Die Gemeinde Neenstetten im Alb-Donau-Kreis

Rauchmelderpflicht

Jährlich sterben in Deutschland rund 600 Menschen bei Bränden, die Mehrzahl von ihnen in Privatwohnungen. 95 Prozent von ihnen erliegen dabei den schweren Rauchvergiftungen. Da der Mensch im Schlaf keinen Geruch wahrnimmt, übernimmt der Rauchmelder durch seinen schrillen Ton den Weckruf, der den Menschen ausreichend Zeit geben soll, den Gefahrenbereich zu verlassen.
Vergangenen Montagabend veranstaltete die Freiwillige Feuerwehr Neenstetten einen Informationsabend zu diesem Thema. Willi Faul – ausgebildeter Fachmann auf diesem Gebiet – gab ausführliche Informationen zu rechtlichen Grundlagen, technischen Anforderungen und Funktionsweise von Rauchmeldern.
Seit dem 11. Juli 2013 besteht in Baden-Württemberg eine Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten.
Ab dem 01. Januar 2015 gelten diese Bestimmungen auch für bestehende Wohnungen.
Je ein Rauchmelder muss in allen Schlafräumen oder Aufenthaltsräumen in denen Menschen schlafen eingebaut werden. Es empfiehlt sich auch der Einbau in Fluren und Treppenhäusern, die als Fluchtwege dienen.
Bei Mietwohnungen sind die Eigentümer für den Einbau verantwortlich. Die Mieter selbst sind für die Betriebsbereitschaft eigenverantwortlich.
Für die Rauchmelderpflicht sind weder behördliche Kontrollen noch Bußgelder bei Verstößen vorgesehen. Allerdings verhält sich jeder, der dagegen verstößt rechtswidrig – dies kann im Brandfall unkalkulierbare haftungs- und versicherungsrechtliche Folgen haben. Wer sich nicht an den behördlichen Sicherheitsvorschriften hält, kann den Versicherungsschutz verlieren oder gar wegen „grob fahrlässigen“ Verhaltens rechtlich belangt werden.

Martin Wiedenmann
Bürgermeister

Â