Öffentliche Gemeinderatsitzung am Donnerstag, 16.03.2023
Zu der am Donnerstag, den 16.03.2023 um 19.00 Uhr im Rathaussaal stattfindenden öffentlichen Gemeinderatsitzung wird herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
Hier: Teilnahme am LEADER-Regionalbudget
Kinderhaus Neenstetten
Hier: Gestaffelte Anpassung des Verwaltungskostenbeitrages des Evang. Diakonieverbandes Ulm/Alb-Donau für den Betrieb des Kinderhauses in den Jahren 2023 – 2025
Vergabe Tiefbauarbeiten
- Erschließung Baugebiet „Grund Nord“
- Bushaltestelle L 1232, „Himmelreich“
- Wasserleitung Schmiedgasse
Sanierung Vogtslache
Hier: Vergabe Freianlagenplanung (Ausführungsplanung)
Regionalverband Donau-Iller
- Unterrichtung über die Einleitung des Verfahrens zur Fortschreibung des Kapitels Windkraft im Regionalplan
Hier: Einreichung von Potenzialflächen für Windkraft auf Gemarkung Neenstetten
Vorbereitung Bürgermeisterwahl 2023
Bekanntgaben und Verschiedenes
Eine nichtöffentliche Beratung schließt sich an.
Änderungen oder Ergänzungen der Tagesordnung erfolgen im nächsten Mitteilungsblatt und durch Aushang.
Martin Wiedenmann, Bürgermeister
Bericht aus der Gemeinderatsitzung vom 20.01.2023
Bei der öffentlichen Gemeinderatsitzung konnte der Vorsitzende einen interessierten Zuhörer begrüßen.
Auf dem ersten Tagesordnungspunkt (TOP) standen Baugesuche.
Dem Anbau/Erweiterung an vorhandene Garage,
in der Uhlandstraße 20, Flst. Nr. 2048/1 erteilte der Gemeinderat einstimmig das Einvernehmen.
Beim nächsten Bauantrag erklärten sich der Vorsitzende und Gemeinderat Matthias Kräuter für befangen.
Dem Neubau einer Garage und Anbau einer Garage, in der Ulmer Straße 7, Flst. Nr. 1652 erteilte der Gemeinderat ebenfalls einstimmig das Einvernehmen.
Im 2. TOP wurde eine Spende in Höhe von 50,- € zugunsten der Jugendfeuerwehr einstimmig angenommen.
Auf dem 3. TOP stand Bebauungsplan und örtliche Bauvorschrift „Gewerbegebiet Eisental – 2. BA, 1. Änderung“, Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss.
Anlass der Änderung war die Vorlage eines Bauvorhabens innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes in welchem die geplante Gebäudehöhe um nahezu 3 Meter die im Bebauungsplan festgesetzte Gebäudehöhe überschritten hatte. Eine Befreiung war nicht möglich. Stattdessen musste der Bebauungsplan geändert werden. Die Gebäudehöhe wurde von ursprünglich 14 Meter auf 17 Meter begrenzt.
Das Bebauungsplanverfahren wurde als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
Der Gemeinderat hat am 04.08.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschrift i.d.F. vom 12.04.2022 gebilligt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen. Die Auslegung wurde am 11.08.2022 im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Sie ist erfolgt vom 22.08.2022 bis einschließlich 23.09.2022 beim Bürgermeisteramt. Parallel zur Auslegung wurden auch die von der Planung berührten Stellen am Verfahren beteiligt.
Während der öffentlichen Auslegung vom 22.08.2022 bis einschließlich 23.09.2022 wurden seitens der Bürgerinnen und Bürger keine Anregungen und Hinweise vorgebracht.
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden erörtert. Es lagen keine das Verfahren hemmende oder ablehnende Stellungnahmen vor, so dass der Gemeinderat nach eingehender Beratung den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Eisental – 2.BA, 1. Änderung“ vom 12.12.2022 als Satzung beschließen konnte. Ebenso wurde die mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 12.12.2022 als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss erfolgte einstimmig.
In TOP 4 hat der Gemeinderat die Vergabe der Liefer- und Bauarbeiten für die Erweiterung der Ziergrünstätte für Urnenbestattungen im Friedhof Neenstetten beraten.
Bei der Gemeinderatsitzung am 07.12.2022 wurde wegen des dringlichen Bedarfs beschlossen, die Ziergrünstätte für Urnenbestattungen zu erweitern.
Gemeinderat Rudolf Siehler legte eine Planung vor, nach der weitere 28 Urnengrabkammern angelegt werden sollen. Der Plan wurde vom Gemeinderat einstimmig befürwortet.
Rudolf Siehler bot sich an, bei den bisherigen ausführenden Firmen Angebote einzuholen und wurde hierfür beauftragt.
Die bisherigen Firmen sollten deshalb beauftragt werden, da die Urnenerdkammern dieselben Abdeckblatten wie die vorhandenen aufweisen müssen. Auch sollen die Steineinfassungen vom selben Hersteller und Lieferanten sein.
Die Angebote lagen nunmehr vor. Wegen der Preisbindung sollen die Aufträge zeitnah vergeben werden.
Die angebotenen Preise waren allesamt ca. 10 – 17 % über den vor 5 Jahren angebotenen Preisen und lagen demzufolge im Rahmen der jüngsten Preissteigerungen.
Nach Erläuterung durch GR Rudolf Siehler und eingehender Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Vergabe der Lieferarbeiten an die Firmen Walz GmbH, 78048 Villingen-Schwenningen (Urnenerdkammern in Edelstahl), Fa. KSV Biberach GmbH, 88400 Biberach (Mauerstein Kalkstein Kanfanar) und die Landschaftsarbeiten an die Fa. Scheerer Baumschulen GmbH, 89129 Langenau. Das gesamte Auftragsvolumen beträgt rund 30.000,- €. Die Verwaltung wurde mit der Vergabe der Leistungen beauftragt. Mit der Maßnahme soll im zeitigen Frühjahr begonnen werden. Der Vorsitzende bedankte sich bei Gemeinderat Rudolf Siehler für die sehr gute Planung und Angebotsaufforderung.
Zum Schluss der öffentlichen Sitzung informierte der Vorsitzende den Gemeinderat über die Verbandsversammlung des Grundschulverbands Altheim (Alb)-Weidenstetten.
Er gab die Schreiben des Landratsamtes ADK bekannt, in welchen die Änderung der Abfallwirtschaftssatzung und die Änderung der Wasserversorgungssatzung bestätigt wurden. Beide Satzungen treten zum 01.Januar 2023 in Kraft.
Eine nichtöffentliche Beratung schloss sich an.
Martin Wiedenmann, Bürgermeister
Öffentliche Gemeinderatsitzung am Freitag, 20.01.2023
Zu der am Freitag, den 20.01.2023 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses stattfindenden öffentlichen Gemeinderatsitzung wird herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1. Baugesuch
Anbau/Erweiterung vorhandene Garage,
Uhlandstraße 20, Flst. Nr. 2048/1
2. Annahme von Spenden
3. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschrift „Gewerbegebiet Eisental – 2. BA, 1. Änderung“
- Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
4. Friedhof Neenstetten
Erweiterung Ziergrünstätte für Urnenbestattungen
Hier: Vergabe der Liefer- und Bauarbeiten
Eine nichtöffentliche Beratung schließt sich an.
Eventuelle Änderungen oder Ergänzungen der Tagesordnung werden im nächsten Mitteilungsblatt und durch Aushang bekannt gegeben.
Martin Wiedenmann
Bürgermeister
Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatsitzung vom Freitag, den 16.12.2022
Im 1. Tagesordnungspunkt (TOP) wurde dem Bauvorhaben „Erstellung von Dachgaube Süd- und Nordseite, Ausbau des Dachgeschosses in der Jägerstraße 15 auf Flurst-Nr. 402/16“ einstimmig das Einvernehmen des Gemeinderats erteilt.
Auf dem 2. TOP stand die 3. Satzung vom 16.12.2022 zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Gemeinde Neenstetten vom 12.03.2009.
Aus dem Jahr 2018 ist im Bereich der Abwasserbeseitigung der Gemeinde Neenstetten noch eine Überdeckung in Höhe von 16.637,61 € vorhanden. Diese konnte bisher nicht vollständig mit Unterdeckungen ausgeglichen werden. Gemäß § 14 Abs.2f KAG müssen Überdeckungen zwingend ausgeglichen werden, auch noch nach dem Zeitraum von 5 Jahren.
Aus diesem Grund war eine Neukalkulation der Abwassergebühren dringend erforderlich.
Bei der Gebührenkalkulation dürfen die Gebühren höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen insgesamt ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt werden.
Bei der Ermittlung der nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten für das Jahr 2023 wurde das vorläufige Rechnungsergebnis 2021, die Planung 2022 sowie Finanzplanung 2023 einbezogen. Dabei wurden Kostensteigerungen und sonstige Kostenverschiebungen, Kostenentwicklungen hinsichtlich der Unterhaltungs-, Bewirtschaftungs- und Personalkosten bereits berücksichtigt.
Die in die Kalkulation eingestellten Beträge wurden auf ihre 2 Funktionsbereiche „Kanalbereich“ und „Klärbereich“ aufgeteilt. Die entsprechend ermittelten Werte bilden jeweils die Grundlage für die Kanal- und Klärgebühr.
Die ermittelten Kosten für den Kanal- und Klärbereich mussten zur Ermittlung der gesplitteten Gebühr weiter in die Bereiche schmutzwasser- und niederschlagswasserbedingte Kosten aufgeteilt werden.
Dem Gemeinderat lag die ausführliche Gebührenkalkulation des Verwaltungsverbands Langenau vor.
Diese ergab folgendes Ergebnis:
Die Schmutzwassergebühr beträgt je m³ Abwasser 2,64 € (bisher 2,12 €).
Dieser Betrag teilt sich auf in
- Kanalgebühr 0,90 €/m³ (bisher 1,27 €/m³)
- Klärgebühr 1,74 €/m³ (bisher 0,85 €/m³)
Die Niederschlagswassergebühr beträgt je m² versiegelte Fläche pro Jahr 0,37 € (bisher 0,36 €/m²).
Dieser Betrag teilt sich wie folgt auf:
- Kanalgebühr 0,20 €/m² pro Jahr (bisher 0,24 €/m²)
- Klärgebühr 0,17 €/m² pro Jahr (bisher 0,12 €/m²).
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Gebührenkalkulation zu und beschloss die Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung, welche zum 01.01.2023 in Kraft tritt.
Auf dem 3. TOP stand die 3. Änderung der Satzung
über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS)
der Gemeinde Neenstetten vom 12.03.2009
Nach § 78 Absatz 2 Gemeindeordnung (GemO) hat die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen soweit vertretbar und geboten aus Entgelten für ihre Leistungen, im Übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen.
Bei der Wasserversorgung ist volle Kostendeckung anzustreben. Versorgungseinrichtungen und wirtschaftliche Unternehmen können nach § 14 Absatz 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) einen angemessenen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde abwerfen.
Die derzeitige Wasserverbrauchsgebühr beträgt seit 01.01.2009 netto 1,60 €/m³ und liegt unter dem Landesdurchschnitt für Gemeinden in vergleichbarer Größenklasse. Laut Statistischem Landesamt liegt die Verbrauchsgebühr für Wasser in Baden-Württemberg am 01.01.2022 für Gemeinden unter 2.000 Einwohner durchschnittlich bei 2,45 €/m³ (mit MwSt.)
Bei der Kalkulation für das Jahr 2023 wurden die im Moment laufenden Maßnahmen im Bereich der Wasserversorgung bereits berücksichtigt (Neubaugebiet Grund Nord) Die Investitionen sind mit dem voraussichtlichen Betrag der Abschreibungen und Verzinsungen in die Kalkulation eingerechnet.
Dem Gemeinderat lag die Gebührenkalkulation des VVL vor.
Die Betriebsausgaben wurden teilweise dem Haushaltsplan 2022 entnommen oder teilweise der Durchschnittswert der letzten 6 Jahre berücksichtigt.
Der Wasserbezugspreis / die Betriebskostenumlage an den Zweckverband Wasserversorgung Ostalb steigt für das Jahr 2023 auf 1,309 netto (Vorjahr: 0,98 €)
Beim Wasserbezug sowie beim Wasserverkauf wurde ebenfalls der Durchschnittswert der letzten Jahre angesetzt.
Die Kalkulation der Verbrauchsgebühren für das Jahr 2023 ergibt eine Verbrauchsgebühr in Höhe von netto 1,83 €/m³, eine Steigerung von 0,23 €/m³.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Gebührenkalkulation vom 28.11.2022 und die Satzungsänderung, welche zum 01.01.2023 in Kraft tritt.
Im 4. TOP beriet der Gemeinderat die Erweiterung der Ziergrünstätte für Urnenbestattungen im Neenstetter Friedhof.
Seit nunmehr 6 Jahren besteht die Ziergrünstätte und es zeigt sich, dass diese Urnenstätte am häufigsten angenommen wird.
Die Ruhezeit beträgt 15 Jahre, erst danach kann eine Urnenkammer neu belegt werden. In manchen Fällen ist auch von vorneherein eine Doppelbelegung vorgesehen, so dass sich die Ruhezeit entsprechend verlängert.
Es stehen nur noch wenige Urnenkammern zur Verfügung. Demzufolge besteht dringender Handlungsbedarf für eine Erweiterung. Gemeinderat Rudolf Siehler stellte dem Gremium einen Entwurf für die Erweiterung vor. Demnach sollen in den bestehenden Feldern noch jeweils 3 weitere Kammern installiert werden. Zusätzlich ist beidseitig der bisherigen Felder eine einzeilige Urnenreihe mit jeweils 8 Urnenkammern vorgesehen. Insgesamt entstehen somit 28 zusätzliche Kammern, welche in Zukunft für Urnenbestattungen ausreichend sein dürften.
Der Gemeinderat billigte den Entwurf und es wurde beschlossen, entsprechende Angebote einzuholen, damit im Frühjahr 2023 die Erweiterung durchgeführt werden kann.
An dieser Stelle ein herzlicher Dank an Gemeinderat Rudolf Siehler, der die Planung und Bauleitung auch schon in Vergangenheit durchgeführt und die Pflege der Ziergrünstätte übernommen hatte.
Im 5. TOP hat der Gemeinderat über den Antrag des Schützenvereins Neenstetten über Bezuschussung von Unterhaltskosten für die Jahre 2020 und 2021 beraten.
Während der Coronapandemie stellte der Schützenverein seine Halle der Gemeinde und Neenstetter Vereinen zur Nutzung zur Verfügung.
Hierfür übernahm die Gemeinde die Nutzungsgebühr, wobei der SVN jeweils nur die halbe Hallenmiete verlangte.
Während der Pandemie fanden ansonsten nahezu keine privaten Veranstaltungen statt, mit denen der Verein seine laufenden Unterhaltskosten bestreiten konnte.
Deshalb wurde eine Beteiligung der Gemeinde Neenstetten an den Unterhaltskosten für die Jahre 2020 und 2021 beraten.
In Anlehnung an die Kostenbeteiligung der Gemeinde an den jährlichen Unterhaltskosten des Fußballclubs Neenstetten in Höhe von 50 % wurde von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, auch den Schützenverein dahingehend zu unterstützen.
In den Jahren 2020 und 2021 waren rund 10.240 € an Unterhaltskosten angefallen. Die Gemeinde Neenstetten wäre also mit 5.120 € beteiligt. Bislang wurden seitens der Gemeinde Nutzungsgebühren von 2.710 € bezahlt, so dass noch eine Finanzierungslücke von 2.660 € besteht.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung auf 50 %-ige Beteiligung der angefallenen Unterhaltungskosten zu.
Im 6. TOP beriet der Gemeinderat über die Umstellung der Straßenbeleuchtung beim Rad- und Fußweg in der Ulmer Straße Richtung Sportanlagen.
Die ODR, welche mit der Gemeinde Neenstetten einen Wartungsvertrag über die Instandhaltung der Straßenbeleuchtung hat, unterbreitete ein Angebot über die Umstellung der vorhandenen 8 Leuchten auf digitalen Betrieb. Dabei werden die Leuchtmittel mit LED-Technik ausgestattet. Zusätzlich sind Bewegungssensoren installiert, welche auf eine Entfernung von 6 bis 12 Metern sensibilisiert sind. Das bedeutet, dass die Leuchten stark gedimmt sind und erst bei Näherung einer Person heller leuchten und nach Verlassen des Sensorenabstandes die Leuchtkraft wieder gedimmt wird. Hierbei werden die Stromverbräuche erheblich reduziert. Sollte sich dieser Versuch bewähren, kann auch die übrige Straßenbeleuchtung sukzessive umgestellt werden. Der Gemeinderat stimmte der Umstellung zu und beauftragte die Verwaltung mit der Vergabe der Maßnahme an die ODR. Es werden Gesamtkosten von rd. 7.000,- erwartet.
Unter TOP 7 Bekanntgaben und Verschiedenes berichtete der Vorsitzende von der jüngsten Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Ostalb und der Verbandsversammlung des Verwaltungsverbandes Langenau.
Der Vorsitzende informierte auch über die Vereinbarung zwischen dem Alb-Donau-Kreis, vertreten durch das LRA, Fachdienst Straßen
und der Gemeinde Neenstetten
und dem Verwaltungsverband Langenau
über den gemeinsamen Bau des Geh- und Radweges entlang der K 7304. Hierin ist insbesondere die Ablösung der Bau- und Unterhaltungslast geregelt. Der Landkreis beteiligt sich mit 50 % an den Baukosten und löst auch die Unterhaltungslast mit 50 % ab.
Der Vorsitzende informierte das Gremium auch über den Abschluss des Kaufvertrages zum Erwerb eines Gebäudes in der Eythstraße, welches in Zukunft insbesondere zur Unterbringung von Flüchtlingen angedacht ist.
Eine nichtöffentliche Beratung schloss sich an.
Martin Wiedenmann, Bürgermeister
Öffentliche Gemeinderatsitzung am Freitag, 16.12.2022
Zu der am Freitag, den 16.12.2022 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses stattfindenden öffentlichen Gemeinderatsitzung wird herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
Eine nichtöffentliche Beratung schließt sich an.
Eventuelle Änderungen oder Ergänzungen der Tagesordnung werden im nächsten Mitteilungsblatt und durch Aushang bekannt gegeben.
Martin Wiedenmann, Bürgermeister
Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatsitzung vom Freitag, den 18.11.2022
Auf dem 1. Tagesordnungspunkt (TOP) stand „Bürgerfragen“. Aus der Mitte von interessierten Bürger*innen kam Kritik, weshalb die Geschwindigkeitsanzeige in der Ulmer Straße immer noch nicht aktiviert wurde. Der Vorsitzende gab an, dass dies auf der Agenda stehe, jedoch derzeit vorrangige Aufgaben anstehen würden. Des Weiteren wurde Angefragt, wie es in Sachen Baugebiete in Neenstetten weitergeht. Der Vorsitzende konnte anhand des Vorschlages des planenden Ingenieurbüros G+H den Zeitplan für das Baugebiet vortragen. Nach Genehmigung des Entwässerungsplanes durch das Landratsamt wird das Ing-Büro die Ausschreibung der Bauarbeiten vorbereiten. Mit der Vergabe der Bauarbeiten kann Ende Februar gerechnet werden, so dass Mitte März der Baubeginn für die Tiefbauarbeiten erfolgen kann. Sobald die Kosten für die Erschließung feststehen, kann der Gemeinderat auch die Vergaberichtlinien beraten und beschließen. Ende September 2023 wird mit der Fertigstellung gerechnet, so dass ab diesem Zeitraum die Bauplätze verkauft werden können.
Beim geplanten Baugebiet „Börslinger Steig-Leimengrube“ wird voraussichtlich in der Januarsitzung oder im Februar 2023 die zweite Auslegung erfolgen. Parallel dazu dann die Erschließungsplanung. Satzungsbeschluss gegen Ende 2023.
Im 2. TOP wurde der Betriebsplan 2023 des Gemeindewaldes beraten. Hierzu konnte der Vorsitzende den Revierleiter Volker Sigmund begrüßen, der das Gremium zunächst über die allgemeine Situation unseres Waldes informierte. Auch bei uns macht sich die Klimaveränderung im Wald bemerkbar. Das wärmere Klima und die im vergangenen Sommer ausgebliebenen Niederschläge sorgen für Stress bei den Bäumen. Dies zeigt sich insbesondere bei den Fichten, deren Trockenschäden dem Borkenkäfer leichtes Spiel machen. Die Trockenheit sorgte auch dafür, dass offenes Feuer in der Nähe des Waldes wegen Waldbrandgefahr amtlich untersagt werden musste. Die Klimaveränderung wird sich in Zukunft auch auf die Waldwirtschaft auswirken. Es werden klimastabile Bäume gepflanzt. Das Waldbild und auch die Nutzung wird sich in Zukunft verändern. Der Holzmarkt entwickelte in 2022 positiv. Bedingt durch die Trockenschäden musste der geplante Holzeinschlag gesteigert werden. Das eingeschlagene Nadelholz konnte jedoch trotz der Preisschwankungen gut verkauft werden, so dass der Reinertrag in 2022 höher ausfiel als geplant. Im kommenden Forstwirtschaftsjahr ist auf einer Fläche von 0,4 ha der Anbau von 325 Pflanzen geplant. Eine Mischung aus Lärche, Douglasie, Weißtanne, Spitzahorn und Traubeneiche. Kultursicherung soll auf 1,7 ha erfolgen und Jungbestandspflege auf 1 ha. Insgesamt soll der Holzeinschlag auf der Holzbodenfläche von 88,9 ha 565 Festmeter betragen. Dadurch wird ein Erlös von 38.605 € erwartet. Zusammen mit Jagdpachteinnahmen und Zuweisungen vom Land (Mehrbelastungsausgleich) werden im Verwaltungshaushalt 40.999 € an Einnahmen erwartet. Demgegenüber stehen Ausgaben für Personal, Waldwegeunterhaltung, Geräte, Fahrzeuge, Holzfällung, Forstkulturen, Waldschutz, Entgelt für Holzverkauf und Forstverwaltungskosten in Höhe von insgesamt 36.533 €. Demzufolge ist ein Erlös von 4.465 € geplant. Der Gemeinderat stimmte dem ausführlich vorgetragenen und erläuterten Betriebsplan für das HHJ 2023 einstimmig zu. Im Anschluss wurde der geplante Brennholzverkauf besprochen. Dieser soll wie im vergangenen Jahr ohne Versteigerung erfolgen. Die Käufer müssen ihren Bedarf bei der Gemeindeverwaltung anmelden. Verkauft wird ausschließlich an Ortsansässige oder Käufer, welche schon in den vergangenen Jahren in Neenstetten ihr Brennholz bezogen haben. Der Verkaufspreis für Buchenbrennholz wurde in Anlehnung an den Vorschlag der Forstbehörde auf 80,00 € pro Festmeter festgelegt. Eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 16 €.
Der Vorsitzende bedankte sich bei Revierleiter Volker Sigmund für die sehr gute Betreuung unserer Gemeinde in der Waldwirtschaft. Herr Sigmund ist als Förster seit 1986 mit kurzer Unterbrechung für die Betreuung unseres Gemeindewaldes zuständig. Er hat diese Aufgabe mit großem Engagement wahrgenommen und war stets ein sehr angenehmer Ansprechpartner und Berater.
Der Dank ging auch an unsere Waldarbeiter Karl Häußler, Markus Häußler und die Mitarbeiter der Firmen Skrobanek und Monz.
Im 3.TOP wurden Spenden für die Gemeindebücherei einstimmig angenommen. Es handelte sich um eine Einzelspende in Höhe von 100 € und 59 Förderbeiträge der Fördermitglieder zu je 20 € mit insges. 1.180 €. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an die Fördermitglieder und den Spender.
Im 4. TOP wurde der Förderantrag des FCN e.V. zur Sanierung und Änderung der Be- und Entwässerung der Tennisplätze beraten. Die Tennisanlage muss umfassend saniert werden. Es ist geplant, die Bewässerung der Plätze neu zu gestalten und auch im Abwasserbereich ist eine neue Fäkalpumpe zu installieren. Die Gesamtsumme der Sanierung beträgt laut Kostenvoranschlag 41.400 €. Der FCN beabsichtigt einen Förderantrag beim Württembergischen Landessportbund zu stellen. Hierdurch wird eine Förderung von 30 % erwartet. Der Eigenanteil des FCN würde dann rd. 29.000,- € betragen. Für diesen Eigenanteil stellte der FCN einen Zuschussantrag bei der Gemeinde Neenstetten in Höhe von 50 %. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag auf Bezuschussung zu. Der Förderbeitrag seitens der Gemeinde wurde auf 15.000,- € limitiert. Die Maßnahme soll in 2023 ausgeführt werden.
Im 5. TOP wurden verschiedene Anträge der Freiwilligen Feuerwehr Neenstetten beraten.
Im Feuerwehrgerätehaus soll die Netzwerktechnik ausgebaut werden, damit in jedem Raum des Gebäudes eine Verbindung zum lokalen Datennetzwerk hergestellt werden kann. Die Kosten wurden mit rd. 3.000 € beziffert. Der Gemeinderat stimmte diesem Antrag einstimmig zu.
Ein weiterer Antrag war die Kostenübernahme zur Erlangung der Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse C. Dieser Führerschein ist notwendig um das Einsatzfahrzeug LF 10 mit 13,5 Tonnen Gesamtgewicht fahren zu dürfen. In naher Zukunft scheiden einige Feuerwehrkameraden, welche diese Fahrerlaubnis haben altershalber aus dem aktiven Dienst aus. Um Nachwuchskräfte zu generieren, welche auch das Fahrzeug lenken dürfen, ist die Erlangung des Führerscheins unerlässlich. Voraussetzung hierfür ist auch die Ausbildung des Fahrers zum Maschinisten. Vorgesehen ist pro Jahr eine Ausbildung von 2 Feuerwehrkameraden. Diese werden dann jeweils vom Kommandanten und seinen Unterführern zur Ausbildung vorgeschlagen. Pro Jahr würden dann derzeit ca 10.000 € an Ausbildungskosten anfallen. Im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der Wehrfähigkeit der Feuerwehr stimmte der Gemeinderat dem Antrag einstimmig zu. Eine Rückforderung von den Kosten bei frühzeitiger Ausscheidung aus dem Feuerwehrdienst ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Ein weiterer Antrag war die Förderung der Umstellung der Serviceänderung von Alamos zu IT4BOS. Hierbei handelt es sich um die digitale Aufrüstung der Feuerwehr. Die Integrierte Leitstelle Ulm stellt seit kurzem die Möglichkeit bereit, die bisherige Alarmierung des vorhandenen Handyalarmierungssystem „Alamos“ direkt über den externen Dienstleister „IT4BOS“ durchzuführen. Der Betrieb erfolgt dann nicht mehr durch die Wehr, sondern wird vom neuen Dienstleister durchgeführt. Die neue Software bietet eine Vielzahl von Neuerungen, die im Einsatzfall von großer Wichtigkeit sind. Die Mehrkosten betragen gegenüber dem derzeitigen System 220 € pro Jahr. Der Gemeinderat stimmte auch diesem Antrag einstimmig zu.
Unter TOP 6 Bekanntgaben und Verschiedenes gab der Vorsitzende bekannt, dass der Fachdienst Straßen beim LRA ADK für das kommende Jahr die Sanierung des Straßenbelages der K 7304 im Bereich von den Sportanlagen bis auf Höhe Ausfahrt Bushaltestelle beim Rathaus plant. Dies soll während der Pfingstferien erfolgen.
Eine nichtöffentliche Beratung schloss sich an.
Martin Wiedenmannn, Bürgermeister
Öffentliche Gemeinderatsitzung am Freitag, 18.11.2022
Zu der am Freitag, den 18.11.2022 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses stattfindenden öffentlichen Gemeinderatsitzung wird herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
Eine nichtöffentliche Beratung schließt sich an.
Eventuelle Änderungen oder Ergänzungen der Tagesordnung werden im nächsten Mitteilungsblatt und durch Aushang bekannt gegeben.
Martin Wiedenmann, Bürgermeister
Bericht aus der Gemeinderatsitzung vom 09.September 2022
An der öffentlichen Gemeinderatsitzung nahmen der Vorsitzende und 7 Gemeinderäte teil. Ein Gemeinderat war entschuldigt.
Außerdem waren ein Pressevertreter und zwei interessierte Zuhörer anwesend.
Als erstes stand die „Blutspenderehrung“ auf der Tagesordnung. Der Blutspendedienst des Deutschen Roten Kreuzes bittet von Zeit zu Zeit die Gemeinden um Unterstützung bei der Ehrung von Blutspendern. Die Gemeinde Neenstetten nimmt diese Aufgabe sehr gerne wahr und unterstützt hierbei die Öffentlichkeitsarbeit des DRK bei ihrem sehr wichtigen Dienst für die Allgemeinheit. Diesmal standen zwei Ehrungen an. Leider konnten die Betroffenen nicht teilnehmen. Der Vorsitzende gab deren Namen und die unentgeltlich geleisteten Blutspenden bekannt. Für 10-maliges Spenden wurde Frau Linda Meyer und für 25-maliges Spenden Herr Christian Schnabel je eine Verleihungsurkunde des Blutspendedienstes zum Zeichen des Dankes und der Anerkennung verliehen. Auch die Gemeinde schließt sich diesem Dank an und wird die Urkunden mit einem Weinpräsent den Geehrten zukommen lassen.
Der Tagesordnungspunkt (TOP) 5 „Baugesuch“ wurde auf Wunsch der anwesenden Zuhörer vorgezogen.
Der Gemeinderat erteilte dem Bauantrag auf Anbau Balkon an Ost- und Westseite und der Erstellung von 3 Fertiggaragen mit Flachdach auf Flurstück-Nr. 2048, Uhlandstraße 22 einstimmig das Einvernehmen.
Auf dem 2. TOP stand die Satzung zur Aufhebung der Abfallwirtschaftssatzung der Gemeinde Neenstetten. Nachdem der Landkreis zum 1. Januar 2023 das Einsammeln, die Verwertung und Entsorgung des Hausmülls übernimmt, musste die bestehende Abfallwirtschaftssatzung vom 19.12.2013 der Gemeinde mit allen nachfolgenden Änderungssatzungen per Satzungsbeschluss aufgehoben werden. Bei der Beratung wurde aus der Mitte des Gremiums wiederholt Kritik bei der Umsetzung des Abfallwirtschaftskonzeptes des Landkreises geäußert. Vor dem Beschluss des Kreistages zu dieser Änderung wurden die Gemeinden gehört. Dem Neenstetter Gemeinderat lag seinerzeit ein Abfallwirtschaftskonzept vor, in welchem die Gemeinde Neenstetten sowohl den Grüngut- wie auch den Reisigsammelplatz auf der Gemarkung halten konnte. Es war vorgesehen, die Sammelplätze zusammenzuführen, einzuzäunen und mit wöchentlichen Öffnungszeiten von rd. 3 Stunden zu betreiben. Nachdem der Kreistag das Abfallwirtschaftskonzept verabschiedet hatte, wurde diese Lösung aus wirtschaftlichen Gründen verworfen. Die Lösung des Landkreises war eine zentrale Annahmestelle für die Umlandgemeinden um Weidenstetten mit Standort in Weidenstetten. Der Gemeinderat konnte diese Entscheidung des Landkreises lediglich zur Kenntnis nehmen. Eine Entscheidungsbefugnis zu dieser Änderung gab es leider nicht! Immer wieder wird von Seiten der Bürgerschaft gegenüber der Verwaltung und dem Gemeinderat massiv Kritik an dieser Lösung geäußert. Bleibt zu hoffen, dass der Betrieb des Sammelplatzes in Weidenstetten den künftigen Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Anlieferzeiten genügt und den Bedürfnissen der Bürger entgegenkommt!
Bei der Abstimmung zur Aufhebung der Abfallwirtschaftssatzung gab es demzufolge eine Gegenstimme. Die Aufhebung wurde dennoch mehrheitlich beschlossen.
Auf dem 3. TOP stand die Anpassung der Elternbeiträge für die KITA in Neenstetten zum nächsten Kindergartenjahr 2022/2023.
Die Vertreter des Städtetags, des Gemeindetages und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf die Erhöhung der Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2022/2023 verständigt. Die Verbände empfahlen den Betreibern von Kindertageseinrichtungen die Erhöhung der Elternbeiträge um 3,9 Prozent. Diese Empfehlung wurde auch von der Betreiberin der Neenstetter Kita, dem Diakonieverband Ulm, Alb-Donau der Gemeinde Neenstetten empfohlen. Von den Fachverbänden wird ein Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch die Elternbeiträge angestrebt. Durch die vorgeschlagene Erhöhung wird dieser bislang jedoch noch nicht erreicht.
Der Gemeinderat stimmte dieser Empfehlung zu und beschloss einstimmig, die Elternbeiträge für das kommende Kindergartenjahr ab dem 1. Oktober um 3,9 Prozent anzuheben.
Unter dem 4. TOP hat der Gemeinderat die im kommenden Haushaltsjahr 2023 aufzunehmende Investitionen und größere Unterhaltungsmaßnahmen vorberaten. Diese sollen insbesondere im Hinblick auf erforderliche Planungen und geplanter Förderanträge dem Verwaltungsverband Langenau rechtzeitig vorliegen.
Vorbehaltlich der Finanzierbarkeit hat der Gemeinderat folgende Investitionen in einer Gesamthöhe von 4,675 Mio € eingeplant:
Grunderwerb Baugebiete 770.000,- €
Kapitalumlage Grundschulverband (Anteil 2023) 50.000,- €
Erschließung Baugebiet „Grund Nord“ 500.000,- €
Erschließung Baugebiet „Börslinger Steig-Leimengrube“ 1.500.000,- € (Anteil 2023)
Erwerb ehem. Pfarrhaus von der evang. Kirchengemeinde 300.000,- €
Erneuerung Fenster ehem. Pfarrhaus 60.000,- €
Sanierung Rathaus, barrierefreies Bürgerbüro, Bürgersaal,
energ. Sanierung, Gesamtkosten 800.000,- €
(ggfs. Ausgleichsstock) Anteil 2023 200.000,- €
Kanalsanierung Ortsgebiet 200.000,- €
Friedhof: Erweiterung Ziergrünstätte für Urnenbeisetzungen 25.000,- €
Sanierung Vogtslache (abzügl. ELR-Zuwendung) 300.000,- €
Breitbanderschließung BG „Wiesengrund“ u. „Grund“ 100.000,- €
Heizungserneuerung u. energ. San. Langenauer Weg 8 50.000,- €
Neubau od. Erwerb Flüchtlingsunterkunft 500.000,- €
Abbruch Gebäude Eythstraße 2 30.000,- €
Stationäre Blitzanlage Ulmer Straße 40.000,- €
Sanierung von Ortsstraßen 50.000,- €
Unter dem 6. TOP gab der Vorsitzende folgendes bekannt:
In diesen Schreiben wurde auch auf die gesetzliche Aufnahmeverpflichtung der Gemeinden hingewiesen.
Die Landkreisbehörde ist gezwungen, den aufnehmenden Kommunen weitere Flüchtlinge zuzuweisen und bittet dringlich um deren Solidarität bei der Bewältigung dieser Krise.
Der Vorsitzende informierte das Gremium über seine bisherigen Aktivitäten bei der Suche um Wohnraum für weitere Flüchtlinge. Der Appell im Mitteilungsblatt brachte bislang keinen Erfolg. Sollte weiterhin kein Wohnraum zur Verfügung stehen, wird die Gemeinde gezwungen sein, ggfs. Wohncontainer zu stellen.
Eine nichtöffentliche Beratung schloss sich an.
Martin Wiedenmann
Bürgermeister
Öffentliche Gemeinderatsitzung
Zu der am Freitag, den 09.09.2022 um 19.00 Uhr im Rathaussaal stattfindenden öffentlichen Gemeinderatsitzung wird herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
Eine nichtöffentliche Beratung schließt sich an.
Martin Wiedenmann
Bürgermeister
Bericht aus der Gemeinderatsitzung vom 04.08.2022
An der Gemeinderatsitzung nahmen 6 Gemeinderäte teil. Zwei fehlten entschuldigt.
Auf dem 1. Tagesordnungspunkt (TOP) stand die erste Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet Eisental – 2. Bauabschnitt. Die Änderung war erforderlich, da die im rechtskräftigen Bebauungsplan festgelegte Gebäudehöhe von 14 Metern nicht ausreichte, die geplanten Fertigungsmaschinen dort unterzubringen. Die im Bauantrag von Werk V beantragte Gebäudehöhe von 16,95 Metern erforderte deshalb eine Neufestsetzung im Bebauungsplan um 3 Meter auf eine Gebäudehöhe von 17 Metern. Ansonsten wurden keine neuen Festsetzungen erforderlich. Das Bebauungsplanverfahren wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
Der Gemeinderat beschloss nach eingehender Beratung einstimmig die Änderung des Bebauungsplans und den erlass einer örtlichen Bauvorschrift gem. § 74 Landesbauordnung und die öffentliche Auslegung.
Im 2. TOP wurde der Einbau einer weiteren Zisterne bei den Sportanlagen beraten. Derzeit ist eine Zisterne mit 24 m³ Inhaltsvolumen vorhanden. Im Zusammenhang mit der Neuverlegung der Wasserleitung zu den Sportanlagen wurde von Seiten der Feuerwehr Bedenken hinsichtlich der Leistungsfähigkeit dieser Leitung im Brandfall geäußert. Eine größere Dimensionierung der Leitung scheidet jedoch aus Hygienegründen aus, da die Aufenthaltszeit des Trinkwassers wesentlich erhöht würde. Deshalb wurde angeregt, eine weitere Zisterne als Verbundbehälter zur Löschwasserbevorratung zu erstellen. Von der Fa. Haußmann lag ein entsprechendes Angebot über einen Monobehälter mit 24 m³ Inhalt vor. Der Gemeinderat stimmte dieser Lösung einstimmig zu. Aus der Mitte des Gremiums wurde angeregt, auch die Dachflächen der „Hütte Neenstetten“, deren Regenwasser derzeit versickert wird, der Zisterne zuzuführen.
Auf dem 3. TOP stand die Ausweisung von 30-er Zonen im Gemeindegebiet.
Aufgrund gehäufter Beschwerden bei der Gemeindeverwaltung über zu schnelles Fahren insbesondere in Wohngebieten, wurde von Seiten der Verwaltung das Thema der Geschwindigkeitsbeschränkungen erneut aufgegriffen. Schon in 2017 war dies auf der Tagesordnung und die von der Verwaltung vorgeschlagene Ausweisung von Zone 30 in der Silcherstraße und Eythstraße wurde seinerzeit vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt. Vielmehr sollte nur in der Silcherstraße der Verkehr auf 30 km/h begrenzt werden. Dies hätte zur Folge gehabt, dass bei allen abgehenden Straßen (Eythstraße und Schmiedgasse) die Begrenzungen hätten wieder aufgehoben werden müssen. Dies war für die Verwaltung nicht nachvollziehbar, zumal an diesen Straßen wesentlich mehr Anlieger wohnen. Deshalb wurde dies nicht umgesetzt.
Der jetzige Vorschlag der Verwaltung war die Ausweisung von 30-er Zonen in allen Wohngebieten und Nebenstraßen, ausgenommen Zufahrtstraßen zu den Gewerbegebieten und die Kreisstraßen. Bei Letzteren besteht laut Aussage der Verkehrsbehörde keine Zustimmung.
Bei der Ausweisung von Zonen beschränkt sich die Beschilderung auf die jeweiligen Zufahrten zu den Bezirken.
Rund die Hälfte der Gemeindefläche ist beim Vorschlag der Verwaltung durch Geschwindigkeitsbeschränkungen betroffen und rund 2/3 der Bevölkerung kommt in den Genuss der Verkehrsberuhigung, der außerdem die Unfallgefahr mindert und den Verkehrslärm reduziert.
Der Vorschlag wurde ausgiebig diskutiert.
Letztlich wurde er mehrheitlich, bei einer Gegenstimme angenommen. Die Verwaltung wurde beauftragt, bei der Verkehrsbehörde die Ausweisung der 30-er Zonen zu beantragen. Dieser Vorschlag wird dann wiederum im Gremium beraten.
Aus dem Gremium wurde außerdem vorgeschlagen, bei der Verkehrsbehörde einen Antrag auf generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h im gesamten Ortsgebiet zu stellen. Dies fand einstimmige Zustimmung.
Unter TOP 4 Bekanntgaben und Verschiedenes gab der Vorsitzende folgendes bekannt und fand jeweils die Zustimmung des Gremiums:
1. Die Feuerwehr muss ihre digitalen Datenmelder nachrüsten bzw. teilweise neu beschaffen. Hierzu lag ein Angebot in Höhe von 5.591,- € netto vor.
2. Für den Radlader des Betriebshofes sind Ersatzbeschaffungen der Reifen erforderlich. Man einigte sich für die Beschaffung von der Fa. Reifen Schubert, Sonthofen. Das Reifenprofil eignet sich insbesondere auch im Winterbetrieb und ist auch gegen Durchstiche robust.
3. Für die Beleuchtung des neuen Raumes der Gemeindebücherei lag ebenfalls ein Angebot vor. Der Auftragserteilung wurde zugestimmt.
4. Nach den Handwerkerferien soll mit dem Bau des Geh- und Radweges zu den Sportanlagen und mit dem Bau der Zufahrt zu den Parkplätzen der Fa. Binder begonnen werden. Die Naturschutzbehörde stimmte der vorzeitigen Heckenrodung bei den Sportanlagen zu, nachdem ein Fachgutachten die Unbedenklichkeit im Hinblick auf aktive Nistplätze festgestellt hatte.
Eine nichtöffentliche Beratung schloss sich an.
Martin Wiedenmann
Bürgermeister
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