war.

Der Ertrag aus der Holzernte liegt demzufolge in 2023 mit prognostizierten Nettoeinnahmen in Höhe von ca. 17.000 € weit über dem Planansatz.

Aus diesem Grund soll der geplante Holzeinschlag in 2024 auf 455 Fm reduziert werden, was zur Folge hat, dass sich dadurch auch die Einnahmen reduzieren werden. Diese liegen nach dem Plan des Verwaltungshaushalts für das forstwirtschaftliche Unternehmen (KW 31) bei 31.624 €. Demgegenüber stehen Ausgaben in Höhe von 33.190 €. Der Zuschussbedarf beträgt demzufolge 1.566 €.

In 2024 sind 175 Neupflanzungen und 225 Wiederholungspflanzungen mit europäischer Lärche, Douglasie, Kirsche, Tanne, Bergahorn geplant. Kultursicherung soll auf 1,6 ha und Jungbestandspflege auf 1 ha durchgeführt werden.

Nach eingehender Erläuterung der geplanten Maßnahmen durch Herrn Kraus beschloss der Gemeinderat einstimmig den Plan des Verwaltungshaushalts (KW 31) für das forstwirtschaftliche Unternehmen der Gemeinde Neenstetten.

Der Vorsitzende bedankte sich bei Revierleiter Herrn Kraus für seine Ausführungen zur Waldwirtschaft des Gemeindewaldes.

Er bedankte sich insbesondere auch bei den Waldarbeitern Karl Häußler, Hans Laible (Langenau) und Bernd Straub für die sehr gute Waldarbeit und wünschte für die Zukunft unfallfreies arbeiten.

Im 4. TOP wurden die Auswirkungen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zum § 13b BauGB im Hinblick auf das laufende Bebauungsplanverfahren „Börslinger Steig-Leimengrube“ beraten.

Anlass war ein Schreiben des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen, Ba-Wü, vom   26.10.2023. Danach werden die vorläufigen Handlungsempfehlungen vom 11. Sept. 2023 auf Grundlage einer Mitteilung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vom 13.10.2023 wie folgt aktualisiert:

„Für nach § 13b BauGB begonnene Bebauungsplanverfahren und für innerhalb der Jahresfrist des § 215 BauGB gerügte § 13b-Bestandspläne beabsichtigt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen kurzfristig eine gesetzliche Regelung vorzuschlagen, mittels derer diese Verfahren europarechtskonform zu Ende geführt bzw. die Pläne im ergänzenden Verfahren geheilt werden können.“

Aufgrund dieser geänderten Sachlage beschloss der Gemeinderat einstimmig:  

1.     Das nach § 13b BauGB begonnene Bebauungsplanverfahren „Börslinger Steig – Leimengrube“ vorläufig auszusetzen

2.     Die auch im Regelverfahren erforderlichen Ergänzungen des Bebauungsplans (Umweltprüfung und Umweltbericht) zu beauftragen.

 

Im 5. TOP wurden Tiefbauarbeiten in der Schmiedgasse beraten.

Hier mussten Anschlussarbeiten vergeben werden.

Für die Neuverlegung der Wasserleitung waren im Leistungsverzeichnis bislang Baukosten in Höhe von 47.000,- € vorgesehen.

Bei dieser Berechnung waren die Gewerke Stromversorgung, Straßenbeleuchtung, Breitband und Kanalverlängerung noch nicht berücksichtigt.

Dadurch belaufen sich die Mehrkosten, welche auf der Grundlage des Leistungsverzeichnisses für das Baugebiet „Grund Nord“ ermittelt wurden, brutto auf rund 102.000,- €.

Die Fa. Noller hat für die Neuverlegung der Wasserleitung den Auftrag erhalten und muss nun für die weiteren Gewerke beauftragt werden.

Die Arbeiten sind im Frühjahr 2024 geplant.

Von Seiten der Fa. Noller wurde zugesichert, dass durch die Verschiebung der Bauzeit auf das Frühjahr 2024 keine Mehrkosten entstehen.

Der Gemeinderat folgte dem Beschlussantrag der Verwaltung und vergab einstimmig den Anschlussauftrag für die noch ausstehenden Gewerke an die Fa. Noller Bauunternehmung GmbH  aus Niederstotzingen.

 

Im 6. TOP wurde der Bebauungsplan „GE Eisental – 3. BA“ beraten.

Verfahrensstand:

Der Gemeinderat hat am 13.10.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschrift i.d.F. vom 15.09.2022 gebilligt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen. Die Auslegung wurde am 27.10.2022 im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Sie ist erfolgt vom 07.11.2022 bis einschließlich 09.12.2022 beim Bürgermeisteramt. Parallel zur Auslegung wurden auch die von der Planung berührten Stellen am Verfahren beteiligt.

Stellungnahmen der Öffentlichkeit:

Während der öffentlichen Auslegung vom 07.11.2022 bis einschließlich 09.12.2022 wurden seitens der Bürgerinnen und Bürger keine Anregungen und Hinweise vorgebracht.

Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

Die Träger öffentlicher Belange sind angeschrieben worden.

Die Verwaltung hat deren Stellungnahmen in der Beschlussvorlage entsprechend berücksichtigt und die öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander abgewogen.

Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen:

1.     Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Eisental – 3. BA" vom 10.11.2023 wird nach § 10 BauGB i.V. mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.

2.     Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften i.d.F. vom 10.11.2023 werden nach § 74 LBO i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.

 

Im TOP 7 wurden die geplanten Beschaffungen für die Freiwillige Feuerwehr Neenstetten beraten.

Hierzu lag von Kommandant Max Haußmann eine geplante Beschaffungsliste für die Jahre 2023 und 2024 mit entsprechender Erläuterung vor.

Nach eingehender Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig:

1.     Die in 2023 geplanten Beschaffungen in Höhe von insgesamt 11.168,20 € sind im HHPl 2023 berücksichtigt und können beschafft werden.

2.     Die in 2024 geplanten Beschaffungen in Höhe von  33.088,55 € müssen im HHPl 2024 berücksichtigt werden.

 

Im TOP 8 wurde die Vergabe für die Errichtung einer Photovoltaikanlage für das Kinderhaus Neenstetten beraten.

Laut Beschluss des Gemeinderats soll in 2024 auf dem Dach der Sandspielhalle des Kinderhauses zur Eigenstromversorgung eine Photovoltaikanlage errichtet werden.

Vom Bauamt des Verwaltungsverbands wurde die Maßnahme geplant und beschränkt ausgeschrieben.

5 Firmen wurden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.

2 Bieter gaben ein Angebot ab.

Günstigste Bieterin war die Fa. Benz Elektro GmbH, Lerchenweg 36, 89174 Altheim (Alb) mit der Angebotssumme von 18.475,50 €.

Die zweitgünstigste Bieterin hat ein Gebot in Höhe von 25.704,63 € angeboten und war demzufolge um 39,12 % teurer.

Der Gemeinderat folgte einstimmig dem Vergabevorschlag des Verwaltungsverbandes und beschloss die Vergabe an die günstigste Bieterin, Fa. Benz Elektro GmbH, Lerchenweg 36, 89174 Altheim (Alb) zum Angebotspreis von 18.475,50 €.

Unter TOP 9 Bekanntgaben und Verschiedenes gab der Vorsitzende folgendes bekannt:

1.     Wahlprüfung der Bürgermeisterwahl vom 01.10.2023 durch den Kommunal- und Prüfungsdienst des Landratsamts Alb-Donau-Kreis mit folgendem Ergebnis:

-       Es haben sich keine Beanstandungen ergeben und somit wurde die Wahl für gültig erklärt.

-       Der neu gewählte Bürgermeister, Herr Tobias Dürr, ist hauptamtlicher Beamter auf Zeit. Seine Amtszeit beträgt 8 Jahre und beginnt mit dem Amtsantritt, der am 01. Januar 2024 geplant ist.

-       Der Bürgermeister muss in einer öffentlichen Gemeinderatsitzung durch ein Gemeinderatsmitglied vereidigt und verpflichtet werden.

Es wurde beschlossen, die öffentliche Gemeinderatsitzung auf Freitag, den 19. Januar 2024 festzulegen, an welcher auch der ausscheidende Bürgermeister Martin Wiedenmann verabschiedet wird.

Die öffentliche Gemeinderatsitzung findet in der Sporthalle des FCN statt.

Die Bevölkerung wird hierzu eingeladen. Die Einladung erfolgt zu gegebener Zeit durch den Gemeinderat.

2.     Personalangelegenheit

Die Verwaltungsangestellte Karin Albrecht wird ab 01.09.2023 mit 60 % einer Vollzeitbeschäftigten in der Gemeindeverwaltung beschäftigt.

Die Verwaltungsangestellte Sabine Winkelmann wird ab 01.10.2023 mit 12,82 % einer Vollzeitbeschäftigten in der Gemeindeverwaltung beschäftigt.

 

 Die vorgehenden Arbeitsverträge wurden im Einvernehmen mit den Angestellten entsprechend angepasst.

 

 Eine nichtöffentliche Beratung schloss sich an.

 

Martin Wiedenmann, Bürgermeister

 

Öffentliche Gemeinderatsitzung am 10.11.2023

Zu der am Freitag, 10.11.2023 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses stattfindenden öffentlichen Gemeinderatsitzung wird herzlich eingeladen.

 

Tagesordnung:

 

  1. Betriebsplan 2024 des Gemeindewalds Neenstetten – Beratung und Beschlussfassung
  2. Gemeindebücherei

-          Spendenannahme der Förderbeiträge

  1. Sanierung Rathaus mit Erweiterungsbau inkl. Aufzug

-           Erörterung des Planungsentwurfs des Bauamts des Verwaltungsverbandes

-          Beauftragung zur Fertigung des Baugesuchs

  1. Auswirkungen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zum § 13b Baugesetzbuch

Hier: Information über den aktuellen Sachstand und Beratung über weitere Vorgehensweise im laufenden Bebauungsplanverfahren „Börslinger Steig-Leimengrube“. 

  1. Tiefbauarbeiten Schmiedgasse

Hier: Vergabe Anschlussauftrag

  1. Bebauungsplan „GE Eisental – 3. BA“

Hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

7.       Beschaffungen für die Freiwillige Feuerwehr

8.       Errichtung Photovoltaikanlage Kinderhaus Neenstetten

Hier: Vergabe der Bauarbeiten

9.       Bekanntgaben und Verschiedenes

 

Eine nichtöffentliche Beratung schließt sich an.

 

Martin Wiedenmann, Bürgermeister


Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 13.10.2023

An der öffentlichen Gemeinderatsitzung nahmen neben dem Vorsitzenden 7 Gemeinderäte teil.
Außerdem konnte der Vorsitzende einen Pressevertreter und 7 interessierte Zuhörer begrüßen.

Auf dem 1. Tagesordnungspunkt (TOP) stand die Neufassung der Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege zur Beratung an.

Die Streupflichtsatzung der Gemeinde Neenstetten stammt aus dem Jahr 1989. Seither wurde einmal im Jahr 2001 mit einer Änderungssatzung ein § abgeändert. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte die Streupflichtsatzung auf den neuesten Stand gebracht werden. Bereits im Jahr 2021 wurde vom Gemeindetag eine neue Mustersatzung veröffentlicht, die die aktuelle Rechtslage berücksichtigt.

Die Änderungen bzw. Ergänzungen wurden in den Entwurf der Satzung der Gemeinde Neenstetten übernommen.

Die Neufassung der Satzung wurde bei einer Gegenstimme mehrheitlich verabschiedet.

Im 2. TOP wurde das Baugesuch Austausch des bestehenden Stickstofftanks mit 12 m³ gegen neuen Tank mit 61 m³ im Werk II Süd, Eisental 4, auf Flst. 293, 303, 307 beraten. Das geplante Silo ist 14,11 Meter hoch und ragt demzufolge 1,11 Meter über die im Bebauungsplan genehmigte Bauhöhe von 13 Metern hinaus. Deshalb musste eine Befreiung von der Festsetzung erteilt werden. Diese wurde einstimmig erteilt.

Im 3. TOP informierte der Vorsitzende über den Stand der Planung zur Sanierung des Rathauses mit Erweiterungsbau inkl. Aufzug. Architekt Oliver Herr vom Verwaltungsverband hat zu der geplanten Sanierung einen detaillierten Kostenvorschlag erarbeitet. Für die Erweiterung des Rathauses Richtung Osten, in welchem der Eingangsbereich, Treppenhaus, Personenaufzug, WC-Anlagen und Technik enthalten sind, wurden Kosten von brutto 1,793 Mio € errechnet. Für die Sanierung des bestehenden Rathauses, insbesondere energetische Sanierung, Technik und Umbau Sitzungssaal wurden rund 684.000,- € kalkuliert.

Der neu geplante Bürgersaal im ehemaligen Feuerwehrgeräteraum schlägt mit rund 244.000,- € zu Buche.  

Die gesamte Baumaßnahme wird mit 2,721 Mio € veranschlagt.

Die Gemeinde beantragt und erwartet für die Maßnahme einen Zuschuss aus dem „Entwicklungsprogramm ländlicher Raum“ und aus Mitteln des „Ausgleichstocks“. Diese werden frühestens im März 2024 bewilligt. Zwischenzeitlich soll das Baugesuch vom Bauamt des Verwaltungsverbandes gefertigt und die Baugenehmigung beantragt werden. Hierzu kamen noch Anregungen aus dem Gremium im Hinblick auf die Bushaltestelle am Rathaus. Diese soll in das Bauvorhaben integriert werden.

Der Baubeginn ist voraussichtlich im Herbst 2024 denkbar.

Im 4. TOP wurde das Bauvorhaben in der Eythstraße 2 beraten. Hier soll das bestehende Gebäude abgebrochen und durch ein dreistöckiges Wohnhaus ersetzt werden. Dieses Wohnhaus soll zunächst der Unterbringung von Geflüchteten dienen.

Das von Architekt Ernst Rottler geplante Gebäude hat eine gesamte Wohnfläche von 324 m² bei einem umbauten Raum von 1.506 m³. Die Baukosten wurden auf brutto 1,387 Mio € errechnet.

Die Verwaltung beantragt aus dem Förderprogramm „Wohnraum für Geflüchtete“ einen Zuschuss. Entsprechend der Verwaltungsvorschrift könnte eine Förderung von 1.000,- € pro Quadratmeter Wohnfläche in Aussicht gestellt werden.

Nach Vorliegen des Förderbescheides wird die Maßnahme weiterverfolgt, d. h. Fertigung eines Baugesuches und Antrag auf Baugenehmigung. Hierfür sind weitere Gemeinderatsbeschlüsse herbeizuführen.

Der Gemeinderat stimmte der vorgeschlagenen Vorgehensweise einstimmig zu.

Im 5. TOP informierte der Vorsitzende über den aktuellen Sachstand der Auswirkungen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zum § 13 b Baugesetzbuch (BauGB).

 Nach dem Gerichtsurteil des BVerwG vom 18.07.2023 sind alle laufenden B-Plan Verfahren die nach § 13 b BauGB aufgestellt wurden, nicht mehr genehmigungsfähig. Das heißt, dass alle begonnenen Verfahren nach § 13 b BauGB, bei denen noch kein Satzungsbeschluss erfolgt ist, nicht genehmigungsfähig sind.

Dies betrifft bei der Gemeinde Neenstetten das Bebauungsplanverfahren „Börslinger Steig-Leimengrube“. Das begonnene Verfahren kann demzufolge nicht mehr weitergeführt werden. Vielmehr ist es in ein reguläres Bebauungsplanverfahren überzuführen. Hierzu bedarf es eines neuen Aufstellungsbeschlusses mit Öffentlichkeitsbeteiligung, Anhörung TÖB, Umweltprüfung etc.

Das bisherige Verfahren wurde vom Büro G+H Ingenieurteam GmbH, Giengen an der Brenz durchgeführt.

Da das geplante Baugebiet im neu aufgestellten FNP schon nachrichtlich dargestellt ist, geht die Verwaltung davon aus, dass das Bebauungsplanverfahren (Regelverfahren) genehmigungsfähig ist. Der Gemeinderat folgte einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung, in der kommenden Sitzung das derzeit laufende Bebauungsplanverfahren „Börslinger Steig-Leimengrube“ förmlich aufzuheben und es durch ein reguläres BebPlan-Verfahren zu ersetzen. Hierzu bedarf es eines neuen Aufstellungsbeschlusses.

Martin Wiedenmann, Bürgermeister

 

Bericht aus der Gemeinderatsitzung vom 04.08.2023

 Zu der öffentlichen Gemeinderatsitzung konnte der Vorsitzende neben dem Gemeinderat einen Vertreter der Südwestpresse und vier interessierte Bürger begrüßen.

Wegen des hauptsächlichen Interesses des 6. Tagesordnungspunktes (TOP) wurde dieser nach Zustimmung des Gemeinderats vorgezogen.

Im TOP 6 wurde die Einbeziehungssatzung „Schmiedgasse“ beraten. Der Gemeinderat hat am 26.05.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die Einbeziehungssatzung „Schmiedgasse“ erneut auszulegen. Die Auslegung wurde am 08.06.2023 im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Sie ist erfolgt vom 20.06.2023 bis einschließlich 21.07.2023 beim Bürgermeisteramt. Parallel zur Auslegung wurden auch die von der Planung berührten Stellen am Verfahren beteiligt.

Der vorliegende Satzungsentwurf und die eingegangenen Stellungnahmen der öffentlichen und privaten Belange wurden entsprechend der Vorlage der Verwaltung untereinander und gegeneinander abgewogen und entsprechend berücksichtigt. Die Einbeziehungssatzung wurde einstimmig beschlossen. Die Satzung wird mit Bekanntgabe im Mitteilungsblatt voraussichtlich in der 33. KW rechtskräftig.

Im nachfolgenden TOP 1 beschloss der Gemeinderat einstimmig die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben vom 15.09.1994. Die Aufhebung war erforderlich, da im Gemeindegebiet sämtliche Gebäude an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind und somit die Satzung hinfällig ist.

Im 3. TOP wurde dem Bauantrag zur Aufstellung einer Zeltkonstruktion als Einhausung für Pkw-Anhänger in der Uhlandstraße 19 auf Flst. 142 einstimmig das Einvernehmen des Gemeinderats erteilt. Die Zeltkonstruktion war bislang befristet genehmigt.

Im 4. TOP hat der Gemeinderat die im Haushaltsplan 2024 aufzunehmenden Investitionen und geplante größere Unterhaltungsmaßnahmen beraten. Insbesondere im Hinblick auf geplante Fördermaßnahmen (Ausgleichsstock, ELR, Unterkünfte für Geflüchtete) hat der Verwaltungsverband Langenau um frühzeitigen Beschluss gebeten. Vorbehaltlich der Finanzierbarkeit sind Investitionen von insgesamt 3,815 Mio. Euro vorgesehen. Den größten Teil nehmen der Grunderwerb für Baugebiete, die Erschließung des Baugebiets „Börslinger Steig-Leimengrube“ (Anteil 2024), die Sanierung des Rathauses (Anteil 2024), der Neubau der Flüchtlingsunterkunft in der Eythstraße 2, die Sanierung der Vogtslache und der Ausbau der Schmiedgasse ein. Die geplanten Investitionen wurden einstimmig beschlossen.

Im TOP 4 wurde beschlossen, den Endausbau des Baugebiets „Grund“ in 2024 durchzuführen. Vom Verwaltungsverband lag eine Kostenberechnung vor. Demnach belaufen sich die Baukosten auf nahezu 66.000,- €. Das Bauamt des VVL wird mit der Ausschreibung der Maßnahme beauftragt.

Im TOP 5 wurde mehrheitlich beschlossen, den Endausbau des Baugebiets „Grund Nord“ ebenfalls in 2024 fertigzustellen. Der vom VVL vorliegende Kostenanschlag lag bei rd. 58.000,- €. Auch diese Maßnahme soll vom Bauamt des VVL ausgeschrieben werden.

Unter TOP 7 Bekanntgaben und Verschiedenes wurde folgendes beraten:

1.     Wasserleitungsnetz der Gemeinde Neenstetten

Hier: Beschluss über die Vergabe der Rohrnetzanalyse

Wegen der meist unzureichenden Kenntnis über die Wasserleitungsnetze in den Verbandsgemeinden, insbesondere über deren Leistungsfähigkeit und Bauzustand, hatten die Bürgermeister beschlossen, das Bauamt mit der Ausschreibung einer Rohrnetzanalyse zu beauftragen. Nach Vorliegen des Ausschreibungsergebnisses sollen die einzelnen Gemeinden über die jeweilige Vergabe der Analysearbeiten in ihrem Ort durch den Gemeinderat entscheiden.

Mittlerweile liegt eine Vergabeempfehlung des Bauamtes des VVL vor.

Die Maßnahme wurde für alle Verbandsgemeinden (außer Stadt Langenau) beschränkt ausgeschrieben. Drei Büros wurden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Zwei Büros haben ein Angebot abgegeben.

Günstigste Bieterin war die RBS Wave GmbH aus Stuttgart mit der Angebotssumme von gesamt 101.886,61 €. Das zweitbilligste Angebot lag bei 324.477,30 €.

Entsprechend dem günstigsten Angebot entfallen auf die Gemeinde Neenstetten anteilige Kosten von 7.959,91 €.

Eine Wasserverlusteingrenzung / Ermittlung ist hierunter nicht enthalten und ist derzeit nicht erforderlich. Dies könnte im Bedarfsfall zusätzlich unter Mehrkosten beauftragt werden.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der Rohrnetzanalyse an die RBS Wave GmbH. Das Bauamt des VVL wird mit der Betreuung der Maßnahme beauftragt.

2.     Neufassung Hauptsatzung

Mit Schreiben vom 27.07.2023 bestätigte das Kommunalamt des LRA ADK die Anzeige der Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Neenstetten, welche am 01.Januar 2024 in Kraft tritt.

3.     Breitbandausbau im Alb-Donau-Kreis

Mit Schreiben vom 31. Juli 2023 teilte die OEW Breitband GmbH mit, das im Cluster Nord, also auch für das Gemeindegebiet Neenstetten, die Aufforderung an Generalunternehmer zur Bewerbung am Teilnehmerwettbewerb veröffentlicht wurde. Die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge endet am 30.08.2023. Die weiteren Ausschreibungsphasen schließen sich daran an. Die Verwaltung geht davon aus, dass in unserem Gemeindegebiet die vollständige Erschließung mit Breitband in den Jahren 2024/2025 durchgeführt wird. Die OEW Breitband GmbH wird die Gemeinde zu gegebener Zeit hierüber informieren.

4.     Baugesetzbuch § 13b gerichtlich untersagt.

Der Vorsitzende informierte das Gremium über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, welches die Anwendung des beschleunigten Bauens nach § 13b BauGB ohne Umweltprüfung und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen untersagt. Auch die Gemeinde Neenstetten hat das Baugebiet „Grund Nord“ nach § 13b BauGB durchgeführt. Dieses Verfahren ist seit über einem Jahr rechtskräftig und somit unanfechtbar. Bei dem bereits begonnenen Verfahren „Baugebiet Börslinger Steig-Leimengrube“ welches ebenfalls im beschleunigten Verfahren durchgeführt wird, kann es sein, dass für dieses das „klassische“ Bauleitplanverfahren angewendet werden muss. Allerdings wurde für diesen Bereich schon eine Artenschutzprüfung durchgeführt und ein entsprechender Umweltplan ist weitgehend fertiggestellt, so dass dieses Verfahren relativ zügig durchgeführt werden könnte. Bislang wird jedoch abgewartet, bis eine Urteilsbegründung vorliegt und die Fachministerien den weiteren Fortgang festlegen.

5.     Verbandsversammlung Grundschulverband Altheim / Weidenstetten

Der Vorsitzende informierte den Gemeinderat über die Beratung und Beschlüsse der Verbandsversammlung am 26.07.2023.

6.     Sanierung Vogtslache

Der Vorsitzende informierte das Gremium über den derzeitigen Planungsstand.

Von Seiten eines Fachgutachters wurde vorgeschlagen, anstatt der geplanten Schilfkläranlage eine Reinigung des Wassers durch Wasserpflanzen durchzuführen. Dies hätte einen wesentlich geringeren Kostenaufwand zur Folge. Von Seiten des Gemeinderats wurde dies teilweise kritisiert und vorgeschlagen, den Fachgutachter zur nächsten Gemeinderatsitzung einzuladen.

Eine nichtöffentliche Beratung schloss sich an.
Martin Wiedenmann, Bürgermeister

   

Bericht aus der Gemeinderatsitzung vom 22.06.2023

An der öffentlichen Gemeinderatsitzung nahmen 7 Gemeinderäte und zwei interessierte Zuhörer teil.

 

Auf dem 1. Tagesordnungspunkt (TOP) stand die Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Neenstetten.

In den vergangenen 15 Jahren war die Stelle des Neenstetter Bürgermeisters als Ehrenbeamter auf Zeit besetzt.

Nach § 42 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ist die Rechtsstellung des Bürgermeisters definiert.

In § 42 Absatz 2 ist geregelt, dass in Gemeinden mit weniger als 2 000 Einwohnern der Bürgermeister Ehrenbeamter auf Zeit ist. In Gemeinden mit mehr als 500 Einwohnern kann durch die Hauptsatzung bestimmt werden, dass der Bürgermeister hauptamtlicher Beamter auf Zeit ist.
In den übrigen Gemeinden ist der Bürgermeister hauptamtlicher Beamter auf Zeit.

Bürgermeister Martin Wiedenmann scheidet nach zwölfeinhalb Jahren als ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Neenstetten zum Ende des Jahres 2023 aus.

Auf Wunsch des Gemeinderats soll die neue Stelle hauptamtlich besetzt werden.

Hierzu muss der § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Neenstetten neu geregelt werden.

Der Gemeinderat stimmte der vorliegenden Satzungsänderung einstimmig zu.

Die neue Hauptsatzung soll am 01.01.2024 in Kraft treten.

Auf dem 2. TOP stand die Bürgermeisterwahl, hier: Die Bildung des Wahlausschusses.

Zur Durchführung der Bürgermeisterwahl im Oktober 2023 ist ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Ihm obliegt die Leitung der Wahl und Feststellung des Wahlergebnisses (§ 11 KomWG (1)).

Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern. Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten (§ 11 KomWG (2)).

Nach Abs. 2, Satz 2 können die Aufgaben des Wahlvorstandes oder Briefwahlvorstandes auch vom Gemeindewahlausschuss mit wahrgenommen werden.

Nach dem Vorschlag der Verwaltung wurden für Wahlausschuss und Wahlvorstand folgende Personen gewählt:                                                                                   

Vorsitzender Wahlausschusses      BM Martin Wiedenmann

Stv. Vorsitzender                                GR Rudolf Siehler             

Schriftführerin                                     VA Karin Albrecht              

Stv. Schriftführerin                             VA Sabine Winkelmann   

Beisitzer                                Gr´in Melanie Anhorn-Hauser                                                         GR Sascha Schlögl                                                                          GR Walter Klöpfer                                                                             GR Matthias Kräuter                         

Ersatzpersonen: GR´in Angela Hanus, GR Peter Leibing, GR Ernst Leibing

 

Im 3. TOP wurden die Elternbeiträge des Kinderhauses Neenstetten für das Kindergartenjahr 2023/2024 angepasst.

Die Vertreter des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf eine Erhöhung der Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2023/2024 verständigt und empfehlen eine Anpassung pauschal um 8,5 Prozent ab 01.09.2023.

Auch von Seiten des Diakonieverbandes Ulm/Alb-Donau, welcher den Betrieb des Neenstetter Kinderhauses innehat, wurde der bürgerlichen Gemeinde die Anhebung der Elternbeiträge für das kommenden Kindergartenjahr empfohlen.

Insbesondere die diesjährigen Tarifabschlüsse machten eine deutliche Anpassung erforderlich.

Grundsätzlich bewegen sich die Beiträge in Neenstetten in Euro noch unterhalb der Empfehlung. Der aktuelle Anteil der Elternbeiträge an den Gesamtkosten liegt in Neenstetten bei rund 10%.

Der Gemeinderat folgte der vorgeschlagenen Empfehlung und beschloss einstimmig die Erhöhung der Elternbeiträge um pauschal 8,5 %.

Der Vorschlag des Diakonieverbandes, künftig grundsätzlich ohne Beratung die Erhöhung der Elternbeiträge wie von den Fachverbänden empfohlen anzunehmen, folgte der Gemeinderat nicht.

 

Im 4. TOP wurde die Auffüllung von Flst. 440 beraten. Hier soll der Oberbodenabtrag einer Baumaßnahme auf Flst. 428 aufgetragen werden. Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

 

Im 5. TOP wurden die Planungsleistungen für das Bauvorhaben in der Eythstraße 2 vergeben.

Vom Verwaltungsverband Langenau waren 4 Architekturbüros zur Abgabe eines Honorarangebotes aufgefordert worden. Zwei Büros gaben ein Angebot ab. Der Gemeinderat folgte der Empfehlung des VVL und beschloss einstimmig die Vergabe der Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 – 3 an den günstigsten Bieter, das Architekturbüro Rottler aus Neenstetten mit der Angebotssumme von 27.013,- €.

 

Im 6. TOP wurde die Mitverlegung von Breitband im Bereich des Baugebiets „Wiesengrund“/“Grund“ vergeben.

Die Telekom beabsichtigt den Bereich „Grund Nord“ mit Breitband zu erschließen. Die Gemeinde hat die Möglichkeit der Mitverlegung für die spätere Versorgung des Gebiets „Wiesengrund“, welches künftig durch die OEW erschlossen werden soll. Da für diesen Bereich jedoch noch kein Zuschussbescheid vorliegt, kann die OEW hier die Baukosten auch nicht übernehmen.  Die Leerrohre werden dann später an die OEW verpachtet.

Für die Mitverlegung der Leerrohre im Kabelgraben der Telekom lag ein Angebot der Fa. Arifi GmbH, Georg-Knorr-Str. 34, 85662 Hohenbrunn vor.

Die Angebotssumme für die Mitverlegung von 280 Meter Leerrohre mit anteiligen Grabarbeiten, Asphaltarbeiten beträgt brutto 55.000,- €.

Herr Klenz vom Verwaltungsverband Langenau hatte das Angebot geprüft und die Preise für sehr günstig befunden.

Vom Verwaltungsverband wurde deshalb empfohlen, der Fa. Arifi den Auftrag zu erteilen.

Gegenangebote gibt es keine, da es sich um eine Mitverlegung mit der Telekom handelt.

Der Gemeinderat folgte der Empfehlung des VVL und vergab einstimmig die Mitverlegung zum Angebotspreis.

 

Unter TOP 7 Bekanntgaben und Verschiedenes gab der Vorsitzende folgendes bekannt:

1.     Die Erweiterung der Ziergrünstätte im Neenstetter Friedhof ist abgeschlossen. Gemeinderat Rudolf Siehler hatte sich der Baumaßnahme angenommen und dem Gremium einen Erweiterungsvorschlag unterbreitet, der allgemeine Zustimmung fand. Die Erweiterung um 28 Grabkammern wurde im Frühjahr unter Bauleitung von Rudolf Siehler durch die Firma Scheerer, Albeck ausgeführt, welche eine hervorragende Arbeit leistete. Die Gesamtherstellungskosten betragen 28.322,63 €. Der Vorsitzende bedankte sich bei Gemeinderat Rudolf Siehler für sein Engagement und die Präsentation der Erweiterung während der Gemeinderatsitzung.

Er ging davon aus, dass durch die Erweiterung der Urnengrabstätte der Bedarf für die Zukunft ausreichend sein wird. Durch die Erweiterung stehen mittlerweile insgesamt 60 Grabkammern zur Verfügung, welche bei Wunsch auch doppelt belegt werden können. Auch die Baukosten werden vermutlich keine Gebührenanpassung erforderlich machen.

2.     Der Vorsitzende gab die Prognose über die Aufnahmeverpflichtung von Geflüchteten im Alb-Donau-Kreis bekannt. Demnach hat die Gemeinde Neenstetten bei den Geflüchteten mit „regulärem Verfahren“ einen Aufnahmerückstand von einer Person. Wohingegen bei Geflüchteten aus der Ukraine die Gemeinde im Soll steht und aktuell keine weiteren Geflüchteten aufnehmen muss.

 

       3.     Für den Bau einer weiteren Löschwasserzisterne bei den Sportanlagen war bedingt durch den felsigen Untergrund ein erhöhter Kostenaufwand entstanden. Das felsige Material musste mittels Baggermeisel gelöst werden und konnte für die Wiederverfüllung des Arbeitsraumes nicht verwendet werden. Die ursprünglich vorgesehenen Baukosten von 12.114,20 € erhöhten sich um 8.414,23 €. Ein Dank an die Fa. Haussmann, welche die Arbeiten sehr sorgsam durchführte.

Eine nichtöffentliche Beratung schloss sich an.
Martin Wiedenmann

 

 

Bürgermeister

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 26.05.2023

An der öffentlichen Gemeinderatsitzung nahmen neben dem Vorsitzenden 7 Gemeinderäte und 9 interessierte Zuhörer teil.

Im ersten Tagesordnungspunkt (TOP) befasste sich der Gemeinderat mit Bauanträgen.

Dem Antrag auf Neubau eines Zuchtlaufstalles für Jungpferde mit Lager und Anlegen eines Bewegungsplatzes auf Flst.-Nr. 428, Dorngrubenweg erteilte der Gemeinderat einstimmig das Einvernehmen. Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich. Da es sich um ein landwirtschaftliches Vorhaben handelt, ist es privilegiert, so dass in baurechtlicher Hinsicht keine Bedenken zu erwarten sind.

Als nächstes wurde der Antrag auf Erstellung von Parkplätzen im Eisental 4, auf den Flurstücken 294, 295 und 301/1 beraten. Das Baugrundstück befindet sich innerhalb des Bebauungsplans „GE Eisental – 3. BA“ welcher sich derzeit in der zweiten Auslegung befindet. Das Genehmigungsverfahren wird demzufolge im Parallelverfahren durchgeführt. Es sollen hier rund 350 Parkplätze für Pkw entstehen. Die Zuwegung erfolgt über den ausgebauten Feldweg Nr. 283 und 297. Dem Bauantrag wurde einstimmig das Einvernehmen der Gemeinde erteilt.

Auch dem Bauantrag auf Neubau einer Doppelgarage und Geräteschuppen auf Flst.-Nr. 113, Brunnendgasse 4 erteilte der Gemeinderat einstimmig das Einvernehmen.

Im 2. TOP beriet der Gemeinderat die Klarstellungs- und Abrundungssatzung „Schmiedgasse“. Am 13.11.2020 hatte der Gemeinderat beschlossen, diese Satzung zu erlassen und hat deren Auslegung beschlossen. Die Auslegung erfolgte vom 07.12.202 bis einschließlich 08.01.2021. Parallel zur Auslegung wurden auch die von der Planung berührten Stellen am Verfahren beteiligt. Von der unteren Naturschutzbehörde kam die Forderung, eine Artenschutzprüfung durchzuführen und einen Umweltplan zu erstellen, der die Eingriffe in die Natur feststellt und deren Ausgleich festlegt. Diese Pläne lagen zwischenzeitlich vor und wurden von der Verwaltung in die Antragsunterlagen eingearbeitet. Zudem wurden von der Verwaltung des VVL die Stellungnahmen der Öffentlichkeit in der Begründung zum Verfahren behandelt und abgewogen. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wurden vom Gemeinderat die zum Entwurf der Klarstellungs- und Abrundungssatzung abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt.

Der Entwurf der Klarstellungs- und Abrundungssatzung „Schmiedgasse“ in der Fassung vom 24.05.2023 wurde vom Gemeinderat einstimmig gebilligt. Es wurde beschlossen, den Entwurf nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange erneut zu beteiligen.

Im 3. TOP wurde die Ausschreibung der Stromkonzession für die Gemeinde Neenstetten beraten.

Mitte 2026 und Ende 2027 läuft ein großer Teil der Strom- und Gaskonzessionen der Kommunen des Verwaltungsverbands Langenau aus. Für acht Kommunen wurden in den vergangenen Jahren schon Gaskonzessionsverfahren durchgeführt; u. a. auch für Neenstetten. Nachdem diese Verfahren rechtlich immer komplexer und dadurch auch mehr Angriffspunkte im Rahmen des Bieterwettbewerbs bieten, wurde in der Bürgermeister-Dienstbesprechung am 04.04.2023 besprochen, dass ein gemeinsames ein Konzessionsverfahren für alle noch ausstehenden Strom- und Gaskonzessionen der Verbandskommunen zeitnah durchgeführt wird. Diese Ausschreibung soll mit professioneller Unterstützung durch eine Fachanwaltskanzlei durchgeführt werden, die in diesem Bereich über große Erfahrung verfügt.

Dem Gemeinderat wurde die rechtliche Situation eingehend erörtert.

Danach wurde der einstimmige Beschluss gefasst, dass die Gemeinde Neenstetten die Geschäftsstelle des Verwaltungsverbands Langenau mit der Durchführung des Konzessionsverfahrens zur Stromkonzession der Gemeinde Neenstetten beauftragt.

Im 4. TOP wurde die Zulassung der Wahlvorschläge zur Schöffenwahl beraten.

Mit Schreiben vom 02.03.2023 hat der Präsident des Landgerichts Ulm unsere Gemeinde aufgefordert, für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 bei der Wahl der ehrenamtlichen Richter in der Strafrechtspflege mitzuwirken. Von der Gemeinde Neenstetten ist 1 Person zu benennen. Der Gemeinderat hat aus den Bewerbungen, sofern es mehrere in unserer Gemeinde sind, eine geeignete Person zu bestimmen.

Die Ausschreibung zur Teilnahme an der Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste der Schöffenwahl erfolgte im Mitteilungsblatt in der KW 12/2023. Bewerbungen waren bis spätestens 28.04.2023 möglich.

In der Gemeindeverwaltung gingen während der Bewerbungsfrist zwei Bewerbungen ein.

Die Zulassungs- und Eignungskriterien der Bewerber wurde im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Bei der Überprüfung dieser Kriterien durch die Verwaltung wurden keine Ausschlussgründe festgestellt, so dass beide Bewerberinnen für das Schöffenamt geeignet sind.

Nach Rücksprache mit dem Landgericht, können auch entgegen der Mitteilung 2 Personen benannt werden. Demzufolge wurde von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, beide Bewerberinnen auf die Vorschlagsliste zu setzen. Der Gemeinderat folgte diesem Vorschlag einstimmig.

Die vom Gemeinderat beschlossene Vorschlagsliste ist eine Woche lang zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Die Auflegung muss spätestens am 14.07.2023 abgeschlossen sein. Während der Auflegungsfrist besteht eine gesetzliche Einspruchsmöglichkeit.

Im 5. TOP wurde die Wahlvorbereitung der Bürgermeisterwahl beraten.

Mit Entscheidung vom 15. Mai 2023 hat das Landratsamt Alb-Donau-Kreis dem Antrag von Bürgermeister Martin Wiedenmann auf vorzeitiges Ausscheiden als ehrenamtlicher Bürgermeister zu Ende des Jahres 2023 zugestimmt.

Bei der Gemeinderatsitzung am 16.03. 2023 wurden schon die verschiedenen Termine für die Wahl festgelegt.

Auch wurde beschlossen, die Hauptsatzung im Hinblick auf eine künftig hauptamtliche Stelle des Bürgermeisters zu ändern.

Nach Auskunft des Kommunalamtes des LRA vom 23.5. kann die Stellenausschreibung jedoch erst erfolgen, wenn die Hauptsatzung geändert wurde.

Vom VVL wird die Änderung der Hauptsatzung für die kommende GR-Sitzung am 22.6. 2023 vorbereitet und kann dann beschlossen werden.

Es wurde beschlossen, die weiteren Schritte (Satzungsänderung der Hauptsatzung, Bildung des Wahlausschusses, Stellenausschreibung etc.) auf die kommende GR-Sitzung am 22.06.2023 zu vertagen.

Im 6. TOP wurde der Umbau des Rathauses – Beauftragung der Planung für das Baugesuch beraten.

Am 21.11.2022 hat Herr Oliver Herr vom Bauamt des VVL dem Gemeinderat den Entwurf für den Umbau des Rathauses vorgestellt. Es lagen zwei Entwürfe vor, wobei sich der Gemeinderat einhellig für den Entwurf mit Eingang von Norden her entschieden hatte. Im Haushaltsplan 2023 sind Mittel für den Umbau des Rathauses eingestellt. Zunächst geht es darum, das Baugesuch zu fertigen und die Baugenehmigung zu beantragen. Zudem sollte ggfs. ein Antrag auf Bezuschussung aus dem Ausgleichsstock gestellt werden, da durch den Umbau insbesondere Barrierefreiheit durch den Einbau eines Personenaufzuges geschaffen wird. Das Bauamt des Verwaltungsverbandes erklärte sich bereit, das Baugesuch zu fertigen. Das Baugesuch und die Genehmigung sollte bis Ende des Jahres abgeschlossen sein, damit noch rechtzeitig eine Bezuschussung aus Mitteln des Ausgleichstocks beantragt werden kann. Mit dem Bau sollte Mitte 2024 begonnen werden.

Nach eingehender Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig, den Planungsauftrag für das Baugesuch an den Verwaltungsverband zu erteilen. Nach Genehmigung der Planung soll ein Antrag auf Bezuschussung aus dem Ausgleichsstock gestellt werden.

Im 7. TOP Bekanntgaben und Verschiedenes wurde folgendes bekannt gegeben:

1. Mit Erlass vom 8. Mai 2023 bestätigte der Kommunal- und Prüfungsdienst des Landratsamts ADK die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 14. April 2023 beschlossenen Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das HHJ 2023 und erteilte die nach der Gemeindeordnung erforderlichen Genehmigungen zu den Festsetzungen in §§ 2 bis 5 der Haushaltssatzung.

Die Haushaltssatzung ist öffentlich bekannt zu machen und der Haushaltsplan öffentlich auszulegen.

2. Dem Gemeinderat wurde das Schreiben des Abfallwirtschaftsamtes beim LRA vom 12. Mai 2023 zur Kenntnis gegeben, in welchem mitgeteilt wurde, dass ab 1. Juni 2023 eine weitere Grüngutabfallsammelstelle in Altheim im Ortsteil Söglingen bei der Firma Reichardt eingerichtet wurde. Diese ist mittwochs von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr und samstags von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr geöffnet. Hier können auch Bürger der Gemeinde Neenstetten zu den Öffnungszeiten Grünabfälle getrennt nach holzigem und krautig-grasigem anliefern.

Die Öffnungszeit insbesondere am Samstagvormittag sorgt in der Bevölkerung für großen Unmut. Dies wurde bei der Kreisverbandsversammlung der Bürgermeister am 23. Mai auch sehr kritisch diskutiert. Von Seiten der Landkreisverwaltung wurde zugesichert, nach einer saisonalen Erfahrung die Öffnungszeiten nochmal kritisch zu hinterfragen. Eine kurzfristige Änderung der Öffnungszeiten wurde abgelehnt.

3. Der Regionalverband Donau-Iller teilte mit Schreiben vom 15.05.2023 den Gemeinden mit, dass das informelle Anhörungsverfahren zum Thema Windenergie auf der Grundlage neu erarbeiteter Suchraumkarten ab dem 15.05.2023 startet. Die Gemeinden können bis zum 14.07.2023 ihre lokalen Aspekte und Überlegungen bei der künftigen Windenergieplanung mitteilen.

Die Suchraumkarten sowie weitere Informationen zum informellen Anhörungsverfahren sind auf der Homepage des RVDI unter https://www.rvdi.de/regionalplan/teilfortschreibungen/teilfortschreibung-windkraft-laufend

einsehbar.

Eine nichtöffentliche Beratung schloss sich an.

Martin Wiedenmann

Bürgermeister

 

Öffentliche Gemeinderatsitzung am Freitag, 26.05.2023 

Zu der am Freitag, den 26.05.2023 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses stattfindenden öffentlichen Gemeinderatsitzung wird herzlich eingeladen.

 

Tagesordnung:


1.    Baugesuche

a)    Neubau eines Zuchtlaufstalles für Jungpferde mit Lager und Anlegen eines Bewegungsplatzes, Flst.-Nr. 428, Dorngrubenweg

 

b)    Erstellung eines Parkplatzes, Eisental 4, Flst. 294, Flst. 295, Flst. 301/1

 

c)       Neubau einer Doppelgarage und Geräteschuppen Brunnengasse 4, Flurst.-Nr. 113

 

2.    Einbeziehungssatzung Schmiedgasse – Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung sowie Auslegungsbeschluss.

 

3.    Ausschreibung Stromkonzession

 

4.    Schöffenwahl – Zulassung der Wahlvorschläge

 

5.    Wahlvorbereitung Bürgermeisterwahl

 

6.    Umbau Rathaus

Beauftragung Planung Baugesuch

 

7.    Bekanntgaben und Verschiedenes

 

Eine nichtöffentliche Beratung schließt sich an.

Mit freundlichen Grüßen

 

Martin Wiedenmann

 

Bürgermeister 

 

Bericht aus der Gemeinderatsitzung vom 14.04.2023

Zu der öffentlichen Gemeinderatsitzung konnte der Vorsitzende 7 Gemeinderäte und den Geschäftsführer des Verwaltungsverbandes Langenau, Herrn Hermann Schmid und die Leiterin des Finanzwesens, Frau Margarete Bohner begrüßen.

Im ersten Tagesordnungspunkt (TOP) stand die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan (HHPl) der Gemeinde Neenstetten für das Haushaltsjahr 2023 zur Beratung an.

Frau Bohner erläuterte den HHPl und gab einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft.

Für die Abwicklung der Vorjahre 2019 – 2022 liegen noch keine Rechnungsabschlüsse vor. Jedoch kann für diese Jahre nach vorläufiger Auswertung gegenüber den jeweiligen Planansätzen ein deutlich verbessertes ordentliches Ergebnis festgestellt werden, welches vor allem auf Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer und Wenigerausgaben bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in fast allen Produktbereichen zurückzuführen war.

Beim Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen werden alle nicht ausgegebenen Haushaltsmittel der vergangenen Jahre im HHPl 2023 erneut zum Ansatz gebracht.

Wichtigster Teil des HHPl sind die Steuern und allgemeine Zuweisungen und Umlagen.

Die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer bleiben gegenüber den Vorjahren unverändert.

Bei der Gewerbesteuer kann nach derzeit vorliegenden Messbeträgen mit Einnahmen von 3 Mio. € ausgegangen werden; 1 Mio € mehr als im vergangenen Jahr! Hiervon verbleiben bei der Gemeinde ca. 46,8 %.

Bei der Einkommensteuer liegt der Gemeindeanteil bei 645.000,-  €. Der Umsatzsteueranteil liegt bei 125.000,- €.

Bei der Schlüsselzuweisung des Landes, welche sich nach der Steuerkraftmesszahl bemisst, wird wie in den vergangenen Jahren aufgrund des hohen Steueraufkommens keine Auszahlung erfolgen.

Beim Familienlastenausgleich, der sich nach den Schlüsselzahlen der Einkommensteuer bemisst, wird ein Anteil von 49.800,- € erwartet.

Für die Finanzausgleichs- und Kreisumlage ergeben sich aufgrund der erhöhten Steuerkraftsumme auch höhere Beträge. Die Finanzausgleichsumlage beträgt 1,2 Mio €; 487.000 € mehr als im Vorjahr.

Die Kreisumlage beträgt 985.000,- €; 343.000 € mehr als im Vorjahr.  

Die Umlage an den Verwaltungsverband Langenau beträgt in 2023 102.400 €.

Der Ergebnishaushalt schließt mit einem veranschlagten ordentlichen Ergebnis von 383.590,- € und einem veranschlagten Gesamtergebnis von 583.590,- € ab.

Im Finanzhaushalt ist ein Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts in Höhe von 524.680,- € veranschlagt.

Die Gemeinde Neenstetten ist nach wie vor schuldenfrei und muss zur Finanzierung des umfangreichen, im September vergangenen Jahres beschlossenen Investitionsprogramms kein Darlehen aufnehmen.

Den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von insgesamt 5.383.500 € stehen Einzahlungen in Höhe von 543.370 € gegenüber. Es ergibt sich somit ein Finanzierungsbedarf aus Investitionstätigkeit von 4.840.130 €.

Bei der Finanzplanung für die Jahre 2024 – 2026 kann die Gemeinde, sofern sich die Orientierungsdaten der Steuerschätzung wie veranschlagt einstellen, die vorgenommenen Aufgaben bei zeitlicher Streckung durchführen. Für größere Vorhaben ist die Gemeinde auf Zuschüsse aus dem Ausgleichsstock, sowie Landesbeihilfen angewiesen.

Nach eingehender Erläuterung der Planansätze des Entwurfs beschloss der Gemeinderat einstimmig die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das HHJ 2023 und dessen Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde zur erforderlichen Genehmigung.

Nach der Genehmigung durch das Landratsamt wird die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2023 öffentlich bekannt gemacht und öffentlich zur Einsicht ausgelegt.

Der Vorsitzende bedankte sich bei Frau Bohner für die ausführliche Ausführung und Erläuterung des Plans und für die sehr gute Arbeit der Finanzverwaltung des Verwaltungsverbandes Langenau.

Im TOP 2 wurde der Bebauungsplan und örtliche Bauvorschrift „Gewerbegebiet Eisental – 3. BA“ – Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung sowie Auslegungsbeschluss beraten.

 

Verfahrensstand:

Der Gemeinderat hat am 13.10.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschrift i.d.F. vom 15.09.2022 gebilligt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen. Die Auslegung wurde am 27.10.2022 im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Sie ist erfolgt vom 07.11.2022 bis einschließlich 09.12.2022 beim Bürgermeisteramt. Parallel zur Auslegung wurden auch die von der Planung berührten Stellen am Verfahren beteiligt.

Stellungnahmen der Öffentlichkeit:

Während der öffentlichen Auslegung vom 07.11.2022 bis einschließlich 09.12.2022 wurden seitens der Bürgerinnen und Bürger keine Anregungen und Hinweise vorgebracht.

Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

Die Träger öffentlicher Belange sind angeschrieben worden. Es sind Stellungnahmen eingegangen.

Nach eingehender Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen und deren Abwägung untereinander und gegeneinander beschloss der Gemeinderat einstimmig die Berücksichtigung der Vorlage der Verwaltung und die Billigung des Entwurfs des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Eisental – 3.BA“ in der Fassung vom 04.04.2023 und dessen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

Im 3. TOP erteilte der Gemeinderat dem Baugesuch auf Umbau und Erweiterung des Wohnhauses in der Schmiedgasse 18 auf Flst.-Nr. 602 einstimmig das Einvernehmen.

 

Auf dem 4. TOP stand die Sanierung der Vogtslache – Vergabe der Freianlagenplanung.

Zur Neugestaltung und Sanierung der Vogtslache wurde bislang ein Vorentwurf insbesondere im Hinblick auf Fördermaßnahmen vom Büro Zeeb & Partner, Ulm gefertigt.

Die Baukosten wurden im Sept. 2021 mit 455.000,- € berechnet.

Mit Zuwendungsbescheid vom 22.06.2022 wurde die Maßnahme aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum in Höhe von 152.120,- € gefördert.

Für die weitere Freianlagenplanung mussten mindestens 3 Fachbüros zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.

Es wurden die Planungsbüros

-              Zeeb&Partner, Ulm

-              Burkard Sandler, Hohentengen

-              Stahlecker, Stuttgart

zur Abgabe eines Honorarangebotes zur Freianlagenplanung gem. §40 Abs. 1.HOAI, der Leistungsphasen 3 – 8 aufgefordert.

Alle aufgeforderten Büros gaben ein Angebot ab.

Die abgegebenen Angebote wurden von der Verwaltung gewertet. Demnach war das Planungsbüro Zeeb&Partner günstigste Bieterin mit einer Angebotssumme von brutto 68.032,54 €.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe an das Büro Zeeb&Partner aus Ulm zum angebotenen Bruttohonorar.

Die Beauftragung muss zeitnah erfolgen, damit mit der Umbaumaßnahme noch im Sommer dieses Jahres begonnen werden kann.

Im TOP 5 beschloss der Gemeinderat einstimmig die Annahme einer Spende in Höhe von 300,- €, die zu 200 € an das Kinderhaus und zu 100 € an die Gemeindebücherei verteilt werden soll.

 

Der Vorsitzende bedankte sich namens der Begünstigten herzlich für die Spende.

Im TOP 6 Bekanntgaben und Verschiedenes

gab der Vorsitzende bekannt, dass derzeit im Friedhof die Arbeiten zur Erweiterung der Ziergrünstätte durch die Fa. Scheerer durchgeführt werden. Fertigstellung ist in der KW 16 geplant. An dieser Stelle bedankte sich der Vorsitzende bei Gemeinderat Rudolf Siehler herzlich für die Übernahme der Planung und Betreuung der Maßnahme.

Bekannt gegeben wurde außerdem, dass im Reihengräberfeld die Gräber der Jahrgänge 1999 und 2000 durch die Bauhofmitarbeiter der Gemeinde voraussichtlich in der KW 19 abgeräumt werden. Wie in den vergangenen Jahren soll hierfür von den Angehörigen keine Gebühr verlangt werden.

Im Baugebiet „Grund Nord“ werden die Erschließungsarbeiten durch die Fa. Noller aus Niederstotzingen voraussichtlich Mitte Mai begonnen.

Eine nichtöffentliche Beratung schloss sich an.

Martin Wiedenmann, Bürgermeister

 

Öffentliche Gemeinderatsitzung am Freitag, 14.04.2023
Zu der am Freitag, den 14.04.2023 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses stattfindenden öffentlichen Gemeinderatsitzung wird herzlich eingeladen.
Tagesordnung:

 1.     Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Neenstetten für das Haushaltsjahr 2023 – Beratung und Beschlussfassung

  2.     Bebauungsplan und örtliche Bauvorschrift „GE Eisental — 3. BA“ – Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen und erneuter Auslegungsbeschluss

 

 

  3.     Baugesuche
                     Umbau und Erweiterung Wohnhaus, Schmiedgasse 18, Flst.-Nr. 602

 

 

  4.     Sanierung Vogtslache
Hier: Vergabe Freianlagenplanung (Ausführungsplanung)

 

  5.     Annahme von Spende

 

  6.     Bekanntgaben und Verschiedenes

 

Eine nichtöffentliche Beratung schließt sich an.

 

Martin Wiedenmann, Bürgermeister

 

Bericht aus der Gemeinderatsitzung vom 16.03.2023
An der öffentlichen Gemeinderatsitzung nahmen neben dem Vorsitzenden 7 Gemeinderäte teil und 4 interessierte Zuhörer.
TOP 1: Aktionsgruppe LEADER Brenzregion – Förderperiode 2023 – 2027
Hier: Teilnahme am LEADER-Regionalbudget
In der Aktionsgruppe LEADER Brenzregion sind neben dem Landkreis Heidenheim und dessen Kommunen, der Gemeinde Bartholomä im Ostalbkreis auch der Alb Donau Kreis, der Verwaltungsverband Langenau, dessen Verbandskommunen sowie die Gemeinden Lonsee, Beimerstetten, Westerstetten und Amstetten beteiligt. Im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens hat sich die Aktionsgruppe LEADER Brenzregion auch für die LEADER Förderperiode 2023 -2027 qualifiziert.
Die o.g. Landkreise und Kommunen haben damit die Möglichkeit auch in den kommenden Jahren im Rahmen ihrer Mitgliedschaft Zuschüsse aus dem LEADER Förderprogramm zu erhalten. Damit können juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie natürliche Personen und Personengesellschaften (u.a. Privatpersonen, Vereine, Unternehmen, Kommunen), die in der Leader Brenzregion wohnen bzw. ihren Sitz haben, Zuschüsse aus dem LEADER Förderprogramm beantragen.
Projekte die aus diesem Förderprogramm bezuschusst werden, müssen den Vorgaben des REK (Regionalen Entwicklungskonzept) entsprechen. Projekte im LEADER Förderprogramm werden i.d.R. mit 40-60 % der Nettokosten bezuschusst. Die restlichen 60 - 40 % + MwSt muss der Projektträger selbst tragen.
LEADER-Regionalbudget
Im Sommer 2019 wurde das Regionalbudget als weitere Fördermöglichkeit im LEADER Programm aufgenommen.
Danach kann jede LEADER-Aktionsgruppe in den kommenden Jahren einen Betrag von bis zu 200.000 € / pro Jahr für das Regionalbudget beantragen. Mit diesem Förderprogramm sollen Kleinprojekte im Rahmen der GAK-Richtlinien gefördert werden. Die Gesamtausgaben der geförderten Maßnahmen dürfen max. 20.000 €/netto betragen.
Anträge stellen darf der o.g. Personenkreis.
Inhaltlich dürfen nur solche Projekte eingereicht werden, die zum einen zum REK passen und zum anderen den GAK-Themenbereichen:
• Dorfentwicklung
• Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturen
• Kleinstunternehmen der Grundversorgung
• Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
zugeordnet werden können.
Die Förderung berechnet sich wie folgt:
• 90 % der 200.000 EUR Fördersumme sind Landesmittel aus dem GAK.
10 % der Fördersumme werden von den Kommunen erbracht, in denen der/die Antragsteller/in lebt bzw. der Verein oder das Unternehmen seinen Sitz hat.
• 80 % der Netto-Projektkosten werden über das LEADER Regionalbudget getragen
• 20 % + MwSt trägt der Projektträger
Bei Förderung von kommunalen Projekten hat die Kommune somit 20% der Nettokosten + 10 % der Fördersumme + die MwSt zu tragen.
Die Abwicklung des Regionalbudget (sowohl Antragstellung als auch Abrechnung) ist in einem vereinfachten Verfahren möglich.
Um Rechtssicherheit für die Antragsteller zu erhalten müssen die beteiligten Kommunen der LEADER Brenzregion in ihren Gremien vorab darüber beraten, ob sie bereit sind bei Antragstellung von Vereinen, Unternehmen oder Privatpersonen innerhalb ihrer Kommune den 10%-igen kommunalen Anteil an der Finanzierung zu leisten. Sollte eine Kommune die Zustimmung verweigern können keine Anträge aus deren Hoheitsgebiet für das Regionalbudget von der Steuerungsgruppe genehmigt werden.
Aufgrund der Deckelung der Projektkosten auf 20.000 €/netto beträgt der Zuschuss der Kommune je Projekt max. 1.600 €.
Beispielberechnung:
Der Antragsteller beantragt einen Projektzuschuss in Höhe von 20.000 €/netto
(brutto 23.800 €).
Die maximale Fördersumme beträgt 80 % der 20.000 €/netto und umfasst somit
16.000 € Fördermittel.
Von diesen 16.000 € stammen 14.400 € (= 90 %) aus den GAK-Mitteln und 1.600 EUR aus der kommunalen Kofinanzierung (= 10 %).
Folglich trägt der private Projektträger 4.000 € + 3.800 € MwSt.
Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass im Rahmen der LEADER Förderperiode bis zum Jahr 2027 einschließlich einer möglichen Übergangsperiode bis 2029 der kommunale Anteil von 10 % der Fördermittel aus dem Regionalbudget jährlich von der Gemeinde Neenstetten geleistet wird.
TOP 2: Kinderhaus Neenstetten
Hier: Gestaffelte Anpassung des Verwaltungskostenbeitrages des Evang. Diakonieverbandes Ulm/Alb-Donau für den Betrieb des Kinderhauses in den Jahren 2023 – 2025
Der Evang. Diakonieverband Ulm/Alb-Donau (DV) betreibt derzeit das Neenstetter Kinderhaus. Der Verwaltungskostenbeitrag wurde bislang in einer Pauschale vergütet, welche in 2021 10.797,- € betrug. Die Gesamtkosten incl. Bauhof betrugen 576.073 €. Der Verwaltungskostenbeitrag entsprach demzufolge 1,9 %.
Für den kontinuierlich steigenden Verwaltungsaufwand, welcher sich für Finanz-, Personal-, allgemeine Verwaltung sowie die sonstigen Sach- u. Gemeinkosten ergibt, reichen nach Aussage des DV die bisherigen Pauschalen -trotz vorgenommener Fortschreibung auf Basis der tariflichen Erhöhungen- nicht aus. Mit Schreiben vom 23.09.2022 wurde vom DV eine Anpassung durch eine prozentuale Kostenberechnung anhand des Gesamtaufwandes als kostengerechter empfunden, da die tatsächlichen Verwaltungskosten zu diesem Zeitpunkt ca. 4,53 % der Gesamtkosten betrugen. Um den Verwaltungskostenaufwand auskömmlich decken zu können, wurde vom DV eine prozentuale Berücksichtigung in Höhe von 5 % der Gesamtkosten (ohne die von der bürgerl. Gemeinde erbrachten und lediglich weiterberechneten Leistungen) vorgeschlagen. Nach dieser Berechnung hätte der Verwaltungskostenbeitrag 27.498 € betragen, also 16.701 € mehr als bisher berechnet.
In einer mit dem DV und den betroffenen Gemeinden Asselfingen, Bernstadt, Neenstetten und Weidenstetten am 07.02.2023 geführten Besprechung wurde diese drastische Erhöhung des Verwaltungskostenbeitrages allgemein kritisiert. Die Gemeinde Weidenstetten bezahlt allerdings entsprechend des neuen Vertrages mit dem DV bereits einen Pauschalbetrag in Höhe von 5 % der Gesamtkosten.
Als Ergebnis der Besprechung wurde für Neenstetten eine gestaffelte Anpassung der Beiträge mit Schreiben des DV vom 03.03.2023 wie folgt angeboten:
Auf Basis der Betriebskosten von 2021:
Neenstetten 2023 2024 2025
Prozent 3,00% 3,50% 4,00%
in € 15.302,- 18.052,- 20.802,-
Nach eingehender Beratung stimmte der Gemeinderat einstimmig der vom DV vorgeschlagenen gestaffelten Anpassung der Betriebskosten Verwaltungskostenbeiträge für die Jahre 2023 – 2025 zu.
Im 3. TOP wurde die Vergabe von Tiefbauarbeiten beraten.
Das Ingenieurbüro G+H aus Giengen hatte im Auftrag der Gemeinde Neenstetten folgende Tiefbauarbeiten öffentlich ausgeschrieben.
- Erschließung Baugebiet „Grund Nord“
- Bushaltestelle L 1232 „Himmelreich“
- Wasserleitung Schmiedgasse
An der Ausschreibung nahmen 6 Bauunternehmungen teil.
Günstigste Bieterin war die Fa. Noller aus Niederstotzingen.
Die Angebotssumme betrug 682.597,92 €, welche sich aufteilte in
Baugebiet „Grund Nord“ 501.619,02 €
Wasserleitung Schmiedgasse 26.419,62 €
Bushaltestelle „Himmelreich“ 144.559,28 €
(Bauherr RP Tübingen)
Das Ausschreibungsergebnis lag ca. 15 % unter der Kostenbe-
rechnung.
Bei der Fa. Noller wurde ein Nebenangebot gewertet. Dieses umfasst die Aufbereitung des anstehenden Bodens mittels Bindemittel im Baugebiet. Es entfallen somit Transporte zur Deponie und der Einbau von Fremdmaterial.
Vom Tiefbauamt des VVL wurde die Vergabe an die Fa. Noller empfohlen.
Der Gemeinderat folgte einstimmig diesem Vergabevorschlag.
Der Tagesordnungspunkt (TOP) 4 Sanierung Vogtslache musste vertagt werden.
TOP 5: Regionalverband Donau-Iller
Unterrichtung über die Einleitung des Verfahrens zur Fortschreibung des Kapitels Windkraft im Regionalplan
Hier: Einreichung von Potenzialflächen für Windkraft auf Gemarkung Neenstetten
Der Regionalverband Donau-Iller (RV)hat mit Schreiben vom 12.12.2022 die Kommunen und berührten öffentlichen Stellen über die Einleitung des Verfahrens zur Fortschreibung des Kapitels Windkraft im Regionalplan Donau-Iller informiert.
Zur Erreichung der vom Bund im Windenergiebedarfsgesetz festgelegten Flächenbeitragswerte auf Landesebene (1,8 % der Landesfläche) sind weitere Festlegungen von Vorranggebieten für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen im Regionalplan notwendig.
Gemäß § 9 (1) Raumordnungsgesetz sind die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen von dieser Aufstellung zu unterrichten, noch bevor ein Planentwurf vorliegt.
Im Rahmen dieser Unterrichtung bittet uns der RV um Auskunft über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung, sofern diese für die Teilfortschreibung bedeutsam sein können.
Bei dieser vorgezogenen Unterrichtung handelt es sich noch nicht um die Beteiligung der TöB und Öffentlichkeitsbeteiligung. Diese findet, nach Vorliegen eines konkreten Planungsentwurfs, zu einem späteren Zeitpunkt (vorauss. Ende 2023) statt.
Mitte Februar fand in Holzkirch auf Initiative des Vorsitzenden des Kreisbauernverbandes Ulm-Ehingen eine Informationsveranstaltung eines regionalen Energieversorgungsunternehmens statt.
Betroffene Grundstücksbesitzer wurden über ein Potenzialgebiet Windenergie informiert, welches sich auf Markung Holzkirch und Neenstetten für einen Windpark eignet.
In einem vorliegenden Entwurf wurden auf einer Gesamtfläche von rd. 250 Hektar östlich der Gemeinde Holzkirch insgesamt 8 Windkraftanlagen (WKA) mit je einer Nennleistung von 7,2 MW konzipiert.
6 Anlagen sind auf Markung Holzkirch und 2 Anlagen auf Markung Neenstetten in den Gewannen „Zimmerloh“ und „Holzäcker“ auf einer Fläche von rd. 60 Hektar geplant.
Die WKA haben eine Nabenhöhe von 199 Metern und einen Rotordurchmesser von 172 Meter.
Der Mindestabstand zur südlichen Wohnbebauung Neenstetten beträgt ca. 850 Meter und somit das Dreifache der Gesamthöhe.
Der regionale Energieversorger bietet den betroffenen Grundstückseigentümern eine Pachtverteilung via Poolmodell an, d. h. die Pachtvergütung wird auf alle 18 Grundstückseigentümer innerhalb des Windparks verteilt.
Auch die Gemeinden profitieren am Stromertrag. Nach EEG werden sie mit 0,2 Cent/kWh im Umkreis von 2.500 Metern der Anlage beteiligt.
Der kommunale Betreiber der WKA wird den Bürgern einen finanziellen Mehrwert (z. Bsp. durch Finanzielle Beteiligung, Sparbriefe od. Ähnliches) anbieten. Ggfs. kann er den Anliegern auch günstigeren Anliegerstrom bieten.
Sollte der RV die geplante Potenzialfläche in die Regionalplanung mit aufnehmen, werden die betroffenen Bürger am Verfahren beteiligt.
Als zeitlicher Ablauf ist vorgesehen:
1. Vorplanung 2023 (Potenzialfläche in Regionalplanung einbringen)
2. Entwicklung 2024 (Gutachten, Windmessung, Vorbereitung Genehmigungsverfahren)
3. Genehmigung 2025 (RV Genehmigungsverfahren nach BImSchG)
4. Vorbereitung Bau 2026 (EEG Ausschreibung, Anlagenkaufverträge)
5. Umsetzung 2027-2028 (Bau und Inbetriebnahme)
Nach eingehender Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig (bei einer Befangenheit), im Hinblick auf die Erreichung der Klimaziele und zur Förderung regenerativer Energie die vorgeschlagene Potenzialfläche Windenergie beim Regionalverband Donau-Iller als Windvorranggebiet in die Fortschreibung des Regionalplanes mit aufzunehmen.
TOP 6: Vorbereitung Bürgermeisterwahl 2023
Bürgermeister Martin Wiedenmann begleitet dieses Amt in der Gemeinde Neenstetten seit 01.Juli 2011 im Ehrenamt.
Er informierte den Gemeinderat, dass er nach zwölfeinhalb Jahren aus diesem Amt zum Ende des Jahres 2023 ausscheiden möchte.
Deshalb sind Vorbereitungen zur Wahl eines neuen Bürgermeisters/Bürgermeisterin zu treffen.
Der Gemeinderat muss festlegen, wie die neue Stelle ausgeschrieben wird (hauptamtlich/ehrenamtlich) und demzufolge die Hauptsatzung der Gemeinde Neenstetten anpassen.
Nach eingehender Beratung wurde folgendes einstimmig beschlossen:
1. Die Stelle des Bürgermeisters der Gemeinde Neenstetten wird für die nächste Wahlperiode hauptamtlich ausgeschrieben. Hierzu ist die Hauptsatzung zu ändern.
2. Als Wahltermin wird Sonntag, 01. Oktober 2023, 8:00 bis 18:00 Uhr festgesetzt.
3. Eventuell erforderliche Neuwahl am Sonntag, 15. Oktober 2023.
4. Stellenausschreibung im Staatsanzeiger Ba-Wü, Mitteilungsblatt, Südwestpresse und Langenau Aktuell und in der Homepage der Gemeinde Anfang Mai 2023.
5. Bewerbungsende Montag, 04. September 2023, 18:00 Uhr.
Bei erforderlicher Neuwahl Beginn 02.10.2023, Ende 04.10.2023, 18:00 Uhr.
6. Kandidatenvorstellung am Donnerstag, den 21. September 2023 um 19:00 Uhr in der Sporthalle des FCN.
7. Der Gemeindewahlausschuss wird vom Gemeinderat aus Wahlberechtigten zu einem späteren Zeitpunkt gewählt.
Eine nichtöffentliche Beratung schloss sich an.
Martin Wiedenmann
Bürgermeister

Bericht aus der Gemeinderatsitzung vom 16.03.2023

An der öffentlichen Gemeinderatsitzung nahmen neben dem Vorsitzenden 7 Gemeinderäte teil und 4 interessierte Zuhörer.

TOP 1: Aktionsgruppe LEADER Brenzregion – Förderperiode 2023 – 2027

Hier: Teilnahme am LEADER-Regionalbudget

In der Aktionsgruppe LEADER Brenzregion sind neben dem Landkreis Heidenheim und dessen Kommunen, der Gemeinde Bartholomä im Ostalbkreis auch der Alb Donau Kreis, der Verwaltungsverband Langenau, dessen Verbandskommunen sowie die Gemeinden Lonsee, Beimerstetten, Westerstetten und Amstetten beteiligt. Im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens hat sich die Aktionsgruppe LEADER Brenzregion auch für die LEADER Förderperiode 2023 -2027 qualifiziert.

Die o.g. Landkreise und Kommunen haben damit die Möglichkeit auch in den kommenden Jahren im Rahmen ihrer Mitgliedschaft Zuschüsse aus dem LEADER Förderprogramm zu erhalten. Damit können juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie natürliche Personen und Personengesellschaften (u.a. Privatpersonen, Vereine, Unternehmen, Kommunen), die in der Leader Brenzregion wohnen bzw. ihren Sitz haben, Zuschüsse aus dem LEADER Förderprogramm beantragen.

Projekte die aus diesem Förderprogramm bezuschusst werden, müssen den Vorgaben des REK (Regionalen Entwicklungskonzept) entsprechen. Projekte im LEADER Förderprogramm werden i.d.R. mit 40-60 % der Nettokosten bezuschusst. Die restlichen 60 - 40 % + MwSt muss der Projektträger selbst tragen.

LEADER-Regionalbudget

Im Sommer 2019 wurde das Regionalbudget als weitere Fördermöglichkeit im LEADER Programm aufgenommen.

Danach kann jede LEADER-Aktionsgruppe in den kommenden Jahren einen Betrag von bis zu 200.000 € / pro Jahr für das Regionalbudget beantragen. Mit diesem Förderprogramm sollen Kleinprojekte im Rahmen der GAK-Richtlinien gefördert werden. Die Gesamtausgaben der geförderten Maßnahmen dürfen max. 20.000 €/netto betragen.

Anträge stellen darf der o.g. Personenkreis.

Inhaltlich dürfen nur solche Projekte eingereicht werden, die zum einen zum REK passen und zum anderen den GAK-Themenbereichen:

• Dorfentwicklung

• Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturen

• Kleinstunternehmen der Grundversorgung

• Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen

zugeordnet werden können.

Die Förderung berechnet sich wie folgt:

• 90 % der 200.000 EUR Fördersumme sind Landesmittel aus dem GAK.

10 % der Fördersumme werden von den Kommunen erbracht, in denen der/die Antragsteller/in lebt bzw. der Verein oder das Unternehmen seinen Sitz hat.

• 80 % der Netto-Projektkosten werden über das LEADER Regionalbudget getragen

• 20 % + MwSt trägt der Projektträger

Bei Förderung von kommunalen Projekten hat die Kommune somit 20% der Nettokosten + 10 % der Fördersumme + die MwSt zu tragen.

Die Abwicklung des Regionalbudget (sowohl Antragstellung als auch Abrechnung) ist in einem vereinfachten Verfahren möglich.

Um Rechtssicherheit für die Antragsteller zu erhalten müssen die beteiligten Kommunen der LEADER Brenzregion in ihren Gremien vorab darüber beraten, ob sie bereit sind bei Antragstellung von Vereinen, Unternehmen oder Privatpersonen innerhalb ihrer Kommune den 10%-igen kommunalen Anteil an der Finanzierung zu leisten. Sollte eine Kommune die Zustimmung verweigern können keine Anträge aus deren Hoheitsgebiet für das Regionalbudget von der Steuerungsgruppe genehmigt werden.

Aufgrund der Deckelung der Projektkosten auf 20.000 €/netto beträgt der Zuschuss der Kommune je Projekt max. 1.600 €.

Beispielberechnung:

Der Antragsteller beantragt einen Projektzuschuss in Höhe von 20.000 €/netto

(brutto 23.800 €).

Die maximale Fördersumme beträgt 80 % der 20.000 €/netto und umfasst somit

16.000 € Fördermittel.

Von diesen 16.000 € stammen 14.400 € (= 90 %) aus den GAK-Mitteln und 1.600 EUR aus der kommunalen Kofinanzierung (= 10 %).

Folglich trägt der private Projektträger 4.000 € + 3.800 € MwSt.

Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass im Rahmen der LEADER Förderperiode bis zum Jahr 2027 einschließlich einer möglichen Übergangsperiode bis 2029 der kommunale Anteil von 10 % der Fördermittel aus dem Regionalbudget jährlich von der Gemeinde Neenstetten geleistet wird.

TOP 2: Kinderhaus Neenstetten

Hier: Gestaffelte Anpassung des Verwaltungskostenbeitrages des Evang. Diakonieverbandes Ulm/Alb-Donau für den Betrieb des Kinderhauses in den Jahren 2023 – 2025

Der Evang. Diakonieverband Ulm/Alb-Donau (DV) betreibt derzeit das Neenstetter Kinderhaus. Der Verwaltungskostenbeitrag wurde bislang in einer Pauschale vergütet, welche in 2021 10.797,- € betrug. Die Gesamtkosten incl. Bauhof betrugen 576.073 €. Der Verwaltungskostenbeitrag entsprach demzufolge 1,9 %.

Für den kontinuierlich steigenden Verwaltungsaufwand, welcher sich für Finanz-, Personal-, allgemeine Verwaltung sowie die sonstigen Sach- u. Gemeinkosten ergibt, reichen nach Aussage des DV die bisherigen Pauschalen -trotz vorgenommener Fortschreibung auf Basis der tariflichen Erhöhungen- nicht aus. Mit Schreiben vom 23.09.2022 wurde vom DV eine Anpassung durch eine prozentuale Kostenberechnung anhand des Gesamtaufwandes als kostengerechter empfunden, da die tatsächlichen Verwaltungskosten zu diesem Zeitpunkt ca. 4,53 % der Gesamtkosten betrugen. Um den Verwaltungskostenaufwand auskömmlich decken zu können, wurde vom DV eine prozentuale Berücksichtigung in Höhe von 5 % der Gesamtkosten (ohne die von der bürgerl. Gemeinde erbrachten und lediglich weiterberechneten Leistungen) vorgeschlagen. Nach dieser Berechnung hätte der Verwaltungskostenbeitrag 27.498 € betragen, also 16.701 € mehr als bisher berechnet.

In einer mit dem DV und den betroffenen Gemeinden Asselfingen, Bernstadt, Neenstetten und Weidenstetten am 07.02.2023 geführten Besprechung wurde diese drastische Erhöhung des Verwaltungskostenbeitrages allgemein kritisiert. Die Gemeinde Weidenstetten bezahlt allerdings entsprechend des neuen Vertrages mit dem DV bereits einen Pauschalbetrag in Höhe von 5 % der Gesamtkosten.

Als Ergebnis der Besprechung wurde für Neenstetten eine gestaffelte Anpassung der Beiträge mit Schreiben des DV vom 03.03.2023 wie folgt angeboten:

Auf Basis der Betriebskosten von 2021:

Neenstetten 2023 2024 2025

Prozent 3,00% 3,50% 4,00%

in € 15.302,- 18.052,- 20.802,-

Nach eingehender Beratung stimmte der Gemeinderat einstimmig der vom DV vorgeschlagenen gestaffelten Anpassung der Betriebskosten Verwaltungskostenbeiträge für die Jahre 2023 – 2025 zu.

Im 3. TOP wurde die Vergabe von Tiefbauarbeiten beraten.

Das Ingenieurbüro G+H aus Giengen hatte im Auftrag der Gemeinde Neenstetten folgende Tiefbauarbeiten öffentlich ausgeschrieben.

- Erschließung Baugebiet „Grund Nord“

- Bushaltestelle L 1232 „Himmelreich“

- Wasserleitung Schmiedgasse

An der Ausschreibung nahmen 6 Bauunternehmungen teil.

Günstigste Bieterin war die Fa. Noller aus Niederstotzingen.

Die Angebotssumme betrug 682.597,92 €, welche sich aufteilte in

Baugebiet „Grund Nord“ 501.619,02 €

Wasserleitung Schmiedgasse 26.419,62 €

Bushaltestelle „Himmelreich“ 144.559,28 €

(Bauherr RP Tübingen)

Das Ausschreibungsergebnis lag ca. 15 % unter der Kostenbe-

rechnung.

Bei der Fa. Noller wurde ein Nebenangebot gewertet. Dieses umfasst die Aufbereitung des anstehenden Bodens mittels Bindemittel im Baugebiet. Es entfallen somit Transporte zur Deponie und der Einbau von Fremdmaterial.

Vom Tiefbauamt des VVL wurde die Vergabe an die Fa. Noller empfohlen.

Der Gemeinderat folgte einstimmig diesem Vergabevorschlag.

Der Tagesordnungspunkt (TOP) 4 Sanierung Vogtslache musste vertagt werden.

TOP 5: Regionalverband Donau-Iller

Unterrichtung über die Einleitung des Verfahrens zur Fortschreibung des Kapitels Windkraft im Regionalplan

Hier: Einreichung von Potenzialflächen für Windkraft auf Gemarkung Neenstetten

Der Regionalverband Donau-Iller (RV)hat mit Schreiben vom 12.12.2022 die Kommunen und berührten öffentlichen Stellen über die Einleitung des Verfahrens zur Fortschreibung des Kapitels Windkraft im Regionalplan Donau-Iller informiert.

Zur Erreichung der vom Bund im Windenergiebedarfsgesetz festgelegten Flächenbeitragswerte auf Landesebene (1,8 % der Landesfläche) sind weitere Festlegungen von Vorranggebieten für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen im Regionalplan notwendig.

Gemäß § 9 (1) Raumordnungsgesetz sind die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen von dieser Aufstellung zu unterrichten, noch bevor ein Planentwurf vorliegt.

Im Rahmen dieser Unterrichtung bittet uns der RV um Auskunft über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung, sofern diese für die Teilfortschreibung bedeutsam sein können.

Bei dieser vorgezogenen Unterrichtung handelt es sich noch nicht um die Beteiligung der TöB und Öffentlichkeitsbeteiligung. Diese findet, nach Vorliegen eines konkreten Planungsentwurfs, zu einem späteren Zeitpunkt (vorauss. Ende 2023) statt.

Mitte Februar fand in Holzkirch auf Initiative des Vorsitzenden des Kreisbauernverbandes Ulm-Ehingen eine Informationsveranstaltung eines regionalen Energieversorgungsunternehmens statt.

Betroffene Grundstücksbesitzer wurden über ein Potenzialgebiet Windenergie informiert, welches sich auf Markung Holzkirch und Neenstetten für einen Windpark eignet.

In einem vorliegenden Entwurf wurden auf einer Gesamtfläche von rd. 250 Hektar östlich der Gemeinde Holzkirch insgesamt 8 Windkraftanlagen (WKA) mit je einer Nennleistung von 7,2 MW konzipiert.

6 Anlagen sind auf Markung Holzkirch und 2 Anlagen auf Markung Neenstetten in den Gewannen „Zimmerloh“ und „Holzäcker“ auf einer Fläche von rd. 60 Hektar geplant.

Die WKA haben eine Nabenhöhe von 199 Metern und einen Rotordurchmesser von 172 Meter.

Der Mindestabstand zur südlichen Wohnbebauung Neenstetten beträgt ca. 850 Meter und somit das Dreifache der Gesamthöhe.

Der regionale Energieversorger bietet den betroffenen Grundstückseigentümern eine Pachtverteilung via Poolmodell an, d. h. die Pachtvergütung wird auf alle 18 Grundstückseigentümer innerhalb des Windparks verteilt.

Auch die Gemeinden profitieren am Stromertrag. Nach EEG werden sie mit 0,2 Cent/kWh im Umkreis von 2.500 Metern der Anlage beteiligt.

Der kommunale Betreiber der WKA wird den Bürgern einen finanziellen Mehrwert (z. Bsp. durch Finanzielle Beteiligung, Sparbriefe od. Ähnliches) anbieten. Ggfs. kann er den Anliegern auch günstigeren Anliegerstrom bieten.

Sollte der RV die geplante Potenzialfläche in die Regionalplanung mit aufnehmen, werden die betroffenen Bürger am Verfahren beteiligt.

Als zeitlicher Ablauf ist vorgesehen:

1. Vorplanung 2023 (Potenzialfläche in Regionalplanung einbringen)

2. Entwicklung 2024 (Gutachten, Windmessung, Vorbereitung Genehmigungsverfahren)

3. Genehmigung 2025 (RV Genehmigungsverfahren nach BImSchG)

4. Vorbereitung Bau 2026 (EEG Ausschreibung, Anlagenkaufverträge)

5. Umsetzung 2027-2028 (Bau und Inbetriebnahme)

Nach eingehender Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig (bei einer Befangenheit), im Hinblick auf die Erreichung der Klimaziele und zur Förderung regenerativer Energie die vorgeschlagene Potenzialfläche Windenergie beim Regionalverband Donau-Iller als Windvorranggebiet in die Fortschreibung des Regionalplanes mit aufzunehmen.

TOP 6: Vorbereitung Bürgermeisterwahl 2023

Bürgermeister Martin Wiedenmann begleitet dieses Amt in der Gemeinde Neenstetten seit 01.Juli 2011 im Ehrenamt.

Er informierte den Gemeinderat, dass er nach zwölfeinhalb Jahren aus diesem Amt zum Ende des Jahres 2023 ausscheiden möchte.

Deshalb sind Vorbereitungen zur Wahl eines neuen Bürgermeisters/Bürgermeisterin zu treffen.

Der Gemeinderat muss festlegen, wie die neue Stelle ausgeschrieben wird (hauptamtlich/ehrenamtlich) und demzufolge die Hauptsatzung der Gemeinde Neenstetten anpassen.

Nach eingehender Beratung wurde folgendes einstimmig beschlossen:

1. Die Stelle des Bürgermeisters der Gemeinde Neenstetten wird für die nächste Wahlperiode hauptamtlich ausgeschrieben. Hierzu ist die Hauptsatzung zu ändern.

2. Als Wahltermin wird Sonntag, 01. Oktober 2023, 8:00 bis 18:00 Uhr festgesetzt.

3. Eventuell erforderliche Neuwahl am Sonntag, 15. Oktober 2023.

4. Stellenausschreibung im Staatsanzeiger Ba-Wü, Mitteilungsblatt, Südwestpresse und Langenau Aktuell und in der Homepage der Gemeinde Anfang Mai 2023.

5. Bewerbungsende Montag, 04. September 2023, 18:00 Uhr.

Bei erforderlicher Neuwahl Beginn 02.10.2023, Ende 04.10.2023, 18:00 Uhr.

6. Kandidatenvorstellung am Donnerstag, den 21. September 2023 um 19:00 Uhr in der Sporthalle des FCN.

7. Der Gemeindewahlausschuss wird vom Gemeinderat aus Wahlberechtigten zu einem späteren Zeitpunkt gewählt.

Eine nichtöffentliche Beratung schloss sich an.

Martin Wiedenmann

Bürgermeister

Öffentliche Gemeinderatsitzung am Donnerstag, 16.03.2023

Zu der am Donnerstag, den 16.03.2023 um 19.00 Uhr im Rathaussaal stattfindenden öffentlichen Gemeinderatsitzung wird herzlich eingeladen.

 Tagesordnung:

  1. Aktionsgruppe LEADER Brenzregion – Förderperiode 2023 – 2027

Hier: Teilnahme am LEADER-Regionalbudget

 Kinderhaus Neenstetten

Hier: Gestaffelte Anpassung des Verwaltungskostenbeitrages des Evang. Diakonieverbandes Ulm/Alb-Donau für den Betrieb des Kinderhauses in den Jahren 2023 – 2025

 Vergabe Tiefbauarbeiten

-       Erschließung Baugebiet „Grund Nord“

-       Bushaltestelle L 1232, „Himmelreich“

-       Wasserleitung Schmiedgasse

 Sanierung Vogtslache

Hier: Vergabe Freianlagenplanung (Ausführungsplanung)

 Regionalverband Donau-Iller

-       Unterrichtung über die Einleitung des Verfahrens zur Fortschreibung des Kapitels Windkraft im Regionalplan

Hier: Einreichung von Potenzialflächen für Windkraft auf Gemarkung Neenstetten

 Vorbereitung Bürgermeisterwahl 2023

 Bekanntgaben und Verschiedenes

 Eine nichtöffentliche Beratung schließt sich an.

 Änderungen oder Ergänzungen der Tagesordnung erfolgen im nächsten Mitteilungsblatt und durch Aushang.

 Martin Wiedenmann, Bürgermeister

 Bericht aus der Gemeinderatsitzung vom 20.01.2023

Bei der öffentlichen Gemeinderatsitzung konnte der Vorsitzende einen interessierten Zuhörer begrüßen.

Auf dem ersten Tagesordnungspunkt (TOP) standen Baugesuche.

Dem Anbau/Erweiterung an vorhandene Garage,

in der Uhlandstraße 20, Flst. Nr. 2048/1 erteilte der Gemeinderat einstimmig das Einvernehmen.

Beim nächsten Bauantrag erklärten sich der Vorsitzende und Gemeinderat Matthias Kräuter für befangen.

Dem Neubau einer Garage und Anbau einer Garage, in der Ulmer Straße 7, Flst. Nr. 1652 erteilte der Gemeinderat ebenfalls einstimmig das Einvernehmen.

Im 2. TOP wurde eine Spende in Höhe von 50,- € zugunsten der Jugendfeuerwehr einstimmig angenommen.

Auf dem 3. TOP stand Bebauungsplan und örtliche Bauvorschrift „Gewerbegebiet Eisental – 2. BA, 1. Änderung“, Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss.

Anlass der Änderung war die Vorlage eines Bauvorhabens innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes in welchem die geplante Gebäudehöhe um nahezu 3 Meter die im Bebauungsplan festgesetzte Gebäudehöhe überschritten hatte. Eine Befreiung war nicht möglich. Stattdessen musste der Bebauungsplan geändert werden. Die Gebäudehöhe wurde von ursprünglich 14 Meter auf 17 Meter begrenzt.

Das Bebauungsplanverfahren wurde als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren durchgeführt.

Der Gemeinderat hat am 04.08.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschrift i.d.F. vom 12.04.2022 gebilligt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen. Die Auslegung wurde am 11.08.2022 im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Sie ist erfolgt vom 22.08.2022 bis einschließlich 23.09.2022 beim Bürgermeisteramt. Parallel zur Auslegung wurden auch die von der Planung berührten Stellen am Verfahren beteiligt.

Während der öffentlichen Auslegung vom 22.08.2022 bis einschließlich 23.09.2022 wurden seitens der Bürgerinnen und Bürger keine Anregungen und Hinweise vorgebracht.

Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden erörtert. Es lagen keine das Verfahren hemmende oder ablehnende Stellungnahmen vor, so dass der Gemeinderat nach eingehender Beratung den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Eisental – 2.BA, 1. Änderung“ vom 12.12.2022 als Satzung beschließen konnte. Ebenso wurde die mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 12.12.2022 als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss erfolgte einstimmig.

In TOP 4 hat der Gemeinderat die Vergabe der Liefer- und Bauarbeiten für die Erweiterung der Ziergrünstätte für Urnenbestattungen im Friedhof Neenstetten beraten.

Bei der Gemeinderatsitzung am 07.12.2022 wurde wegen des dringlichen Bedarfs beschlossen, die Ziergrünstätte für Urnenbestattungen zu erweitern.

Gemeinderat Rudolf Siehler legte eine Planung vor, nach der weitere 28 Urnengrabkammern angelegt werden sollen. Der Plan wurde vom Gemeinderat einstimmig befürwortet.

Rudolf Siehler bot sich an, bei den bisherigen ausführenden Firmen Angebote einzuholen und wurde hierfür beauftragt.

Die bisherigen Firmen sollten deshalb beauftragt werden, da die Urnenerdkammern dieselben Abdeckblatten wie die vorhandenen aufweisen müssen. Auch sollen die Steineinfassungen vom selben Hersteller und Lieferanten sein.

Die Angebote lagen nunmehr vor. Wegen der Preisbindung sollen die Aufträge zeitnah vergeben werden.

Die angebotenen Preise waren allesamt ca. 10 – 17 % über den vor 5 Jahren angebotenen Preisen und lagen demzufolge im Rahmen der jüngsten Preissteigerungen.

Nach Erläuterung durch GR Rudolf Siehler und eingehender Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Vergabe der Lieferarbeiten an die Firmen Walz GmbH, 78048 Villingen-Schwenningen (Urnenerdkammern in Edelstahl), Fa. KSV Biberach GmbH, 88400 Biberach (Mauerstein Kalkstein Kanfanar) und die Landschaftsarbeiten an die Fa. Scheerer Baumschulen GmbH, 89129 Langenau. Das gesamte Auftragsvolumen beträgt rund 30.000,- €. Die Verwaltung wurde mit der Vergabe der Leistungen beauftragt. Mit der Maßnahme soll im zeitigen Frühjahr begonnen werden. Der Vorsitzende bedankte sich bei Gemeinderat Rudolf Siehler für die sehr gute Planung und Angebotsaufforderung. 

Zum Schluss der öffentlichen Sitzung informierte der Vorsitzende den Gemeinderat über die Verbandsversammlung des Grundschulverbands Altheim (Alb)-Weidenstetten.

Er gab die Schreiben des Landratsamtes ADK bekannt, in welchen die Änderung der Abfallwirtschaftssatzung und die Änderung der Wasserversorgungssatzung bestätigt wurden. Beide Satzungen treten zum 01.Januar 2023 in Kraft.

Eine nichtöffentliche Beratung schloss sich an.

Martin Wiedenmann, Bürgermeister

Öffentliche Gemeinderatsitzung am Freitag, 20.01.2023

Zu der am Freitag, den 20.01.2023 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses stattfindenden öffentlichen Gemeinderatsitzung wird herzlich eingeladen.

 Tagesordnung:
1. Baugesuch
Anbau/Erweiterung vorhandene Garage,
Uhlandstraße 20, Flst. Nr. 2048/1
2. Annahme von Spenden
3. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschrift „Gewerbegebiet Eisental – 2. BA, 1. Änderung“
- Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
4. Friedhof Neenstetten
Erweiterung Ziergrünstätte für Urnenbestattungen
Hier: Vergabe der Liefer- und Bauarbeiten

Eine nichtöffentliche Beratung schließt sich an.
Eventuelle Änderungen oder Ergänzungen der Tagesordnung werden im nächsten Mitteilungsblatt und durch Aushang bekannt gegeben.

Martin Wiedenmann
Bürgermeister

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatsitzung vom Freitag, den 16.12.2022

Im 1. Tagesordnungspunkt (TOP) wurde dem Bauvorhaben „Erstellung von Dachgaube Süd- und Nordseite, Ausbau des Dachgeschosses in der Jägerstraße 15 auf Flurst-Nr. 402/16“ einstimmig das Einvernehmen des Gemeinderats erteilt.

 Auf dem 2. TOP stand die 3. Satzung vom 16.12.2022 zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Gemeinde Neenstetten vom 12.03.2009.

Aus dem Jahr 2018 ist im Bereich der Abwasserbeseitigung der Gemeinde Neenstetten noch eine Überdeckung in Höhe von 16.637,61 € vorhanden. Diese konnte bisher nicht vollständig mit Unterdeckungen ausgeglichen werden. Gemäß § 14 Abs.2f KAG müssen Überdeckungen zwingend ausgeglichen werden, auch noch nach dem Zeitraum von 5 Jahren.

Aus diesem Grund war eine Neukalkulation der Abwassergebühren dringend erforderlich.

Bei der Gebührenkalkulation dürfen die Gebühren höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen insgesamt ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt werden.

Bei der Ermittlung der nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten für das Jahr 2023 wurde das vorläufige Rechnungsergebnis 2021, die Planung 2022 sowie Finanzplanung 2023 einbezogen. Dabei wurden Kostensteigerungen und sonstige Kostenverschiebungen, Kostenentwicklungen hinsichtlich der Unterhaltungs-, Bewirtschaftungs- und Personalkosten bereits berücksichtigt.

Die in die Kalkulation eingestellten Beträge wurden auf ihre 2 Funktionsbereiche „Kanalbereich“ und „Klärbereich“ aufgeteilt. Die entsprechend ermittelten Werte bilden jeweils die Grundlage für die Kanal- und Klärgebühr.

Die ermittelten Kosten für den Kanal- und Klärbereich mussten zur Ermittlung der gesplitteten Gebühr weiter in die Bereiche schmutzwasser- und niederschlagswasserbedingte Kosten aufgeteilt werden.

Dem Gemeinderat lag die ausführliche Gebührenkalkulation des Verwaltungsverbands Langenau vor.

Diese ergab folgendes Ergebnis:

Die Schmutzwassergebühr beträgt je m³ Abwasser 2,64 € (bisher 2,12 €).

Dieser Betrag teilt sich auf in

-       Kanalgebühr        0,90 €/m³ (bisher 1,27 €/m³)

-       Klärgebühr           1,74 €/m³ (bisher 0,85 €/m³)

Die Niederschlagswassergebühr beträgt je m² versiegelte Fläche pro Jahr 0,37 € (bisher 0,36 €/m²).
Dieser Betrag teilt sich wie folgt auf:
       -  Kanalgebühr 0,20 €/m² pro Jahr (bisher 0,24 €/m²)
        - Klärgebühr 0,17 €/m² pro Jahr (bisher 0,12 €/m²).

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Gebührenkalkulation zu und beschloss die Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung, welche zum 01.01.2023 in Kraft tritt.

 Auf dem 3. TOP stand die 3. Änderung der Satzung

über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS)

der Gemeinde Neenstetten vom 12.03.2009

Nach § 78 Absatz 2 Gemeindeordnung (GemO) hat die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen soweit vertretbar und geboten aus Entgelten für ihre Leistungen, im Übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen.

Bei der Wasserversorgung ist volle Kostendeckung anzustreben. Versorgungseinrichtungen und wirtschaftliche Unternehmen können nach § 14 Absatz 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) einen angemessenen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde abwerfen.

Die derzeitige Wasserverbrauchsgebühr beträgt seit 01.01.2009 netto 1,60 €/m³ und liegt unter dem Landesdurchschnitt für Gemeinden in vergleichbarer Größenklasse. Laut Statistischem Landesamt liegt die Verbrauchsgebühr für Wasser in Baden-Württemberg am 01.01.2022 für Gemeinden unter 2.000 Einwohner durchschnittlich bei 2,45 €/m³ (mit MwSt.)

Bei der Kalkulation für das Jahr 2023 wurden die im Moment laufenden Maßnahmen im Bereich der Wasserversorgung bereits berücksichtigt (Neubaugebiet Grund Nord) Die Investitionen sind mit dem voraussichtlichen Betrag der Abschreibungen und Verzinsungen in die Kalkulation eingerechnet.

Dem Gemeinderat lag die Gebührenkalkulation des VVL vor.

Die Betriebsausgaben wurden teilweise dem Haushaltsplan 2022 entnommen oder teilweise der Durchschnittswert der letzten 6 Jahre berücksichtigt.

Der Wasserbezugspreis / die Betriebskostenumlage an den Zweckverband Wasserversorgung Ostalb steigt für das Jahr 2023 auf 1,309 netto (Vorjahr: 0,98 €)

Beim Wasserbezug sowie beim Wasserverkauf wurde ebenfalls der Durchschnittswert der letzten Jahre angesetzt.

Die Kalkulation der Verbrauchsgebühren für das Jahr 2023 ergibt eine Verbrauchsgebühr in Höhe von netto 1,83 €/m³, eine Steigerung von 0,23 €/m³.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Gebührenkalkulation vom 28.11.2022 und die Satzungsänderung, welche zum 01.01.2023 in Kraft tritt.

 Im 4. TOP beriet der Gemeinderat die Erweiterung der Ziergrünstätte für Urnenbestattungen im Neenstetter Friedhof.

Seit nunmehr 6 Jahren besteht die Ziergrünstätte und es zeigt sich, dass diese Urnenstätte am häufigsten angenommen wird.

Die Ruhezeit beträgt 15 Jahre, erst danach kann eine Urnenkammer neu belegt werden. In manchen Fällen ist auch von vorneherein eine Doppelbelegung vorgesehen, so dass sich die Ruhezeit entsprechend verlängert.

Es stehen nur noch wenige Urnenkammern zur Verfügung. Demzufolge besteht dringender Handlungsbedarf für eine Erweiterung. Gemeinderat Rudolf Siehler stellte dem Gremium einen Entwurf für die Erweiterung vor. Demnach sollen in den bestehenden Feldern noch jeweils 3 weitere Kammern installiert werden. Zusätzlich ist beidseitig der bisherigen Felder eine einzeilige Urnenreihe mit jeweils 8 Urnenkammern vorgesehen. Insgesamt entstehen somit 28 zusätzliche Kammern, welche in Zukunft für Urnenbestattungen ausreichend sein dürften.

Der Gemeinderat billigte den Entwurf und es wurde beschlossen, entsprechende Angebote einzuholen, damit im Frühjahr 2023 die Erweiterung durchgeführt werden kann.

An dieser Stelle ein herzlicher Dank an Gemeinderat Rudolf Siehler, der die Planung und Bauleitung auch schon in Vergangenheit durchgeführt und die Pflege der Ziergrünstätte übernommen hatte.

Im 5. TOP hat der Gemeinderat über den Antrag des Schützenvereins Neenstetten über Bezuschussung von Unterhaltskosten für die Jahre 2020 und 2021 beraten.

Während der Coronapandemie stellte der Schützenverein seine Halle der Gemeinde und Neenstetter Vereinen zur Nutzung zur Verfügung.

Hierfür übernahm die Gemeinde die Nutzungsgebühr, wobei der SVN jeweils nur die halbe Hallenmiete verlangte.

Während der Pandemie fanden ansonsten nahezu keine privaten Veranstaltungen statt, mit denen der Verein seine laufenden Unterhaltskosten bestreiten konnte.

Deshalb wurde eine Beteiligung der Gemeinde Neenstetten an den Unterhaltskosten für die Jahre 2020 und 2021 beraten.

In Anlehnung an die Kostenbeteiligung der Gemeinde an den jährlichen Unterhaltskosten des Fußballclubs Neenstetten in Höhe von 50 % wurde von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, auch den Schützenverein dahingehend zu unterstützen.

In den Jahren 2020 und 2021 waren rund 10.240 € an Unterhaltskosten angefallen. Die Gemeinde Neenstetten wäre also mit 5.120 € beteiligt. Bislang wurden seitens der Gemeinde Nutzungsgebühren von 2.710 € bezahlt, so dass noch eine Finanzierungslücke von 2.660 € besteht.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung auf 50 %-ige Beteiligung der angefallenen Unterhaltungskosten zu.

 Im 6. TOP beriet der Gemeinderat über die Umstellung der Straßenbeleuchtung beim Rad- und Fußweg in der Ulmer Straße Richtung Sportanlagen.

Die ODR, welche mit der Gemeinde Neenstetten einen Wartungsvertrag über die Instandhaltung der Straßenbeleuchtung hat, unterbreitete ein Angebot über die Umstellung der vorhandenen 8 Leuchten auf digitalen Betrieb. Dabei werden die Leuchtmittel mit LED-Technik ausgestattet. Zusätzlich sind Bewegungssensoren installiert, welche auf eine Entfernung von 6 bis 12 Metern sensibilisiert sind. Das bedeutet, dass die Leuchten stark gedimmt sind und erst bei Näherung einer Person heller leuchten und nach Verlassen des Sensorenabstandes die Leuchtkraft wieder gedimmt wird. Hierbei werden die Stromverbräuche erheblich reduziert. Sollte sich dieser Versuch bewähren, kann auch die übrige Straßenbeleuchtung sukzessive umgestellt werden. Der Gemeinderat stimmte der Umstellung zu und beauftragte die Verwaltung mit der Vergabe der Maßnahme an die ODR. Es werden Gesamtkosten von rd. 7.000,- erwartet.

Unter TOP 7 Bekanntgaben und Verschiedenes berichtete der Vorsitzende von der jüngsten Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Ostalb und der Verbandsversammlung des Verwaltungsverbandes Langenau.

Der Vorsitzende informierte auch über die Vereinbarung zwischen dem Alb-Donau-Kreis, vertreten durch das LRA, Fachdienst Straßen

und der Gemeinde Neenstetten

und dem Verwaltungsverband Langenau

über den gemeinsamen Bau des Geh- und Radweges entlang der K 7304. Hierin ist insbesondere die Ablösung der Bau- und Unterhaltungslast geregelt. Der Landkreis beteiligt sich mit 50 % an den Baukosten und löst auch die Unterhaltungslast mit 50 % ab.

Der Vorsitzende informierte das Gremium auch über den Abschluss des Kaufvertrages zum Erwerb eines Gebäudes in der Eythstraße, welches in Zukunft insbesondere zur Unterbringung von Flüchtlingen angedacht ist.

Eine nichtöffentliche Beratung schloss sich an.

 Martin Wiedenmann, Bürgermeister

Öffentliche Gemeinderatsitzung am Freitag, 16.12.2022
Zu der am Freitag, den 16.12.2022 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses stattfindenden öffentlichen Gemeinderatsitzung wird herzlich eingeladen.
Tagesordnung:

  1. Baugesuch
    Erstellung von Dachgaube auf Süd- und Nordseite
    Ausbau Dachgeschoss, Jägerstraße 15, Flst.-Nr. 402/16
  2. 3. Satzung vom 16.12.2022 zur Änderung der
    Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Neenstetten vom 12.03.2009
  3. 3. Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) der Gemeinde Neenstetten vom 12.03.2009
  4. Friedhof Neenstetten
    -       Erweiterung Ziergrünstätte für Urnenbestattungen
  5. Antrag des Schützenvereins Neenstetten über Bezuschussung von Unterhaltskosten für die Jahre 2020 und 2021
  6. Umstellung der Straßenbeleuchtung Rad- und Fußweg Ulmer Straße
  7. Bekanntgaben und Verschiedenes

Eine nichtöffentliche Beratung schließt sich an.
Eventuelle Änderungen oder Ergänzungen der Tagesordnung werden im nächsten Mitteilungsblatt und durch Aushang bekannt gegeben.

Martin Wiedenmann, Bürgermeister

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatsitzung vom Freitag, den 18.11.2022

Auf dem 1. Tagesordnungspunkt (TOP) stand „Bürgerfragen“. Aus der Mitte von interessierten Bürger*innen kam Kritik, weshalb die Geschwindigkeitsanzeige in der Ulmer Straße immer noch nicht aktiviert wurde. Der Vorsitzende gab an, dass dies auf der Agenda stehe, jedoch derzeit vorrangige Aufgaben anstehen würden. Des Weiteren wurde Angefragt, wie es in Sachen Baugebiete in Neenstetten weitergeht. Der Vorsitzende konnte anhand des Vorschlages des planenden Ingenieurbüros G+H den Zeitplan für das Baugebiet vortragen. Nach Genehmigung des Entwässerungsplanes durch das Landratsamt wird das Ing-Büro die Ausschreibung der Bauarbeiten vorbereiten. Mit der Vergabe der Bauarbeiten kann Ende Februar gerechnet werden, so dass Mitte März der Baubeginn für die Tiefbauarbeiten erfolgen kann. Sobald die Kosten für die Erschließung feststehen, kann der Gemeinderat auch die Vergaberichtlinien beraten und beschließen. Ende September 2023 wird mit der Fertigstellung gerechnet, so dass ab diesem Zeitraum die Bauplätze verkauft werden können.

Beim geplanten Baugebiet „Börslinger Steig-Leimengrube“ wird voraussichtlich in der Januarsitzung oder im Februar 2023 die zweite Auslegung erfolgen. Parallel dazu dann die Erschließungsplanung. Satzungsbeschluss gegen Ende 2023.

Im 2. TOP wurde der Betriebsplan 2023 des Gemeindewaldes beraten. Hierzu konnte der Vorsitzende den Revierleiter Volker Sigmund begrüßen, der das Gremium zunächst über die allgemeine Situation unseres Waldes informierte. Auch bei uns macht sich die Klimaveränderung im Wald bemerkbar. Das wärmere Klima und die im vergangenen Sommer ausgebliebenen Niederschläge sorgen für Stress bei den Bäumen. Dies zeigt sich insbesondere bei den Fichten, deren Trockenschäden dem Borkenkäfer leichtes Spiel machen. Die Trockenheit sorgte auch dafür, dass offenes Feuer in der Nähe des Waldes wegen Waldbrandgefahr amtlich untersagt werden musste. Die Klimaveränderung wird sich in Zukunft auch auf die Waldwirtschaft auswirken. Es werden klimastabile Bäume gepflanzt. Das Waldbild und auch die Nutzung wird sich in Zukunft verändern. Der Holzmarkt entwickelte in 2022 positiv. Bedingt durch die Trockenschäden musste der geplante Holzeinschlag gesteigert werden. Das eingeschlagene Nadelholz konnte jedoch trotz der Preisschwankungen gut verkauft werden, so dass der Reinertrag in 2022 höher ausfiel als geplant. Im kommenden Forstwirtschaftsjahr ist auf einer Fläche von 0,4 ha der Anbau von 325 Pflanzen geplant. Eine Mischung aus Lärche, Douglasie, Weißtanne, Spitzahorn und Traubeneiche. Kultursicherung soll auf 1,7 ha erfolgen und Jungbestandspflege auf 1 ha. Insgesamt soll der Holzeinschlag auf der Holzbodenfläche von 88,9 ha 565 Festmeter betragen. Dadurch wird ein Erlös von 38.605 € erwartet. Zusammen mit Jagdpachteinnahmen und Zuweisungen vom Land (Mehrbelastungsausgleich) werden im Verwaltungshaushalt 40.999 € an Einnahmen erwartet. Demgegenüber stehen Ausgaben für Personal, Waldwegeunterhaltung, Geräte, Fahrzeuge, Holzfällung, Forstkulturen, Waldschutz, Entgelt für Holzverkauf und Forstverwaltungskosten in Höhe von insgesamt  36.533 €. Demzufolge ist ein Erlös von 4.465 € geplant. Der Gemeinderat stimmte dem ausführlich vorgetragenen und erläuterten Betriebsplan für das HHJ 2023 einstimmig zu. Im Anschluss wurde der geplante Brennholzverkauf besprochen. Dieser soll wie im vergangenen Jahr ohne Versteigerung erfolgen. Die Käufer müssen ihren Bedarf bei der Gemeindeverwaltung anmelden. Verkauft wird ausschließlich an Ortsansässige oder Käufer, welche schon in den vergangenen Jahren in Neenstetten ihr Brennholz bezogen haben. Der Verkaufspreis für Buchenbrennholz wurde in Anlehnung an den Vorschlag der Forstbehörde auf 80,00 € pro Festmeter festgelegt. Eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 16 €.

Der Vorsitzende bedankte sich bei Revierleiter Volker Sigmund für die sehr gute Betreuung unserer Gemeinde in der Waldwirtschaft. Herr Sigmund ist als Förster seit 1986 mit kurzer Unterbrechung für die Betreuung unseres Gemeindewaldes zuständig. Er hat diese Aufgabe mit großem Engagement wahrgenommen und war stets ein sehr angenehmer Ansprechpartner und Berater.

Der Dank ging auch an unsere Waldarbeiter Karl Häußler, Markus Häußler und die Mitarbeiter der Firmen Skrobanek und Monz.  

Im 3.TOP wurden Spenden für die Gemeindebücherei einstimmig angenommen. Es handelte sich um eine Einzelspende in Höhe von 100 € und 59 Förderbeiträge der Fördermitglieder zu je 20 € mit insges. 1.180 €. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an die Fördermitglieder und den Spender.

Im 4. TOP wurde der Förderantrag des FCN e.V. zur Sanierung und Änderung der Be- und Entwässerung der Tennisplätze beraten. Die Tennisanlage muss umfassend saniert werden. Es ist geplant, die Bewässerung der Plätze neu zu gestalten und auch im Abwasserbereich ist eine neue Fäkalpumpe zu installieren. Die Gesamtsumme der Sanierung beträgt laut Kostenvoranschlag 41.400 €. Der FCN beabsichtigt einen Förderantrag beim Württembergischen Landessportbund zu stellen. Hierdurch wird eine Förderung von 30 % erwartet. Der Eigenanteil des FCN würde dann rd. 29.000,- € betragen. Für diesen Eigenanteil stellte der FCN einen Zuschussantrag bei der Gemeinde Neenstetten in Höhe von 50 %. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag auf Bezuschussung zu. Der Förderbeitrag seitens der Gemeinde wurde auf 15.000,- € limitiert. Die Maßnahme soll in 2023 ausgeführt werden.

Im 5. TOP wurden verschiedene Anträge der Freiwilligen Feuerwehr Neenstetten beraten.

Im Feuerwehrgerätehaus soll die Netzwerktechnik ausgebaut werden, damit in jedem Raum des Gebäudes eine Verbindung zum lokalen Datennetzwerk hergestellt werden kann. Die Kosten wurden mit rd. 3.000 € beziffert. Der Gemeinderat stimmte diesem Antrag einstimmig zu.

Ein weiterer Antrag war die Kostenübernahme zur Erlangung der Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse C. Dieser Führerschein ist notwendig um das Einsatzfahrzeug LF 10 mit 13,5 Tonnen Gesamtgewicht fahren zu dürfen. In naher Zukunft scheiden einige Feuerwehrkameraden, welche diese Fahrerlaubnis haben altershalber aus dem aktiven Dienst aus. Um Nachwuchskräfte zu generieren, welche auch das Fahrzeug lenken dürfen, ist die Erlangung des Führerscheins unerlässlich. Voraussetzung hierfür ist auch die Ausbildung des Fahrers zum Maschinisten. Vorgesehen ist pro Jahr eine Ausbildung von 2 Feuerwehrkameraden. Diese werden dann jeweils vom Kommandanten und seinen Unterführern zur Ausbildung vorgeschlagen. Pro Jahr würden dann derzeit ca 10.000 € an Ausbildungskosten anfallen. Im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der Wehrfähigkeit der Feuerwehr stimmte der Gemeinderat dem Antrag einstimmig zu. Eine Rückforderung von den Kosten bei frühzeitiger Ausscheidung aus dem Feuerwehrdienst ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

Ein weiterer Antrag war die Förderung der Umstellung der Serviceänderung von Alamos zu IT4BOS. Hierbei handelt es sich um die digitale Aufrüstung der Feuerwehr. Die Integrierte Leitstelle Ulm stellt seit kurzem die Möglichkeit bereit, die bisherige Alarmierung des vorhandenen Handyalarmierungssystem „Alamos“ direkt über den externen Dienstleister „IT4BOS“ durchzuführen. Der Betrieb erfolgt dann nicht mehr durch die Wehr, sondern wird vom neuen Dienstleister durchgeführt. Die neue Software bietet eine Vielzahl von Neuerungen, die im Einsatzfall  von großer Wichtigkeit sind. Die Mehrkosten betragen gegenüber dem derzeitigen System 220 € pro Jahr. Der Gemeinderat stimmte auch diesem Antrag einstimmig zu.

Unter TOP 6 Bekanntgaben und Verschiedenes gab der Vorsitzende bekannt, dass der Fachdienst Straßen beim LRA ADK für das kommende Jahr die Sanierung des Straßenbelages der K 7304 im Bereich von den Sportanlagen bis auf Höhe Ausfahrt Bushaltestelle beim Rathaus plant. Dies soll während der Pfingstferien erfolgen.

Eine nichtöffentliche Beratung schloss sich an.

Martin Wiedenmannn, Bürgermeister

Öffentliche Gemeinderatsitzung am Freitag, 18.11.2022
Zu der am Freitag, den 18.11.2022 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses stattfindenden öffentlichen Gemeinderatsitzung wird herzlich eingeladen.
Tagesordnung:

  1. Bürgerfragen
  2. Betriebsplan 2023 des Gemeindewalds
  3. Annahme von Spenden für Gemeindebücherei
  4. Förderantrag des FCN e.V. zur Sanierung und Änderung der Be- und Entwässerung der Tennisplätze
  5. Feuerwehrwesen Hier: Diverse Anträge
  6. Bekanntgaben und Verschiedenes

Eine nichtöffentliche Beratung schließt sich an.

Eventuelle Änderungen oder Ergänzungen der Tagesordnung werden im nächsten Mitteilungsblatt und durch Aushang bekannt gegeben.

Martin Wiedenmann, Bürgermeister


Bericht aus der Gemeinderatsitzung vom 13.10.2022
Auf dem ersten Tagesordnungspunkt der öffentlichen Gemeinderatsitzung stand der „Bebauungsplan und örtliche Bauvorschrift „GE Eisental – 3. BA – Aufstellungsbeschluss“.
Die Fa. Gebr. Binder müssen wegen der geplanten Erweiterung der Produktionsflächen Teile der dort befindlichen Personalparkplätze außerhalb des Betriebsgeländes auslagern.
Die erforderliche Fläche soll nordwestlich des Betriebsgeländes zur Verfügung gestellt werden. Diese Flächen liegen außerhalb des qualifizierten Bebauungsplans „GE Eisental – 2. BA“. Deshalb ist ein weiterer Bauabschnitt des Bebauungsplans notwendig.
Die Generalfortschreibung des Flächennutzungsplanes durch den Verwaltungsverband sieht für eine Teilfläche (Flst. 295 mit ca. 2.922 m²) des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes eine gewerbliche Baufläche vor. Die nördlich angrenzende Fläche (2.728 m²) liegt derzeit außerhalb des Verfahrens und soll bei der nächsten Auslegung der Generalfortschreibung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt werden. Die Restfläche wird noch in die Generalfortschreibung mitaufgenommen. Da sich das Verfahren der Generalfortschreibung des Flächennutzungsplanes weit in das nächste Jahr hinauszieht und die Fa. Gebr. Binder im Frühjahr 2023 die Parkplätze errichten möchte, muss das erforderliche Bebauungsplanverfahren „GE Eisental – 3. BA“ im Parallelverfahren durchgeführt werden.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Flst. 295 und einen Teilbereich des Flst. 298/1 mit einer Gesamtfläche von 0,5 ha.
Die Auswirkungen der Planung auf die Belange der Umwelt und ihre Wechselwirkungen sind Gegenstand einer noch durchzuführenden Umweltprüfung.
Die Zuwegung zu den Parkplätzen erfolgt über Feldweg Flst. 283 und 297, welcher auf 5 Meter Breite befestigt ausgebaut wird.
Nach eingehender Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
  1. Für den im Lageplan vom 15.09.2022 dargestellten Bereich „GE Eisental — 3. BA“ wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
  1. Für den im Lageplan vom 15.09.2022 dargestellten Bereich „GE Eisental — 3. BA“ wird gem. § 74 LBO eine örtliche Bauvorschrift erlassen.
  1. Die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit werden frühzeitig am Verfahren beteiligt.
  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer Auslegung durchgeführt.
Unter dem 2. TOP wurde beschlossen, für das Feuerwehrgerätehaus ein Notstromaggregat zu besorgen, welches bei Stromausfall die Notversorgung des Gebäudes gewährleisten soll. Der Verwaltung lag ein Angebot vor. Es wurde beschlossen, weitere Angebote einzuholen.
Eine nichtöffentliche Beratung schloss sich an.
Martin Wiedenmann
Bürgermeister

 

Bericht aus der Gemeinderatsitzung vom 09.September 2022

An der öffentlichen Gemeinderatsitzung nahmen der Vorsitzende und 7 Gemeinderäte teil. Ein Gemeinderat war entschuldigt.

Außerdem waren ein Pressevertreter und zwei interessierte Zuhörer anwesend.

Als erstes stand die „Blutspenderehrung“ auf der Tagesordnung. Der Blutspendedienst des Deutschen Roten Kreuzes bittet von Zeit zu Zeit die Gemeinden um Unterstützung bei der Ehrung von Blutspendern. Die Gemeinde Neenstetten nimmt diese Aufgabe sehr gerne wahr und unterstützt hierbei die Öffentlichkeitsarbeit des DRK bei ihrem sehr wichtigen Dienst für die Allgemeinheit. Diesmal standen zwei Ehrungen an. Leider konnten die Betroffenen nicht teilnehmen. Der Vorsitzende gab deren Namen und die unentgeltlich geleisteten Blutspenden bekannt.  Für 10-maliges Spenden wurde Frau Linda Meyer und für 25-maliges Spenden Herr Christian Schnabel je eine Verleihungsurkunde des Blutspendedienstes zum Zeichen des Dankes und der Anerkennung verliehen. Auch die Gemeinde schließt sich diesem Dank an und wird die Urkunden mit einem Weinpräsent den Geehrten zukommen lassen.

Der Tagesordnungspunkt (TOP) 5 „Baugesuch“ wurde auf Wunsch der anwesenden Zuhörer vorgezogen.

Der Gemeinderat erteilte dem Bauantrag auf Anbau Balkon an Ost- und Westseite und der Erstellung von 3 Fertiggaragen mit Flachdach auf Flurstück-Nr. 2048, Uhlandstraße 22 einstimmig das Einvernehmen.

Auf dem 2. TOP stand die Satzung zur Aufhebung der Abfallwirtschaftssatzung der Gemeinde Neenstetten. Nachdem der Landkreis zum 1. Januar 2023 das Einsammeln, die Verwertung und Entsorgung des Hausmülls übernimmt, musste die bestehende Abfallwirtschaftssatzung vom 19.12.2013 der Gemeinde mit allen nachfolgenden Änderungssatzungen per Satzungsbeschluss aufgehoben werden. Bei der Beratung wurde aus der Mitte des Gremiums wiederholt Kritik bei der Umsetzung des Abfallwirtschaftskonzeptes des Landkreises geäußert. Vor dem Beschluss des Kreistages zu dieser Änderung wurden die Gemeinden gehört. Dem Neenstetter Gemeinderat lag seinerzeit ein Abfallwirtschaftskonzept vor, in welchem die Gemeinde Neenstetten sowohl den Grüngut- wie auch den Reisigsammelplatz auf der Gemarkung halten konnte. Es war vorgesehen, die Sammelplätze zusammenzuführen, einzuzäunen und mit wöchentlichen Öffnungszeiten von rd. 3 Stunden zu betreiben. Nachdem der Kreistag das Abfallwirtschaftskonzept verabschiedet hatte, wurde diese Lösung aus wirtschaftlichen Gründen verworfen. Die Lösung des Landkreises war eine zentrale Annahmestelle für die Umlandgemeinden um Weidenstetten mit Standort in Weidenstetten. Der Gemeinderat konnte diese Entscheidung des Landkreises lediglich zur Kenntnis nehmen. Eine Entscheidungsbefugnis zu dieser Änderung gab es leider nicht! Immer wieder wird von Seiten der Bürgerschaft gegenüber der Verwaltung und dem Gemeinderat massiv Kritik an dieser Lösung geäußert. Bleibt zu hoffen, dass der Betrieb des Sammelplatzes in Weidenstetten den künftigen Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Anlieferzeiten genügt und den Bedürfnissen der Bürger entgegenkommt!

Bei der Abstimmung zur Aufhebung der Abfallwirtschaftssatzung gab es demzufolge eine Gegenstimme. Die Aufhebung wurde dennoch mehrheitlich beschlossen.

Auf dem 3. TOP stand die Anpassung der Elternbeiträge für die KITA in Neenstetten zum nächsten Kindergartenjahr 2022/2023.

Die Vertreter des Städtetags, des Gemeindetages und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf die Erhöhung der Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2022/2023 verständigt. Die Verbände empfahlen den Betreibern von Kindertageseinrichtungen die Erhöhung der Elternbeiträge um 3,9 Prozent. Diese Empfehlung wurde auch von der Betreiberin der Neenstetter Kita, dem Diakonieverband Ulm, Alb-Donau der Gemeinde Neenstetten empfohlen. Von den Fachverbänden wird ein Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch die Elternbeiträge angestrebt. Durch die vorgeschlagene Erhöhung wird dieser bislang jedoch noch nicht erreicht.

Der Gemeinderat stimmte dieser Empfehlung zu und beschloss einstimmig, die Elternbeiträge für das kommende Kindergartenjahr ab dem 1. Oktober um 3,9 Prozent anzuheben.

Unter dem 4. TOP hat der Gemeinderat die im kommenden Haushaltsjahr 2023 aufzunehmende Investitionen und größere Unterhaltungsmaßnahmen vorberaten. Diese sollen insbesondere im Hinblick auf erforderliche Planungen und geplanter Förderanträge dem Verwaltungsverband Langenau rechtzeitig vorliegen.

Vorbehaltlich der Finanzierbarkeit hat der Gemeinderat folgende Investitionen in einer Gesamthöhe von 4,675 Mio € eingeplant:

Grunderwerb Baugebiete                                                      770.000,- €

Kapitalumlage Grundschulverband   (Anteil 2023)                   50.000,- €

Erschließung Baugebiet „Grund Nord“                                  500.000,- €

Erschließung Baugebiet „Börslinger Steig-Leimengrube“    1.500.000,- € (Anteil 2023)

Erwerb ehem. Pfarrhaus von der evang. Kirchengemeinde  300.000,- €

Erneuerung Fenster ehem. Pfarrhaus                                     60.000,- €

Sanierung Rathaus, barrierefreies Bürgerbüro, Bürgersaal,

energ. Sanierung, Gesamtkosten 800.000,- €

(ggfs. Ausgleichsstock)         Anteil 2023                               200.000,- €

Kanalsanierung Ortsgebiet                                                   200.000,- €

Friedhof: Erweiterung Ziergrünstätte für Urnenbeisetzungen   25.000,- €

Sanierung Vogtslache (abzügl. ELR-Zuwendung)                300.000,- €

Breitbanderschließung BG „Wiesengrund“ u. „Grund“          100.000,- €

Heizungserneuerung u. energ. San. Langenauer Weg 8        50.000,- €

Neubau od. Erwerb Flüchtlingsunterkunft                             500.000,- €

Abbruch Gebäude Eythstraße 2                                              30.000,- €

Stationäre Blitzanlage Ulmer Straße                                       40.000,- €

Sanierung von Ortsstraßen                                                     50.000,- €

Unter dem 6. TOP gab der Vorsitzende folgendes bekannt:

  1. Die VR-Bank Langenau-Ulmer Alb eG teilte mit Schreiben vom August 2022 mit, dass zum 01.08.2022 der Verwahrgeld-Zinssatz 0,00 % beträgt. Dies ist die Folge der Leitzinsanhebung der Europäischen Zentralbank, welche die langanhaltende Negativzinsphase damit beendete. Eine, für die Gemeinde Neenstetten hoch erfreuliche Mitteilung!
  2. Mit Schreiben vom 02.08.2022 teilte die L-Bank Karlsruhe der Gemeinde Neenstetten mit, dass der ELR-Zuschuss zur Sanierung der Vogtslache entsprechend dem Baufortschritt abgerufen werden kann. Die Gemeinde kann nun mit der Fachplanung fortfahren und spätestens im kommenden Jahr die Baumaßnahme umsetzen.
  3. Der Herr Landrat Scheffold, sowie das Amt für Jugend und Soziales des Landratsamtes baten in einem dringenden Appell die Kommunen des Alb-Donau-Kreises um Aufnahme von Geflüchteten in der Anschlussunterbringung. Die Landeserstaufnahmestellen sind über die Kapazitätsgrenzen hinaus belegt. Die Zuwanderung von Flüchtlingen insbes. aus der Ukraine nimmt stetig zu. Ein Ende ist nicht abzusehen.

In diesen Schreiben wurde auch auf die gesetzliche Aufnahmeverpflichtung der Gemeinden hingewiesen.

Die Landkreisbehörde ist gezwungen, den aufnehmenden Kommunen weitere Flüchtlinge zuzuweisen und bittet dringlich um deren Solidarität bei der Bewältigung dieser Krise.

Der Vorsitzende informierte das Gremium über seine bisherigen Aktivitäten bei der Suche um Wohnraum für weitere Flüchtlinge. Der Appell im Mitteilungsblatt brachte bislang keinen Erfolg. Sollte weiterhin kein Wohnraum zur Verfügung stehen, wird die Gemeinde gezwungen sein, ggfs. Wohncontainer zu stellen.

Eine nichtöffentliche Beratung schloss sich an.

Martin Wiedenmann
Bürgermeister

Öffentliche Gemeinderatsitzung

Zu der am Freitag, den 09.09.2022 um 19.00 Uhr im Rathaussaal stattfindenden öffentlichen Gemeinderatsitzung wird herzlich eingeladen.

Tagesordnung: 

  1. Blutspenderehrung
  2. Satzung zur Aufhebung der Abfallwirtschaftssatzung der Gemeinde Neenstetten
  3. Anpassung der Elternbeiträge für die KITA Neenstetten zum nächsten Kindergartenjahr 2022/2023
  4. Haushaltsplanaufstellung für das Jahr 2023
    Hier: Vorberatung der in den Haushaltsplan aufzunehmenden Investitionen und größerer Unterhaltungsmaßnahme
  5. Baugesuch
    Anbau Balkon an Ost- und Westseite
    Erstellung von 3 Fertiggaragen mit Flachdach
    auf Flurstück-Nr. 2048, Uhlandstraße 22, Neenstetten
  6. Bekanntgaben und Verschiedenes

 Eine nichtöffentliche Beratung schließt sich an.

Martin Wiedenmann
Bürgermeister

Bericht aus der Gemeinderatsitzung vom 04.08.2022

An der Gemeinderatsitzung nahmen 6 Gemeinderäte teil. Zwei fehlten entschuldigt.

Auf dem 1. Tagesordnungspunkt (TOP) stand die erste Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet Eisental – 2. Bauabschnitt. Die Änderung war erforderlich, da die im rechtskräftigen Bebauungsplan festgelegte Gebäudehöhe von 14 Metern nicht ausreichte, die geplanten Fertigungsmaschinen dort unterzubringen. Die im Bauantrag von Werk V beantragte Gebäudehöhe von 16,95 Metern erforderte deshalb eine Neufestsetzung im Bebauungsplan um 3 Meter auf eine Gebäudehöhe von 17 Metern. Ansonsten wurden keine neuen Festsetzungen erforderlich. Das Bebauungsplanverfahren wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren durchgeführt.

Der Gemeinderat beschloss nach eingehender Beratung einstimmig die Änderung des Bebauungsplans und den erlass einer örtlichen Bauvorschrift gem. § 74 Landesbauordnung und die öffentliche Auslegung.

Im 2. TOP wurde der Einbau einer weiteren Zisterne bei den Sportanlagen beraten. Derzeit ist eine Zisterne mit 24 m³ Inhaltsvolumen vorhanden. Im Zusammenhang mit der Neuverlegung der Wasserleitung zu den Sportanlagen wurde von Seiten der Feuerwehr Bedenken hinsichtlich der Leistungsfähigkeit dieser Leitung im Brandfall geäußert. Eine größere Dimensionierung der Leitung scheidet jedoch aus Hygienegründen aus, da die Aufenthaltszeit des Trinkwassers wesentlich erhöht würde. Deshalb wurde angeregt, eine weitere Zisterne als Verbundbehälter zur Löschwasserbevorratung zu erstellen. Von der Fa. Haußmann lag ein entsprechendes Angebot über einen Monobehälter mit 24 m³ Inhalt vor. Der Gemeinderat stimmte dieser Lösung einstimmig zu. Aus der Mitte des Gremiums wurde angeregt, auch die Dachflächen der „Hütte Neenstetten“, deren Regenwasser derzeit versickert wird, der Zisterne zuzuführen.

Auf dem 3. TOP stand die Ausweisung von 30-er Zonen im Gemeindegebiet.

Aufgrund gehäufter Beschwerden bei der Gemeindeverwaltung über zu schnelles Fahren insbesondere in Wohngebieten, wurde von Seiten der Verwaltung das Thema der Geschwindigkeitsbeschränkungen erneut aufgegriffen. Schon in 2017 war dies auf der Tagesordnung und die von der Verwaltung vorgeschlagene Ausweisung von Zone 30 in der Silcherstraße und Eythstraße wurde seinerzeit vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt. Vielmehr sollte nur in der Silcherstraße der Verkehr auf 30 km/h begrenzt werden. Dies hätte zur Folge gehabt, dass bei allen abgehenden Straßen (Eythstraße und Schmiedgasse) die Begrenzungen hätten wieder aufgehoben werden müssen. Dies war für die Verwaltung nicht nachvollziehbar, zumal an diesen Straßen wesentlich mehr Anlieger wohnen. Deshalb wurde dies nicht umgesetzt.

Der jetzige Vorschlag der Verwaltung war die Ausweisung von 30-er Zonen in allen Wohngebieten und Nebenstraßen, ausgenommen Zufahrtstraßen zu den Gewerbegebieten und die Kreisstraßen. Bei Letzteren besteht laut Aussage der Verkehrsbehörde keine Zustimmung.

Bei der Ausweisung von Zonen beschränkt sich die Beschilderung auf die jeweiligen Zufahrten zu den Bezirken.

Rund die Hälfte der Gemeindefläche ist beim Vorschlag der Verwaltung durch Geschwindigkeitsbeschränkungen betroffen und rund 2/3 der Bevölkerung kommt in den Genuss der Verkehrsberuhigung, der außerdem die Unfallgefahr mindert und den Verkehrslärm reduziert.

Der Vorschlag wurde ausgiebig diskutiert.

Letztlich wurde er mehrheitlich, bei einer Gegenstimme angenommen. Die Verwaltung wurde beauftragt, bei der Verkehrsbehörde die Ausweisung der 30-er Zonen zu beantragen. Dieser Vorschlag wird dann wiederum im Gremium beraten.

Aus dem Gremium wurde außerdem vorgeschlagen, bei der Verkehrsbehörde einen Antrag auf generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h im gesamten Ortsgebiet zu stellen. Dies fand einstimmige Zustimmung.

 Unter TOP 4 Bekanntgaben und Verschiedenes gab der Vorsitzende folgendes bekannt und fand jeweils die Zustimmung des Gremiums:

 

1.     Die Feuerwehr muss ihre digitalen Datenmelder nachrüsten bzw. teilweise neu beschaffen. Hierzu lag ein Angebot in Höhe von 5.591,- € netto vor.

2.     Für den Radlader des Betriebshofes sind Ersatzbeschaffungen der Reifen erforderlich. Man einigte sich für die Beschaffung von der Fa. Reifen Schubert, Sonthofen. Das Reifenprofil eignet sich insbesondere auch im Winterbetrieb und ist auch gegen Durchstiche robust.

3.     Für die Beleuchtung des neuen Raumes der Gemeindebücherei lag ebenfalls ein Angebot vor. Der Auftragserteilung wurde zugestimmt.

4.     Nach den Handwerkerferien soll mit dem Bau des Geh- und Radweges zu den Sportanlagen und mit dem Bau der Zufahrt zu den Parkplätzen der Fa. Binder begonnen werden. Die Naturschutzbehörde stimmte der vorzeitigen Heckenrodung bei den Sportanlagen zu, nachdem ein Fachgutachten die Unbedenklichkeit im Hinblick auf aktive Nistplätze festgestellt hatte.

Eine nichtöffentliche Beratung schloss sich an.

 

Martin Wiedenmann

 

 

Bürgermeister

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