Die Gemeinde Neenstetten im Alb-Donau-Kreis

Gemeinde Neenstetten                                                                     Alb-Donau-Kreis

Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 01.10.2023

 

1.

Hiermit wird das vom Gemeindewahlausschuss festgestellte Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters/
der Bürgermeisterin bekannt gemacht:

1.1

Zahl der Wahlberechtigten

690

 

 

Zahl der Wähler

535

 

 

Zahl der ungültigen Stimmzettel

0

 

 

Zahl der gültigen Stimmzettel

535

 

 

Zahl der gültigen Stimmen

535

 

1.2

Von den gültigen Stimmen entfielen auf

 

Familienname, Vorname(n)

Wohnort (Hauptwohnung)

Stimmen

 

Dürr, Tobias

89189 Neenstetten

299

 

Gebhard, Thomas Peter

89189 Neenstetten

121

 

Schneller, Jannik Robert Josef

73329 Kuchen

114

 

Reiser, Andreas

89189 Neenstetten

1

           

 

- nur bei der Wahl nach § 45 Abs. 1 Gemeindeordnung:

1.3

X

Der Bewerber Tobias Dürr hat mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten.

Er ist somit zum Bürgermeister gewählt.

2.

Gegen die Wahl kann binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses von jedem Wahlberechtigten und von jeder/jedem Bewerber/in Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde

 

Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Schillerstraße 30, 89077 Ulm

     

erhoben werden. Der Einspruch ist schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Rechtsaufsichtsbehörde zu erheben.

Der Einspruch eines Wahlberechtigten und einer Bewerberin/eines Bewerbers, die/der nicht die Verletzung ihrer/seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihr/ihm mindestens 7 Wahlberechtigte beitreten.

 

Bürgermeisteramt

 

 

 

Neenstetten, den 05.10.2023

 

 

Martin Wiedenmann, Bürgermeister und Wahlvorsitzender