Gemeinde Neenstetten Alb-Donau-Kreis
Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 01.10.2023
1. |
Hiermit wird das vom Gemeindewahlausschuss festgestellte Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters/ |
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1.1 |
Zahl der Wahlberechtigten |
690 |
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Zahl der Wähler |
535 |
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Zahl der ungültigen Stimmzettel |
0 |
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Zahl der gültigen Stimmzettel |
535 |
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Zahl der gültigen Stimmen |
535 |
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1.2 |
Von den gültigen Stimmen entfielen auf |
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Familienname, Vorname(n) |
Wohnort (Hauptwohnung) |
Stimmen |
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Dürr, Tobias |
89189 Neenstetten |
299 |
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Gebhard, Thomas Peter |
89189 Neenstetten |
121 |
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Schneller, Jannik Robert Josef |
73329 Kuchen |
114 |
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Reiser, Andreas |
89189 Neenstetten |
1 |
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- nur bei der Wahl nach § 45 Abs. 1 Gemeindeordnung:
1.3 |
X |
Der Bewerber Tobias Dürr hat mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten. |
Er ist somit zum Bürgermeister gewählt.
2. |
Gegen die Wahl kann binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses von jedem Wahlberechtigten und von jeder/jedem Bewerber/in Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde |
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Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Schillerstraße 30, 89077 Ulm |
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erhoben werden. Der Einspruch ist schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Rechtsaufsichtsbehörde zu erheben.
Der Einspruch eines Wahlberechtigten und einer Bewerberin/eines Bewerbers, die/der nicht die Verletzung ihrer/seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihr/ihm mindestens 7 Wahlberechtigte beitreten.
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Bürgermeisteramt |
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Neenstetten, den 05.10.2023 |
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Martin Wiedenmann, Bürgermeister und Wahlvorsitzender |
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